thuhn01
Guest
Moin,
wie ist eure Meinung dazu.
Vorweg: Bei mir ist die Rücksendeadresse für Widerruf und Gewährleistung dieselbe.
Muss ein Kunde mir mitteilen dass er die Ware zurückgeben (Widerruf) will oder kann er ohne ein "Wort" die Ware zurück senden und ich muss dann erahnen dass er diese zurück geben will?!
Habe gerade einen Fall eines solchen "Kunden" der mir völlig kommentarlos Ware geschickt hat. (Eingang bei mir am 07.10.)
Da ich annehmen musste dass es sich um eine Gewährleistung handelte (es lag eben kein Widerruf bei, es wurde auch nichts angekündigt) habe ich dem Kunden eine "Wareneingang" EMail bzgl. Gewährleistungsabwicklung mit dem Hinweis das "leider keine Fehlerbeschreibung bei lag" zugeschickt. Die Ware wurde dann getestet - natürlich ohne Fehler. (Mail Ausgang 07.10.)
5 Tage später habe ich noch immer keine Rückmeldung, Widerruf oder Fehlerbeschreibung erhalten.
Habe dann den Kunden wiederum schriftlich darüber informiert das auch bei weiteren Tests kein Fehler gefunden werden konnte und die Ware zu unserer Entlastung an den Kunden zurück geschickt wird.(Mail Ausgang 12.10.)
Auch hier keine Rückmeldung oder anderweitige Reaktion.(Warenausgang 13.10.)
Unseren AGB nach wird im Fall der unberechtigt eingesandten Gewährleistungsware eine Pauschale von 13,95Euro (Technik + versichertem Rückversand) fällig. Diese Rechnung habe ich gleich beigelegt.
Die Ware kam dann vor wenigen Tagen nochmals zurück, diesmal mit einem Schreiben in dem ein Widerruf ausgesprochen wurde. (Wareneingang 13.11.)
Ich habe dem Kunden wieder eine Wareneingang-Mail zugeschickt (Mail Ausgang 13.11.) in dem auf den verspäteten Widerruf hingewiesen aber akzeptiert wird (habe da keinerlei Probleme mit auch nach 8 oder mehr Wochen die Rückgabe einwandfreier Ware zu ermöglichen) und von dem zu erstattenden Warenwert (Rücksendung war schon kostenlose Retoure) die offene Technik-Rechnung abgezogen und sofort erstattet.
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Mir ist bekannt dass keine Rechtsberatung erfolgen darf/kann/wird.
Ich möchte nur eure Meinung hören/lesen.
wie ist eure Meinung dazu.
Vorweg: Bei mir ist die Rücksendeadresse für Widerruf und Gewährleistung dieselbe.
Muss ein Kunde mir mitteilen dass er die Ware zurückgeben (Widerruf) will oder kann er ohne ein "Wort" die Ware zurück senden und ich muss dann erahnen dass er diese zurück geben will?!
Habe gerade einen Fall eines solchen "Kunden" der mir völlig kommentarlos Ware geschickt hat. (Eingang bei mir am 07.10.)
Da ich annehmen musste dass es sich um eine Gewährleistung handelte (es lag eben kein Widerruf bei, es wurde auch nichts angekündigt) habe ich dem Kunden eine "Wareneingang" EMail bzgl. Gewährleistungsabwicklung mit dem Hinweis das "leider keine Fehlerbeschreibung bei lag" zugeschickt. Die Ware wurde dann getestet - natürlich ohne Fehler. (Mail Ausgang 07.10.)
5 Tage später habe ich noch immer keine Rückmeldung, Widerruf oder Fehlerbeschreibung erhalten.
Habe dann den Kunden wiederum schriftlich darüber informiert das auch bei weiteren Tests kein Fehler gefunden werden konnte und die Ware zu unserer Entlastung an den Kunden zurück geschickt wird.(Mail Ausgang 12.10.)
Auch hier keine Rückmeldung oder anderweitige Reaktion.(Warenausgang 13.10.)
Unseren AGB nach wird im Fall der unberechtigt eingesandten Gewährleistungsware eine Pauschale von 13,95Euro (Technik + versichertem Rückversand) fällig. Diese Rechnung habe ich gleich beigelegt.
Die Ware kam dann vor wenigen Tagen nochmals zurück, diesmal mit einem Schreiben in dem ein Widerruf ausgesprochen wurde. (Wareneingang 13.11.)
Ich habe dem Kunden wieder eine Wareneingang-Mail zugeschickt (Mail Ausgang 13.11.) in dem auf den verspäteten Widerruf hingewiesen aber akzeptiert wird (habe da keinerlei Probleme mit auch nach 8 oder mehr Wochen die Rückgabe einwandfreier Ware zu ermöglichen) und von dem zu erstattenden Warenwert (Rücksendung war schon kostenlose Retoure) die offene Technik-Rechnung abgezogen und sofort erstattet.
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Mir ist bekannt dass keine Rechtsberatung erfolgen darf/kann/wird.
Ich möchte nur eure Meinung hören/lesen.