Europäischer Verbraucherschutz

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
Hallo,

ich hab ein kleines Problem.
Ein Kunde aus dem europäischen Ausland kauft im Shop ein Produkt zu 28Eu inkl. Porto.
Vom Shop bekommt er dann eine Email mit den Kontodaten.
Ausländer kriegen nur IBAN und BIC.
Dann überweist der Kunde. Aber eben nicht mit EU-Transfer sondern irgendwie anders.
Die Commerzbank freut sich und zieht mal wieder 12.50Eu ab.
Also sind hier nur 15.50Eu angekommen.
Das hab ich dem Kunden erklärt und angeboten, dass er den Restbetrag mit EU-Transfer schickt....das wollte er nicht.
Ich hab ihm dann die 15.50Eu mittels EU-Transfer erstattet.
Jetzt hat der irgendwie den Verbraucherschutz angestubst.
Hab Post von dem Verein. Da hat er das dargelegt und behauptet, er hätte mit SEPA gezahlt. Dabei vergisst er aber, dass er mir in einer Email schon geschrieben hat, dass er nicht mit SEPA zahlen konnte, weil die Commerzbank nicht an SEPA teilnehmen würde.
Naja, lange Rede, kurzer Sinn. Was macht man da? Der europäische Verbraucherschutz will Post von uns haben....sonst drohen Massnahmen.
Was können das für Massnahmen sein?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Verein?
Unser billigster Artikel kostet nur 4.49Eu. Innerhalb EU 3.50Eu Port....
Wenn uns ein Kunde ärgern will, kauft er den und zahlt nicht mit SEPA. Dann zieht uns die Bank 12.50Eu ab.
Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.

Gruss Mario
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Vom Shop bekommt er dann eine Email mit den Kontodaten.
Grundsätzlich falsch- somit hast du den Auftrag angenommen mit allen drum und dran.
Bankgebühren sind leider deine Sache etweder berechnest du die bei der Bestellung oder eben man verzichtet drauf.
Keine Rechstberatung ich hatte aber ähnlichen Fall und bin ich auf alle Kosten sitzen geblieben (wobei es nicht 12,50 waren)
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Aha, also wenn der Kunde nachweisen kann, dass er die 28Eu für irgendwas bezahlt hat, muss ich liefern?
Egal, was von dem Geld auf unserem Konto ankommt?
Was ist an der Übermittlung der Bankdaten falsch?
Wie soll der Kunde sonst an die Daten kommen?

Gruss Mario
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Was ist an der Übermittlung der Bankdaten falsch?

Somit nimmst du jeder Auftrag an und der Kunde kann halt zahlen wie er möchte- nicht jeder Kunde weiss wie man ins Ausland überweisst.
Hättest du die Daten dann per AB versendet kannst du IHm es in den Mail erklären und dann sieht die Sache anderes aus.
Übrigens so was gilt auch für Deutschland- wenn du den Auftrag aufnimmst bis du verpflichtet die Ware auch zu liefern.
Mit eine AB kannst du es immer wieder absagen und passiert nichst.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Im Shop steht aber, dass er EU-Transfer nehmen muss, da sonst Bankgebühren anfallen.
Also sollte man lieber keine Bankdaten hinterlegen und jedem Kunden manuell eine Auftragsbestätigung schicken?

Gruss Mario
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Europäischer Verbraucherschutz

so ungefähr auch unsere Automatischen AB steht:

Diese automatische Empfangsbestätigung informiert Sie darüber, mit welchen Daten Ihr Bestellwunsch bei uns eingegangen ist.
Die Empfangsbestätigung gilt noch nicht als Annahme Ihrer Bestellung in rechtlichem Sinne.

Somit bis du auch in Germany auf sichere seite.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.138
1.764
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Da bin ich aber überrascht ?

"EU-Überweisungen Innerhalb der Europäischen Union gehört die Verwendung der IBAN zu den Voraussetzungen für die Durchführung von EU-Überweisungen, die von den Banken zu gleichen Kosten wie Überweisungen innerhalb eines Landes ausgeführt werden (Verordnung(EG) Nr. 924/2009, vormals 2560/2001). Die EU-Überweisung wurde im Rahmen der Euro-Einführung geschaffen und ist seit 2003 in Kraft. Verbindlich ist die EU-Überweisung nur für Beträge in Euro (EUR) sowie für jene Mitgliedswährungen, die die Richtlinie auf ihre beibehaltene nationale Währung ausgedehnt haben (de facto nur die Schwedische Krone (SEK))."

SEPA-Überweisung
Aufbauend auf der EU-Überweisung wurde die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) beschlossen, der die nationalen Zahlungssysteme mittelfristig ersetzen soll. Ziel ist die Standardisierung der Zahlungssysteme, sodass kein Unterschied zwischen einer nationalen oder europaweiten Zahlung besteht. Zu diesem Zweck wurde ein neues XML-basiertes SEPA-Datenformat entwickelt. Seit Januar 2009 sind die Banken verpflichtet, SEPA-Überweisungen und seit November 2009 ein SEPA-Lastschriftverfahren anzubieten. Da SEPA-Überweisungsdaten auch per SWIFT transportiert werden können, ist auch hier die Abfrage des SWIFT-BIC neben der IBAN üblich.

Somit hat ER das falsche Verfahren gewählt und darauf kannst du hinweisen ...
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Genau. Er hat das ja auch indirekt zugegeben, dass er kein SEPA benutzt hat.
Und meine Bank kann durchaus SEPA. Das machen ja genug andere Kunden erfolgreich.

Im BGB steht: Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnort zu übermitteln. § 270 (1)

Also kann der Kunde nicht einfach unter Zeugen in meine Richtung werfen.

Aber zurück zum Thema.
Was kann der Verbraucherschutz e.V.?

Gruss Mario
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
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AW: Europäischer Verbraucherschutz

Hallo,

ist aus Portugal. Die sind in der EU und haben Euro. Und bei der Schweiz klappt SEPA uebrigens auch. Ist allerdings nicht gebührenfrei.

Gruss Mario
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Achja, und ausserhalb der EU bieten wir auch keinen Banktransfer an.
Die können nur mit Paypal zahlen.

Gruss Mario
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.138
1.764
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Hatte ich auch schon, aber da schreibe ich dann freundlich, dass die Rechnung auf EURO lautet ... mit Kontoauszug im Anhang und der Bitte den Restbetrag zu überweisen, gleichzeitig bitte am Bankschalter nachfragen und sicherstellen dass der Rechnungs-Betrag in Euro überwiesen wird, da ansonsten Fremdwährungskosten anfallen.
Bislang wurde der Rest immer überwiesen und meist kam sogar ein "Bedauern" oder Entschuldigung.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Europäischer Verbraucherschutz

Ja, so kenne ich das auch. Meist lege ich aus Kulanz noch irgendwas dazu.
Aber der eine macht halt richtig Stress.
Und ich habe irgendwie keine Lust, dem was zu schenken.
Ich hätte gerne auch so einen Schutz....ein paar Chinesen laufen mit knapp 5000usd von mir frei rum.....
Aber da schützt einen natürlich keiner....

Gruss Mario