Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

thuhn01

Guest
Moin,

wie ist eure Meinung dazu.
Vorweg: Bei mir ist die Rücksendeadresse für Widerruf und Gewährleistung dieselbe.

Muss ein Kunde mir mitteilen dass er die Ware zurückgeben (Widerruf) will oder kann er ohne ein "Wort" die Ware zurück senden und ich muss dann erahnen dass er diese zurück geben will?!

Habe gerade einen Fall eines solchen "Kunden" der mir völlig kommentarlos Ware geschickt hat. (Eingang bei mir am 07.10.)

Da ich annehmen musste dass es sich um eine Gewährleistung handelte (es lag eben kein Widerruf bei, es wurde auch nichts angekündigt) habe ich dem Kunden eine "Wareneingang" EMail bzgl. Gewährleistungsabwicklung mit dem Hinweis das "leider keine Fehlerbeschreibung bei lag" zugeschickt. Die Ware wurde dann getestet - natürlich ohne Fehler. (Mail Ausgang 07.10.)

5 Tage später habe ich noch immer keine Rückmeldung, Widerruf oder Fehlerbeschreibung erhalten.
Habe dann den Kunden wiederum schriftlich darüber informiert das auch bei weiteren Tests kein Fehler gefunden werden konnte und die Ware zu unserer Entlastung an den Kunden zurück geschickt wird.(Mail Ausgang 12.10.)

Auch hier keine Rückmeldung oder anderweitige Reaktion.(Warenausgang 13.10.)

Unseren AGB nach wird im Fall der unberechtigt eingesandten Gewährleistungsware eine Pauschale von 13,95Euro (Technik + versichertem Rückversand) fällig. Diese Rechnung habe ich gleich beigelegt.


Die Ware kam dann vor wenigen Tagen nochmals zurück, diesmal mit einem Schreiben in dem ein Widerruf ausgesprochen wurde. (Wareneingang 13.11.)

Ich habe dem Kunden wieder eine Wareneingang-Mail zugeschickt (Mail Ausgang 13.11.) in dem auf den verspäteten Widerruf hingewiesen aber akzeptiert wird (habe da keinerlei Probleme mit auch nach 8 oder mehr Wochen die Rückgabe einwandfreier Ware zu ermöglichen) und von dem zu erstattenden Warenwert (Rücksendung war schon kostenlose Retoure) die offene Technik-Rechnung abgezogen und sofort erstattet.

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Mir ist bekannt dass keine Rechtsberatung erfolgen darf/kann/wird.
Ich möchte nur eure Meinung hören/lesen.
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

nach der aktuellen Rechtslage - muss er dich über sein Rückrtitt/Widerruf informieren. (Widerruf ist schriftlich zu richten an : blblabla)
Alles weitere hätte ich auch so wie du gehändelt.
 

thuhn01

Guest
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

nach der aktuellen Rechtslage - muss er dich über sein Rückrtitt/Widerruf informieren. (Widerruf ist schriftlich zu richten an : blblabla)
Alles weitere hätte ich auch so wie du gehändelt.

Er beruft sich auf einen der ersten Sätze der aktuellen WRB und argumentiert damit, dass das "oder" nicht beinhaltet, das da zusätzlich eine Willensäußerung belegt werden muss.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

hi,
aber woher soll ein Händler Wissen ob Widerruf oder Defekt wenn kommentarlos zurückgesendet wird? Wenn ich das richtig verstanden habe - hat er ja auf Mails auch nicht reagiert.
Was macht ihr - wenn der sich nach 4 Wochen meldet und fragt ob er endlich sein Gerät wieder repariert zurück bekommt?

Diesen Passus kann man da auch wieder spitzfindig auslegen.
 

okki

Aktives Mitglied
9. April 2009
174
0
HH City
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

hey
hatte auch mal so ein fall.schickt der kunde die ware kommentar los zurück gilt das als widerruf.
 

D********t

Guest
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

...oder...durch Rücksendung der Sache widerrufen...
Sagt doch schon alles. Leider. Bei mir kamen auch schon Pakete zurück, die nichtmal geöffnet wurden, also keine verweigerte Annahme, sondern neues Paketlabel drauf und zurückgeschickt, da wäre eine verweigerte Annahme allemale besser gewesen. Da das ganze ja nun auch noch ohne Angabe von Gründen passieren darf, braucht man nichtmal versuchen zu erahnen, worin der Rücksendegrund lag, das gesetzlich legitimierte "Verarsch den Händler" Spiel ist ja auch zu schön. Manche Kunden wird man nie verstehen...

Wie man einen Online-Händler so richtig ärgern kann... - www.jens-stratmann.de
 

donot

Aktives Mitglied
3. August 2007
210
0
AW: Eure Meinung: Muss ein Widerruf auch ausgesprochen werden?

ja Rücksendung der Sache ohne Kommentar = Widerruf. Allerdings ist es ziemlich schwierig wenn keine Bankdaten dabei sind (bei Überweisung).