Guten Tag,
mich würde folgendes einmal interessieren.
Ein Käufer bestellt etwas in einem Webshop oder Ebay und macht einen Fehler bei der Lieferadresse, sprich vergisst die Hausnummer.
Die Ware wird von DHL zurückgesendet weil der Empfänger deshalb nicht zu ermitteln ist und die Retoure mit 11,90 € berechnet da Rücksendung aus dem Ausland.
Der Kunde will das Paket erneut haben aber die Kosten nicht übernehmen.
Frage also:
Wenn er die Ware erneut haben will und ihm die Retourekosten und erneute Hinsendekosten berechnet werden, er diese Rechnung aber nicht bezahlt, kann man diese Kosten einklagen oder ist er nicht verpflichtet diese zu zahlen?
Falls er die Ware nicht haben will also Widerrufen, kann denn, wenn der Käufer die unmittelnbare Kosten des Widerrufs nach WRB trägt für die 11,90 € in Haftung genommen werden?
MfG
Andree
PS: Es geht rein um den rechtlichen Bereich. Also nicht was sollte man tun, Kulanz etc.
Sondern wie ist es rechtlich gelagert?
mich würde folgendes einmal interessieren.
Ein Käufer bestellt etwas in einem Webshop oder Ebay und macht einen Fehler bei der Lieferadresse, sprich vergisst die Hausnummer.
Die Ware wird von DHL zurückgesendet weil der Empfänger deshalb nicht zu ermitteln ist und die Retoure mit 11,90 € berechnet da Rücksendung aus dem Ausland.
Der Kunde will das Paket erneut haben aber die Kosten nicht übernehmen.
Frage also:
Wenn er die Ware erneut haben will und ihm die Retourekosten und erneute Hinsendekosten berechnet werden, er diese Rechnung aber nicht bezahlt, kann man diese Kosten einklagen oder ist er nicht verpflichtet diese zu zahlen?
Falls er die Ware nicht haben will also Widerrufen, kann denn, wenn der Käufer die unmittelnbare Kosten des Widerrufs nach WRB trägt für die 11,90 € in Haftung genommen werden?
MfG
Andree
PS: Es geht rein um den rechtlichen Bereich. Also nicht was sollte man tun, Kulanz etc.
Sondern wie ist es rechtlich gelagert?