Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

heute hat ebay wieder ein mal bestätigt, dass die eigenen Ebay AGB so gut wie überflüssig sind.

Demnach darf ein Kunde, welche nur einen von 2 gekauften Artikeln bezahlt hat und nach Schließung eines Falls wegen nicht bezahlten Artikels durch ebay, die Bewertung mit dem Wort "Saftladen" hinterlassen.
Da fragt sich doch jeder vernünftige Mensch, wie so etwas sein kann.
Eine Bewertung soll sich auf die Abwicklung einer Transaktion und den damit verbundenen Service beziehen.
Beleidigende Worte haben in der Bewertung nichts zu suchen.
Dies sehen auch die Ebay Kundenbetreuer so, können jedoch nichts ändern, da die oberste Abteilung eine Liste führt, welche verbotene Worte vorgibt.
Soll man jetzt lachen oder weinen?
Auch ist der Käufer für das nicht bezahlen von Transactionen bekannt, da dies der Kundenservice durchschimmern ließ.

Wir dürfen also bi unserem zukünfitigen Kauf auch ein mal Worte wie Saftladen und ähnliches nutzen.

Anstatt dass sich Ebay ein mal dit der Moral von Käufern auseinander setzt und Verwarnungen für nicht gezahlte Artikel mit den abgegebenen Bewertungen überdenkt.
Aber da heißt es dann, der Käufer konnte beim nicht bezahlten Artikel nicht bewerten und hat daher den bezahlten Artikel negativ bewertet.
Hätte er dies beim unbezahlten Artikel getan, was ja nicht geht, dann hätte man die Bewertung natürlich entfernt.


Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Du hast doch eine Rechtsberatung an der Hand -> Beleidigungen muss man sich nicht gefallen lassen...
Ergo: Wenn eBay nicht will, den Käufer direkt in die Pflicht nehmen und ihn "mit sanftem Druck" auffordern, die Bewertung zurückzunehmen...

Und das Wort "Saftladen" geht meiner Meinung nach eindeutig über eine Wertung der Transaktion hinaus und ist eher als Beleidigung/Rufschädigung zu sehen.

Was die eBay-AGB anbetrifft: Da eBay die Bewertungen nicht selbst beeinflussen will und dafür auch nicht verantwortlich ist, dürften die eBay-AGB hier völlig egal sein.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Das ich ein Gegner dieser und ähnlicher Plattformen bin, möchte
ich nicht verhehlen.

Aber, ich denke mal, jeder unterschreibt doch alle möglichen
Dinge, nur um dabei zu sein.

Mal eine Frage, welche Ansprüche dürfte mein Haussklave
stellen, wenn ich einen hätte?

"Wer mit dem Teufel isst, braucht einen langen Löffel"

Schon mal gehört?
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Bei Beleidigungen, Verleumdungen oder Übler Nachrede folgender Weg:
1. Schriftliche Aufforderung und Fristsetzung zur Entfernung betreffender Bewertung (per Einschreiben und am besten durch Anwalt)
2. Einstweilige Verfügung beantragen
3. Einstweilige Verfügung zustellen und durchsetzen - Kosten gegenüber Ebay geltend machen...
4. Strafanzeige gegen den Verfasser stellen
5. Schadensersatzforderung ggfs. klageweise geltend machen

Erfahrungsgemäß lenkt ebay bereits beim ersten Anschreiben durch einen Anwalt mit Ankündigung der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung ein...
Punkt 4-5 können unabhängig von 1-3 geführt werden...
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Erfahrungsgemäß, klingt immer Gut.

Du möchtest allen ernstes gegen einen Weltkonzern antreten?

Na dann viel Spaß. Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.

Was ich meine ist, ist es nicht sinnvoller eine eigene
Präsenz aufzubauen, als ewig von Plattformen abhänig zu
sein? Also, irgendwie "Ehrlicher".

Jeder möge machen was er will, aber dann doch nicht öffentlich
jammern, wenn was auf Plattform nicht läuft.
Die Leute ersticken doch in irgendwelchen Shops, die
sich gegenseitig beharken.

Die Plattformen möchten gerne auslichten, ohne die guten zu verllieren.
Ist doch Klar, nur wer sind "die guten"?
Ich denke, das wird so getestet.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Erfahrungsgemäß heißt: aus meiner Erfahrung...
Ich habe von 2001 bis 2008 bei ebay gewerblich verkauft.
Seitdem nutze ich es nur noch im privaten Bereich. Ungerechtfertigte Bewertungen und Beleidigungen verfolge ich aber immer noch und das mit einer sehr hohen Erfolgsquote...
Mich persönlich beansprucht das kaum. Entsprechende Bewertungskommentare "als PDF drucken" und per Email an meinen Rechtsanwalt. Schadenersatzanspruch habe ich zwar als privater Anbieter meist keinen, aber Kosten entstehen mir auch nicht. Die Rechtschutzversicherung hat bisher immer die Forderungsübernahme erklärt, mußte aber bisher noch nie eintreten.
Ergebnis meist: Eine reumütige Email oder Brief mit Entschuldigung und Bitte um Rücknahme der Strafanzeige. Diese beläuft sich meist auf eine 500€-Spende mit Einstellung des Strafverfahrens. Die nächsten Bewertungen überlegt sich der ganz genau...
 

Raumbuchstaben

Gut bekanntes Mitglied
11. März 2012
311
3
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Auch wir "haben" bei eBay angefangen.

Wir stellen unsere Artikel selber her und haben keine Lagerware.
Ware wird erst NACH Geldeingang angefertigt, weil nach Kundenspezifikation gefertigt wird.

Es stand Mehrfach in der Beschreibung das erst NACH Geldeingang gefertigt wird und es 10 Tage braucht.

Zu 90% haben wir schon nach 5-7 Tagen versendet.

TROTZDEM stand bei jeder dritten Bewertung "Super Ware, aber leider lange Lieferzeit".

So Leute (die nicht lesen können) geben dann bei Lieferzeit natürlich auch nur wenige Sterne.

Dann muss ich mich bei eBay rechtfertigen warum ich so wenige Sterne habe.
Ich solle das bitte verbessern. Sonst würde man ggf. die Anzahl der Artikel die ich einstellen darf begrenzen.

Dada.... Die Kunden sind zu doof zum lesen und ich bin der Ar..h.


Haben dann alle Artikel auslaufen lassen und "Tschüss eBay" gesagt.


... Zum Thema.....

Beleidigungen (Saftladen) gehen trotzdem gar nicht.

Brief vom Anwalt sollte da schon genug Druck ausüben, das die weg kommt.


Viel erfolg.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.143
106
Schwarzach a Main
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Das ist Lustig :+)

Bei Ebay verkaufen wir schon lange nichst mehr habe aber gleiche Erfahrung mit Amazon.

Auch wir müssen viele Produkte erst Produzieren bei Amazon kann man auch angeben wie lange die bearbeitungszeit ist (bis 30 Tage)
Das geben wir fleißig an und ich dachte die Suppe ist somit gegesen.
Nun ist es nicht, wenn wir etwas verkaufen bekommen wir nach paar Tagen eine Mail von Amazon wir sind im Rückstand und dann Regelmässig weitere Mails von Amazon.
Das kamm vor Weihnachten so weit das Amazon selber die Bestellungen storniert hat und da wir nicht drauf geschaut haben haben wir es dann auch ausgeliefert.
Pech gehabt das Geld (gott sei Dank nur um die 20,00 Euro) haben wir weder von Kunden noch von Amazon gesehen.
Seit dem wenn jemand etwas Bestellt und ich kann es nicht in bestimmten Zeit ausliefern und bekommen ich die erste Mahnung von Amazon storniere ich die Bestellung selber.
Kunden sind sauer wir haben bei Amazon unzureichende Service aber ich habe mein Geld...
Was ist Besser...

Grüße
Paul
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Hallo zusammen,

danke für eure Beiträge.
Ich kann euch versichern, dass Ebay nur dann auf Schreiben über Anwalt reagiert, wenn es über Gericht läuft.

Auch möchte ich ein mal darauf hinweisen, dass Ebay selbst in den AGB vermerkt, dass Bewertungen nicht beleidigend oder ähnliche Sachen beinhalten dürfen.
Demnach müsste ich weder betteln noch klagen, um eine Entfernung zu erwirken.
Es ist einfach die Dummheit der Führungskräfte, die unnütze Anweisungen an die Kundenbetreuer gibt.
Wenn der Kundenbetreuer (Profiservice) sagt, er müsse ein mal auf der Liste der zu entfernenden Begriffe nachsehen, ist das schon ein Fall fürs Fernsehen.

Ich hatte Ebay den Wikipedia Eintrag zu SAFTLADEN in die E-MAil kopiet, welcher eindeutig besagt, dasas es eine beleidigende Aussage sei.

Da muss ich keine Geschäftsleitung fragen, ob dieser Eintrag entfernt werden kann.

Aber gut, dann wird in den Foren eben über solche Fälle geschrieben, was sicher auch nicht ohne Folgen bleiben wird, wenn sich genügend User zu solchen Entscheidungen äussern.

Gruß

NICO
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.855
212
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

...Schließung eines Falls wegen nicht bezahlten Artikels durch ebay, die Bewertung mit dem Wort "Saftladen" hinterlassen.

Locker bleiben, an einen Anwalt geben - der Kunde bezahlt rund 175Euro für die Entfernung. Und glaube mir - das macht der SO nicht noch einmal. ;)

Meine Empfehlung:

Dr. Felix Buchmann
Fachanwalt für IT-Recht

Direkt +49 711 953 382 – 11
Mail f.buchmann@sgt-lex.com
----------------
SGT Rechtsanwälte
Frankfurt Stuttgart
Alexanderstr. 9b
70184 Stuttgart
Fon +49 711 953 382 – 0
Fax +49 711 953 382 - 29
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.855
212
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

ja, das habe ich schon eingeleitet.

Und Anwältin ist meine Frau, daher auch der Link in der Signatur ;)

Gruß

NICO

Na das ist ja praktisch :) Hätte bei der Wahl meiner Frau auch darauf achten sollen.
Jetzt habe ich eine die am "Ende" dieser Justizschlange sitzt => Sie ist Beamtin in der JVA ;)
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.487
1.891
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

"Das kamm vor Weihnachten so weit das Amazon selber die Bestellungen storniert hat ..."

Du weißt aber schon, dass du die Anzahl Tage bis zur Lieferung selber angeben kannst ? Klingt so als ob du 0 hast = 2-3 Tage.
Wenn du z.B. 10 angibst, werden daraus 13 Werktage und der Kunde sieht das auch so im Bestellablauf und Amazon urgiert keine Lieferung bis dahin, geschweige denn dass eine Bestellung von Amazon storniert wird.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.542
766
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

@dc-nico

... gut zu wissen, muss ich gelegentlich auch mal anfragen :)
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Rischtisch ...

@igel-max

Wir haben bei unseren Kleider, die wir selbst erst noch bestellen müssen, 30 Tage eingetragen. Meist hat der Kunde sein Kleid dann schon nach 20 Tagen und "es ging viel schneller als angegeben". So eine Bewertung ist allemal besser als "Lieferzeit zu lang". Vorteil: Wir bekommen erst 5 Tage vor Ablauf der 30-Tage-Frist eine Mitteilung von Ama, dass wir den Versand bis Tag X bestätigen müssen - Nachteil: Auch der Kunde bekommt eine ähnliche Mail. Aber das klärt sich dann, wenn der Kunde sich deshalb bei uns meldet.

Ergo: Lieber eine etwas längere Lieferzeit angeben, dafür aber zufriedene Kunden (und zufriedenes Amazon ;) )
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Hallo,

am besten ist es, wenn man die Ware auf Lager hat, wie es ja eigentlich von den Plattformen vorgegeben wird.
Dann kann Versand noch am gleichen Tag erfolgen und die Bewertungen sind zu 99 % super.

Ich wahr einer der großen neckermannpartner im Internethandel und habe die Ware immer über Neckermann verschicken lassen.
Da brauche ich gar nicht erst erwähnen, wie das Bewertungsprofil aussah.
Auch wenn man 10 Tage lieferzeit angibt, so ist es vom Kunden noch lange nicht selbstverständlich, sich mit der angegebenen Lieferzeit zu befriedigen.
Der Kunde hat bei mir oft genug darauf hingewiesen, dass bei Ebay Verkaufte Ware auch lagernd sein muss.
Demnach konnten diese Bewertungen auch nicht entfernt werden.

Gruß

NICO
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.143
106
Schwarzach a Main
AW: Ebay zeigt wieder ein mal sein wahres Gesicht

Zitat: "Das kamm vor Weihnachten so weit das Amazon selber die Bestellungen storniert hat ..."

Du weißt aber schon, dass du die Anzahl Tage bis zur Lieferung selber angeben kannst ? Klingt so als ob du 0 hast = 2-3 Tage.
Wenn du z.B. 10 angibst, werden daraus 13 Werktage und der Kunde sieht das auch so im Bestellablauf und Amazon urgiert keine Lieferung bis dahin, geschweige denn dass eine Bestellung von Amazon storniert wird.

Das habe ich doch erwähnt egal was man angibt nach bestimmten Zeit bekommt man von Amazon eben solche Mails.
Wir haben bei allen Artikel Liefertage angegeben.
Trotzdem und gerade vor Weihnachten wurde dies von Amazon einfach Ignoriert :+)
 
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