Offen eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wurde

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
Hallo zusammen,

kurze Geschichte mit der Frage wie ihr vorgehen würdet.

Kundin kaufte am 22.09.2013 eine Pumpe
Kundin erhält Paket am 24.09.2013 um 12:05 Uhr
Kundin eröffnet Streitfall auf eBay am 24.09.2013 um 13:42 ("Artikel defekt, springt nicht an")
Artikel kommt am 25.09.2013 an mich zurück mit Rechnung durchgestrichen und "Widerruf" drauf geschrieben

Artikel ausgepackt und gesehen dass Pumpe in Gebrauch war, Pumpe ging nicht weil Steinchen im Laufrad war.
Beim genaueren betrachten sehe ich dass die Pumpe starke Gebrauchsspuren hat, die Schrauben sind verrostet und die Pumpe sieht eben aus wie häufig benutzt.
Aufs Produktionsdatum geschaut, stimmt nicht mit der von mir versandten Pumpe überein.

Zusammengefasst:

Pumpe befindet sich 2 Stunden bei Kundin, sofortige Reklamation, Rückversand Beauftragung von ihr (nutzt selbst DHL Intraship Aufkleber) am selben Tag und schickt eine alte Pumpe zurück die sie irgendwann mal woanders gekauft hat (Datum auf Pumpe 2003).

Im eBay Streitfall habe ich das geschrieben dass diese Pumpe nicht mit der von mir versandten übereinstimmt und sie gerne widerrufen kann wenn sie mir die original Pumpe zurück sendet.

Was würdet ihr tun?
Kann diese "Dame" das Geld da per PayPal zurück holen?
Ich dachte echt schon ich hab alles erlebt, aber das...
Anzeigen geht wohl nicht weil ich ja nicht beweisen kann dass genau diese Pumpe zurück kam, die "Kundin" (eher Betrügerin) kann ja auch behaupten das war nicht die Pumpe usw.

Achso und nach Recherche im Internet habe ich gesehen dass die Kundin mal einen Handyshop (auch auf eBay) hatte (oder nun einen neuen hat) mit vielen schlechten Kundenbewertungen... da ist die Sache sowieso eindeutig.

Viele Grüße und danke schon mal für eure Antworten

Johann
 

upbox

Offizieller Servicepartner
SPBanner
17. Januar 2011
235
16
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Naja, wenn deine Pumpen kein Produktionsdatum von 2003 haben und du das auch beweisen kannst, sollte das doch in Ordnung gehen.

In einem anderen Fall den ich mal bei einem Shopbetreiber mitbekommen habe, wurde vom Shop Strafanzeige gestellt und eine eidesstattliche Versicherung gefordert.
 

Frank Engelbrecht

Aktives Mitglied
15. Februar 2012
99
1
Worms
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Und genau das wäre hier auch der richtige Weg, bei solchen "Früchtchen" sollte man die Samthandschuhe ruhig mal ablegen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Anzeigen kannst Du immer, es ist ja Sache der Behörden zu ermitteln, ob die Anzeige berechtigt ist. Eidesstattliche Versicherung kommt gut, jedoch kann die Kundin ebenso eidesstattlich versichern, das die zurückgesendete Pupme die bei Dir gekaufte Pumpe war. Allerdings begeht sie damit ja einen Meineid. Also erstmal wieder Aussage gegen Aussage. Allerdings würdest Du ja nicht einfach so eine Anzeige unter eidesstattlicher Versicherung stellen... Spannender Fall!

Paypal kenne ich bei solchen Fällen immer recht kulant, bei mir sind bisher 2 ähnliche Fälle zu meinen Gunsten entschieden worden.
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.240
452
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Was soll dabei rauskommen? Wie willst du beweisen, dass nicht die defekte Pumpe im Paket war? Du gehtst dann durch alle Instanzen und am Ende zahlt jeder seine Kosten.... (meine Meinung)

Vorgestern hatten wir den Fall, dass ich persönlich ein Paket mit 2 Gläsern Ware verpackt habe. Weil wir eine Diskussion über die Verpackung hatten, weiß ich zu 100% das auch 2 Gläser im Paket waren.
Die Kundin behauptet: Da war nur 1 Glas drin und will eine Erstattung!

Bei soviel Dreistigkeit bekommt man menschlich gesehen den vollen Würgereiz im Hals, geschäftlich gesehen: Erstattung --> Kunde gesperrt --> mit der geballten Faust in der Tasche einfach weitermachen und vergessen.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Naja, wenn deine Pumpen kein Produktionsdatum von 2003 haben und du das auch beweisen kannst, sollte das doch in Ordnung gehen.

In einem anderen Fall den ich mal bei einem Shopbetreiber mitbekommen habe, wurde vom Shop Strafanzeige gestellt und eine eidesstattliche Versicherung gefordert.

Alleine schon der Rost an den Schrauben, total verdreckt und abgenutzt und das in 2 Stunden beim Kunden...

Mit dem beweisen ist das aber auch wieder so eine Sache, man könnte ja behaupten ich hab eine alte Pumpe im Sortiment.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Was soll dabei rauskommen? Wie willst du beweisen, dass nicht die defekte Pumpe im Paket war? Du gehtst dann durch alle Instanzen und am Ende zahlt jeder seine Kosten.... (meine Meinung)

Vorgestern hatten wir den Fall, dass ich persönlich ein Paket mit 2 Gläsern Ware verpackt habe. Weil wir eine Diskussion über die Verpackung hatten, weiß ich zu 100% das auch 2 Gläser im Paket waren.
Die Kundin behauptet: Da war nur 1 Glas drin und will eine Erstattung!

Bei soviel Dreistigkeit bekommt man menschlich gesehen den vollen Würgereiz im Hals, geschäftlich gesehen: Erstattung --> Kunde gesperrt --> mit der geballten Faust in der Tasche einfach weitermachen und vergessen.

Wäre dem so, wären Betrügern ja Tür und Tor geöffnet.

Es lässt sich doch ganz einfach anhand des Schlammes feststellen von wann die ganze Sache ist, und vor allem aus welchem Gebiet...

Dann könnten ich, meine Verwandten usw. es in Zukunft genau so handhaben?

Man hat alte Geräte, für die man keine Gewährleistung oder Garantie mehr hat, kauf einfach ein neues und schickt dann als Widerruf das alte zurück und bekommt sein Geld? So einfach kann das doch nicht gehen... kein Händler kann das jemals nachweisen und diese "Kunden" können ihr Spiel so ewig treiben?

Auch das mit den Gläsern ist sowas von Asozial, wobei das mit der Pumpe noch eindeutiger ist was für ein Spiel hier gespielt wird.

Allein schon weil die "Kundin" mit Handys gehandelt hat und viele Kundenbeschwerden kamen und der Shop geschlossen wurde.
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.240
452
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Wäre dem so, wären Betrügern ja Tür und Tor geöffnet.

Dem ist zu 99% so!
Anders ist es nur mit Seriennummern oder Nanomarkierungen möglich.

Ich möchte jetzt nicht alle Möglichkeiten des Betruges aufführen, da hier öffentlich gepostet wird und ich nicht Kunden noch animieren möchte. ;)
Fakt ist: Im Onlinehandel ist der Händler fast immer der Betrogene. Das da nicht noch mehr Betrug stattfindet ist nur der Unwissenheit der Kunden zu zuschreiben und der Tatsache, daß es auch ehrliche Kunden gibt. :)
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Dachte auch schon an die Möglichkeit zu markieren, dann kann Kunde trotzdem behaupten es war nix dran. Oder Aufkleber welche nur entfernt werden dürfen wenn man den Artikel behält, immer kann irgend etwas gefunden werden wenn man kostenlos neue Ware will...
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Hallo,

wenn ich auch mal was sagen darf,

Hier hat der Kunde überhaupt keinen Vorteil bei der Beweislage.

Verkaufst du Neuware oder ebraucte Ware?
Wenn Neuware, weiterlesen.
Ansonsten wird natürlich schwer sein, die Funktionstüchtigkeit nachzuweisen.

Als erstes muss Anzeige erstattet werden.
Dann Fotos des Artikels erstellen, welche die verrosteten Schraubenund andere Gebrauchsspuren nachweisen.
Sicher hast du auch den Nachweis über den Wareneinkauf der Pumpe.

Eventuell Anwalt einschalten.

Gruß

NICO
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Hallo Nico,

es handelt sich um "Neuware" heißt aus dem Fabrikverkauf des Pumpenherstellers.
Die Pumpen haben auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel, jedoch keine von 2003

Die zurückgesandte Pumpe ging ja, nach dem ich den Stein entfernt hatte.
Über eBay kam die Reklamation und im Karton der Rücksendung befand sich dann Widerruf.

Was mich alleine schon etwas stutzig macht: In der Regel will man doch eine Nachlieferung eines Produkt das man bestellt und nicht sofort sein Geld.
Hatte so einen Fall auch schon mal: Warensendung weg und Kunde will sofort Geld... eindeutiges Spiel. Warum verzichtet man dann auf den Artikel und will ihn plötzlich doch nicht mehr nachgeliefert?

Einen Beleg des Einkaufs hab ich selbstverständlich, und die Kundin hat mir 75 € für den Artikel gezahlt, so einfach sag ich da nicht "Schwamm drüber"

Anzeige in jedem Fall oder nur wenn die Kundin weiter macht mit ihrer Masche?
Kann sie nicht behaupten, sie hat eine neue Pumpe zurück geschickt, die ohne irgendwelche Spuren war?

Anwalt auf keinen Fall, warum sollen mir Kosten entstehen, wenn Kunde versucht zu betrügen... (dann habe ich auch einen Schaden und kann es gleich lassen)
Wäre der Kunde (wenn er verliert) wenigstens in der Pflicht den Kompletten schaden zu Bezahlen (Anwalt, Arbeitszeit usw.) dann wäre es was anderes.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Hallo,

Anwalt doch, wenn du erfolg haben wirst.
Der Kunde hat zwar ein Wiederrufrecht, muss den Artikel aber wie auch im Handel vor Ort prüfen.
Wenn er, so wie du schreibst, verdreckt und mit Stein zurücksendet, wird zumindes Wertersatz geltend gemacht.

Wir haben selbst eine Rechtsabteilung und ich habe da nicht das erste mal Wertersatz geltend gemacht.
Bei bedarf, werde ich dir da auch von der Anwältin eine unverbindliche Aussage machen lassen.

Gruß

NICO
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Trotzdem darf Kunde doch nicht einfach ein uralt Gerät zurücksenden welches er woanders gekauft hat und so tun als wäre es bei mir gekauft.

Selbst wenn die Kundin meine Pumpe so zurück geschickt hätte wäre sie reif für die Tonne... dazu kommt noch wie mir vorhin aufgefallen ist: Die Kundin kaufte mit ihrem Gewerblichen eBay Konto...

Bisher noch keine Antwort von ihr, obwohl sie eigentlich wie bei gewerblichen üblich täglich auf eBay und ins E-Mail Postfach schauen müsste.

In meinem Schreiben an sie machte ich sie darauf aufmerksam, dass lediglich ein Steinchen in der Pumpe fest hing.
Zudem schrieb ich, dass sie gerne widerrufen könne wenn sie mir die original Pumpe zurückschickt mit dem Hinweis dass das Produktionsdatum von meinen abweicht und es an vielen kleinen anderen Details nachweisbar ist dass die Pumpe nicht von mir sein kann.

Noch was zu dem Anwalt:

Anwalt schreibt sie an, ich habe erst mal Kosten.
Kundin schickt nach Eingang des Schreibens ohne weitere Schritte die Pumpe zurück.
Wer zahlt dann, wenn es nicht weiter geht und sie ihre Schuld "eingesteht"?
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Na di siehst das aber sehr seltsam.
Allein schon, dass man die eine andere Pumpe geschickt hat ist Betrug und somit ein Fall für Polizei und Anwalt.
Wenn du vom Lieferant einen Nachweis bekommst, dass dieser dir keine Ware von 2003 zugesand hat, hast du schon einen handfesten Nachweis.
Paypal wird dem kunden den Betrag erstatten, wenn du hier nicht langsam reagierst.
Und dann wirst du den betrag sicher nicht mehr so einfach bekommen.

Gruß

NICO
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Ich verstehe das ganze Hin und Her sowieso nicht.
Ich würde ohne weiteres Federlesen die falsche Pumpe einpacken, ein Schreiben dazu, dass die nicht von dir ist und somit auch keine Reklamationsansprüche an dich zu stellen sind. Sicherlich ist dies nur eine Verwechslung seitens der Kundin und du unterstellst ihr natürlich auch keine böse Absicht ;)
Dann als versichertes Paket an die Kundin zurücksenden.

Sollte sie die Paypalzahlung zurück fordern, würde ich ihr dann zu verstehen geben, dass alles mit Fotos dokumentiert ist und das, wenn Sie nicht ganz schnell Ruhe gibt und die Rückforderung zurück zieht, auf jeden Falle eine Anzeige wegen Betruges fällig ist.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Da würde ich aber vorsichtig sein, denn der Kunde wird die Annahme sicher verweigern und man hat zusätzliche Kosten.
Ich würde schriftlich über Ebay mitteilen, was Sache ist.
Erst wenn der Fall an Paypal geht, würde ich die passenden Schreiben und Bilder an Paypal übermitteln.
Wichtig ist auch, solche Sachen per Klick auf Käufer melden an Ebay zu übermitteln.
Ist es nämlich eine Gewohnheit des Käufer, falsche Ware zurückzuschicken, wird Ebay sehr schnell reagieren und das Konto sperren.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Wichtig: Bei Betrug ist schon der Versuch strafbar - ergo selbst wenn sie behauptet, dass sie "aus Versehen" die falsche Pumpe zurückgeschickt habe, hat sie mindestens einen versuchten Betrug begangen [und damit wäre es ein Fall für die Staatsanwaltschaft].

Zumal: Wenn dein Anwalt an die Kundin ein Schreiben verfasst, dann wird i.d.R. auch der Kunde die Kosten übernehmen müssen. Du musst sie nur ggf. vorstrecken - aber auf dem Anwaltsschreiben steht schon ziemlich genau drauf, was los ist. Zumal das - wenn es sich um einen Betrug handeln sollte - ggf. im Hauptverfahren parallel zum Strafrecht als Privatrechtsforderung durchgesetzt werden kann.

Zum Thema Privat/Gewerblich:
Sollte die Kundin über ihr Gewerbe die Pumpe bestellt haben, steht ihr prinzipiell das Widerrufsrecht für Privatverbraucher gem. BGB nicht zu. AUSSER du hast einen Passus in deinen AGB/WRB, der den Widerruf auch von gewerblichen Leuten zulässt bzw. der den Widerruf von gewerblichen Leuten nicht explizit ausschließt. Insofern würde ich mich hier nicht drauf versteifen, dass kein wirksamer Widerruf erklärt werden kann, nur weil sie gewerblich handelte.

Ich würde dir jetzt folgendes Vorgehen empfehlen:
Beweise sichern und Kundin darauf hinweisen, dass sie (nachweislich) die falsche Pumpe zurückgeschickt hat - zusammen mit der Aufforderung, die "richtige" Pumpe zurückzuschicken. Gleichzeitig aber auch mit der Drohung, dass ggf. die Staatsanwaltschaft wegen Betruges eingeschaltet wird, sollte die Kundin nicht (binnen einer "angemessenen" Frist) reagieren. Parallel dazu schon mal zum Anwalt gehen und mit dem das weitere Vorgehen besprechen - sollte die Frist fruchtlos verstreichen, dann auf jeden Fall Anzeige wegen Betrug stellen - das Geld dürftest du dann höchst wahrscheinlich aufgrund des laufenden Verfahrens einbehalten können. Anwaltskosten sowie die Auslagen (u.a. auch Arbeitszeit / Wegekosten) kannst du der Kundin in Rechnung stellen (müsste dann über ein Privatrechtsverfahren laufen, kann aber i.d.R. bei einschlägiger Bestrafung wegen Betrug ziemlich leicht durchsetzbar sein - da reicht dann, wenn die Kundin sich querstellt, der Gang zum Gerichtsvollzieher, denn durch das 1. Verfahren ist ja dann schwarz auf weiß deine Forderung gerechtfertigt).

Nachtrag: Diese Vorgehensweise entspricht meiner persönlichen Meinung - da ich aber KEIN (Fach-)jurist bin, kann diese Vorgehensweise von den seitens Juristen empfohlenen Vorgehensweisen abweichen!
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Hallo,

bis auf den Punkt, dass der Kunde über Gewerbe gekauft hat und somit in jedem Fall kein Wiederruf hat, ist es ganz vernünftig.
Gerichte unterscheinden bei Artikeln, welche nachweislich privat genutzt werden.
Müssten dann nur finanzrechtlich in der Buchhaltung auch als Privat laufen.

Gruß

NICO
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
60
AW: eBay Käuferin versucht Betrug schickt Artikel zurück der nicht bei mir gekauft wu

Vorgestern hatten wir den Fall, dass ich persönlich ein Paket mit 2 Gläsern Ware verpackt habe. Weil wir eine Diskussion über die Verpackung hatten, weiß ich zu 100% das auch 2 Gläser im Paket waren.
Die Kundin behauptet: Da war nur 1 Glas drin und will eine Erstattung!

Bei soviel Dreistigkeit bekommt man menschlich gesehen den vollen Würgereiz im Hals, geschäftlich gesehen: Erstattung --> Kunde gesperrt --> mit der geballten Faust in der Tasche einfach weitermachen und vergessen.

Du kannst doch sicher anhand des beim Transporteur gescannten Paketgewichts nachweisen, dass das Paket 2 statt nur eines Artikels enthalten hat, oder?! Würde ich mir echt nicht bieten lassen!
 
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