durchlaufende Posten / Barauslagen

SaschaHiller

Aktives Mitglied
10. Januar 2014
5
0
Hallo Zusammmen

Wir sind ein kleiner Reparaturbetrieb und schreiben mit der Wawi unsere Rechnungen (jedefalls haben wir das vor).
TÜV Gebühren für unserer Kundenfahrzeuge sind durchlaufende Gelder sogenannte Barauslagen. Diese werden ja von uns nicht ein zweites Mal besteuert, müssen dem entsprechend auf der Rechnung extra ausgewiesen werden. Am liebsten ganz unten unter den Gesamt brutto Betrag noch dazu addiert. Eine Kassenabrechnung machen wir mit der Wawi nicht, das passiert per Hand. Von daher ist das Erlöskonto zu vernachlässigen.
Wie kann ich das realisieren????
Freue mich auf Lösungsvorschläge.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Gar nicht...

Die TÜV-Gebühren würde ich hier als "normalen" Posten aufführen...
Es gibt für durchlaufende Posten nur 2 Möglichkeiten, die steuerrechtlich "sauber" sind:
a) Du schließt mit dem TÜV einen Vertrag im Auftrag deines Auftraggebers und der TÜV stellt dementsprechend deinem AG eine Rechnung mit ihm als Rechnungsempfänger auf. Du machst dann quasi nur Inkasso bzw. übernimmst vorab die Begleichung der Kosten. Dafür müsstest du die TÜV-Gebühren GAR NICHT aufführen - schließlich bekommt der AG die auf ihn ausgestellte TÜV-Rechnung [du vermittelst nur, der Vertrag kommt zwischen TÜV und Kunde zustande].
b) Du kaufst die TÜV-Leistung ein - dann kannst du mit dem TÜV irgendwelche Preise verhandeln und der TÜV schreibt dir alleine eine Rechnung (den den Kunden nicht zu interessieren hat und die dich zum Steuerabzug berechtigt, ergo du bezahlst zwar Brutto beim TÜV, kannst die MwSt und sonstige Steuern aber von deinen abzuführenden Steuern per Vorsteuerabzug geltend machen). Deinem AG wiederum schreibst du eine separate Rechnung mit ordnungsgemäß ausgewiesener MwSt, so dass du dort erst die MwSt. abführst. Dies wäre die "saubere" Lösung...

Übrigens: Das Vorgehen nach Punkt b) entspricht demjenigen Vorgehen, dass du immer beim Weiterverkauf von Teilen und (Fremd-)Leistungen durchführen musst.
 

SaschaHiller

Aktives Mitglied
10. Januar 2014
5
0
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Hallo.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Variante b) musst ich mit dem Tüv abstimmen, ob das geht. Bis jetzt sagt man mir da, dass der Kunde der AG sei und deshalb auf ihn die Rechnung ausgestellt sei.
Die Variante a) praktizieren wir ja. Hat aber den Nachteil und das ist ein wirkliches Problem, dass wir den Kunden das Tüv Entgeld (was wir bar auslegen) wieder bar abnehmen müssen. Sonst läuft es doch als Buchungsvorgang durch die Kasse. Aber viele wollen mit EC bezahlen oder es sind Firmen die die Rechnung später überweisen. Da zahlt kein Mitarbeiter bar. Also in der Kasse als Barauslage raus buchen und später wieder als duchrlaufenden Posten rein buchen. Aber das muss auf der Rechnung eben extra aufgeführt werden, das die Steuer auf der orig Tüv Rechnung schon ausgewiesen ist.
Eigentlich reicht eine "wenn" Funktion in der Druckvorlage der Rechnung mit einem bestimmten Artikel (oder ArtikelNr) die dann unten bei der Summe noch eine Zeile einfügt und dazu addiert aus der dieser Posten hervor geht.
Geht DAS?
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Wenn der Kunde an der Kasse mir EC bezahlt, nach dem Vorgang (wenn der Kunde weg ist) eine Retoure über den Betrag ausführen und in BAR auszahlen. Dann bist du steuerlich sauber.
So wird das bei vielen die ich kenne gemacht, da sind auch einige große bei.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Gar nicht...

...
Es gibt für durchlaufende Posten nur 2 Möglichkeiten, die steuerrechtlich "sauber" sind:
.

Hallo reneromann,

woher nimmst Du diese Erkenntnis? Verstehe nicht, warum das von SaschaHiller beschriebene Szenario "Kunde ist TÜV-AG, Werkstatt legt den Betrag im Voraus aus, und kassiert diesen dann vom Kunden steuerneutral" sich nicht genauso auch abbilden lassen sollte?

Wofür wären dann die Konten "Durchlaufender Posten" in den DATEV-Kontenrahmen, wenn nicht genau für solche Fälle?

@ SaschaHiller

Ich glaube, rein buchhalterisch müsste Deine Zahlung beim TÜV (die Vorauslage) gegen ein entsprechendes Konto gebucht werden (zB 1590 im Skr03)

Bsp.
100,00€ S1590 H1000


und in der Rechnung eben auch, also für den Artikel "Barauslage" eben kein Erlöskonto definieren, sondern das mit dem DL Posten

100,00€ S1400 H1590

Wenn Du dann in der Rechnung ausweist, dass die Position "Barauslage TÜV" als durchlaufender Posten keine Steuer enthält (diese wird ja in der Rechnung des TÜV an den Kunden bereits ausgewiesen) sollte aus meiner Sicht steuerlich alles in Ordnung sein.

wenn ich nicht irre, kann man in der Wawi ja Fibukonten den einzelnen Artikeln zurodnen. Damit wäre schon die halbe Miete eingefahren. Dann musst du nur noch im Beleg mit einer IF/Else Schleife einen entsprechenden Text ausgeben, und vielleicht eine Spalte mitführen, die die MwSt Sätze der einzelnen Postionen ausweist.

Ich sehe hier jedenfalls kein steuerliches Problem.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

@mercury:
Sascha Hiller wollte die TÜV-Gebühren unter der Gesamtrechnung separat ausweisen - und das lässt die Wawi nicht zu...

Zum Thema der neutralen Durchreichung: Schau mal, was in meinem Posting unter Punkt b) geführt ist - dort habe ich genau dieses Verfahren beschrieben.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

@ reneromann,

was Du unter b) erklärt hast, hatte ich ja gelesen, und hat mit meiner Erklärung nichts zu tun, und entspricht (du verzeihst) auch nicht dem Lösungswunsch von SaschaHiller.

Ich behaupte, es muss möglich sein, auf der Rechnung einen "durchlaufenden Posten" auszuweisen, und diesen ohne Umsatzsteuer in die Rechnung aufzunehmen. Schließlich gibt es auch Rechnungen mit unterschiedlichen MwSt Positionen (7 & 19%).

Entscheidend, für die Ordnungsmäßigkeit dieser Vorgehensweise ist, dass die Rechnung die MwSt richtig ausweist, also im Falle einer MwSt-freien Position "DL-Posten" dies zu erkennen ist, und natürlich damit korrespondierend die Buchhaltung auch so verbucht (siehe mein Beispiel).

Ich sehe also weder ein Problem dabei, dass ein Unternehmen an dritter Stelle für den eigenen AG Geld verauslagt, und dieses dann im Zuge der Rechnungstellung vom eigenen AG umsatzsteuerneutral wieder einfordert.

Noch sehe ich ein Problem dies mit JTL genauso abzubilden, denn wenn ich recht erinnere kann man jedem Artikel eigene MwSt-Sätze und Fibukonten zuordnen, und der Reportgenerator kann ohnehin beinahe alles.

Letztendlich kann also die Werkstatt meiner Meinung nach dann also auch das Geld bar beim TÜV auslegen, und der Kunde zahlt es nachher eben per EC-Karte mit.

Gerne lasse ich mich aber auch darüber aufklären, und dahin zielte ja meine Frage an Dich, warum es eventuell steuerrechtlich verboten wäre, einen solchen durchlaufenden Posten von der Umsatzsteuer zu befreien? Der AG erhält ja von der Werkstatt die Rechnung des TÜV mit ausgewiesener USt, und die Werkstatt macht ja hier auch keine Vorsteuer geltend (für die TÜV Rechnung). Alles andere wäre für mich sinnfrei.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Ich ergänze eben nochmal, für den Fall, dass hier ein Mißverständnis entstanden ist:

ich würde den Artikel "TÜV - Vorauslage" als normalen Artikel in der Wawi anlegen, keine USt, Konto 1590 (zB. skr03) und ihn in der Rechnung ganz normal wie andere Postionen verarbeiten. Dann steht er auch in der Rechnungssumme drin. Nur muss eben ausgewiesen sein, dass seine Position keine Steuer enthält.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Ich ergänze eben nochmal, für den Fall, dass hier ein Mißverständnis entstanden ist:

ich würde den Artikel "TÜV - Vorauslage" als normalen Artikel in der Wawi anlegen, keine USt, Konto 1590 (zB. skr03) und ihn in der Rechnung ganz normal wie andere Postionen verarbeiten. Dann steht er auch in der Rechnungssumme drin. Nur muss eben ausgewiesen sein, dass seine Position keine Steuer enthält.
Das ist steuerlicher Blödsinn, zumal die Position "TÜV" ja Steuern enthält (oder warum stehen wohl auf der TÜV-Rechnung 19% MwSt./USt. drauf?)...

Der Artikel MUSS mit 7%/19% besteuert werden! Ergo müssen die 7%/19% auch auf der Rechnung so ausgewiesen sein!
Das du die MwSt. 1:1 durchreichst, hat nichts mit der Rechnung zu tun - auf der Endkundenrechnung MÜSSEN die 7%/19% für den TÜV ordnungsgemäß ausgewiesen werden! Alles andere wäre steuerlich nicht korrekt (sprich eine Aufführung der Kosten mit 0%).

Und nochmal: Selbst im B2B-Geschäft MUSS die MwSt. abgeführt werden - nur das der Käufer (welcher die MwSt. ja über den Brutto-Kaufpreis an den Verkäufer abführt) die MwSt. über den Vorsteuerabzug gegen eigene zu zahlende MwSt.-Beiträge verrechnen kann. Deshalb werden i.d.R. zwischen Unternehmen zwar Netto-Preise verhandelt, jedoch Brutto-Preise bezahlt (da die MwSt. eh über den Vorsteuerabzug "zurückgeholt" wird).


Also: Wawi-Artikel mit regulär 19% erstellen, den Betrag regulär kassieren und die Leistung des TÜV 1:1 einkaufen. Oder die Leistung NICHT auf der eigenen Rechnung aufführen, separate Kasse für TÜV-Gebühren machen und nur Inkasso machen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Guckst Du hier:

Ein durchlaufender Posten ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff, der auch in der Buchhaltung verwendet wird. Seine Legaldefinition ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 6 UStG. Hiernach sind durchlaufende Posten "Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt".[SUP][1][/SUP], so dass diese Beträge nur zeitweiligvereinnahmt bzw. verauslagt werden und das Unternehmen somit lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Folge ist, dass als durchlaufende Posten verauslagte Beträge nicht zum steuerpflichtigen Entgelt gehören.[SUP][1][/SUP] Dies führt dazu, dass zwar ggf. der ursprüngliche Rechnungssteller Umsatzsteuer auf seine Leistung zu erheben hat, nicht jedoch der verauslagende Unternehmer.

Quelle:
Durchlaufender Posten ? Wikipedia


Nichts für ungut, aber was Du hier schreibst ist Halbwissen, bis zu dem Punkt, wo Du mir eventuell "zeigst" wieso es anders sein sollte.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Guckst Du hier:



Quelle:
Durchlaufender Posten ? Wikipedia


Nichts für ungut, aber was Du hier schreibst ist Halbwissen, bis zu dem Punkt, wo Du mir eventuell "zeigst" wieso es anders sein sollte.

So - und nun zeigst du mir, wo du es ja behauptest, dass dieser durchlaufende Posten mit 0,0% auf der Rechnung erscheinen darf.

Ich behaupte nicht, dass der "Zwischenhändler" Ust. abführen muss (denn er führt gegenüber dem eigentlichen Verkäufer/Leistungsanbieter genau den Betrag an USt. ab, den er vom Kunden erhält - für das Finanzamt also 0 € Steuerpflicht auf den Posten, weil sich die abzuführenden Steuern aus dem Geschäft mit dem Leistungsnehmer/Käufer mit den abgeführten Steuern aufheben), jedoch ist die Schlussfolgerung, dass der Posten deshalb mit 0,0% ausgewiesen wird, schlichtweg falsch. Der Posten muss regulär mit 7%/19% ausgewiesen werden, auch wenn er bei DIR keinerlei Steuerpflicht verursacht.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Also, ich will das hier nicht ausweiten, ich würde den DL - Posten jedenfalls in der Rechnung ausweisen.

http://www.haufe.de/finance/finance...hlaufende-posten_idesk_PI11525_HI1136905.html

Am Ende findest Du auch ein passendes Beispiel, mit der Fahrschule und TÜV Gebühren.

Meiner Meinung nach ist Deine Erklärung (einen Vertrag mit dem TÜV machen zu müssen) großer Unsinn, und realitätsfremd, wobei das bei Behörden ja nicht das erste mal wäre. :))

Du beachtest eben nicht, das auf der Rechnung des TÜV nicht die Adresse der Werkstatt steht, dann hättest Du recht und es wäre kein DLP. Der Artikel erklärt alles gut.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Und hier auch nochmal ganz genau:

„TÜV-Gebühren“: Fahrzeughalter haben die Verpflichtung, ihr Kfz in periodischen Abständen auf den vorschriftsmäßigen technischen Zustand hin untersuchen zu lassen (Hauptuntersuchung). Wird diese Untersuchung in einer Kfz-Werkstatt durchgeführt, stellt die Werkstatt dem Halter das diesbezügliche Prüfentgelt in Rechnung. Nach § 29 Abs. 1 S. 1 StVZO ist alleine der Fahrzeughalter Schuldner des Prüfentgelts für die HU. Da hinsichtlich der Prüfhandlung ein Leistungsaustausch nur zwischen Überwachungsorganisation und Fahrzeughalter vorliegt, stellt das verauslagte Prüfentgelt bei der Kfz-Werkstatt gegenüber ihrem Kunden einen „durchlaufenden Posten“ dar (vgl. FG München, 15.11.06, 3 K 3118/03).

Quelle (letzter Absatz vor Punkt 3):
Aktuelle Rechtsprechung | Umsatzsteuer: Wichtige Abgrenzung zwischen ?echten und unechten? durchlaufenden Posten

und "echte durchlaufende Posten" wie die TÜV-Gebühr dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen/enthalten.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Und hier auch nochmal ganz genau:



Quelle (letzter Absatz vor Punkt 3):
Aktuelle Rechtsprechung | Umsatzsteuer: Wichtige Abgrenzung zwischen ?echten und unechten? durchlaufenden Posten

und "echte durchlaufende Posten" wie die TÜV-Gebühr dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen/enthalten.

Dann muss aber korrekterweise die TÜV-Rechnung ebenfalls mit an den Kunden ausgestellt werden (wo wiederum die MwSt. korrekt ausgewiesen ist). Und auf der Rechnung der Werkstatt darf dann nicht viel mehr erscheinen als der Hinweis auf den durchlaufenden Posten (dann natürlich mit 0,0% ausgewiesen), bspw. "Verauslagte Kosten für TÜV-Rechnung Nr. xxxyyyzzz vom aa.bb.cccc".
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Zitat von SachaHiller:
...mit dem Tüv abstimmen, ob das geht.Bis jetzt sagt man mir da, dass der Kunde der AG sei und deshalb auf ihn die Rechnung ausgestellt sei.

Ist doch das was ich die ganze Zeit sage (schreibe), und was der TO ursprünglich ja auch machen wollte. Die Rechnung vom TÜV wird natürlich in Kopie behalten (für den Nachweis beim FA) und im Original an den Kunden weitergereicht, der Artikel "TÜV-Vorauslage lt. Anlage" wird ohne USt in der Rechnung aufgeführt.

Alle sind glücklich: TÜV, Werkstatt, Kunde! :)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Na ja - der TO wollte diese Position aber
Am liebsten ganz unten unter den Gesamt brutto Betrag noch dazu addiert
haben. Und das kann die Wawi so nicht - entweder es ist eine "reguläre" Rechnungsposition (auch mit 0% MwSt./USt.), dann erscheint diese aber noch vor der Gesamtaddition oder es ist ein Festtext, der in der Vorlage hinter den eigentlichen Rechnungspositionen und der Gesamtsumme steht.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Ich glaube er wollte das "unter" der eigentlichen Rechnung, weil er nicht wußte, dass er diese Leistung als steuerfreie Einzelposition auch "in" der Rechnung haben kann. Ein gesonderter Satz, unterhalb der Rechnung ließe sich dann auch zusätzlich mit der Reportgenerator (oder wie das Ding heißt) erstellen, sinngemäß etwa:

"Oben aufgeführte Einzelpositionen enthalten steuerfreie Auslagen für Dienstleistungen Dritter im Auftrag des Kunden, in Höhe von XYZ,00 €"

(If Artikelliste enthält ArtikelNr. XY oder ArtikelNr. XZ dann display "diesen Satz" Else "nichts")

Man verzeihe mir die saloppe Code-Formulierung.
 

SaschaHiller

Aktives Mitglied
10. Januar 2014
5
0
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Hallo mercury

wow wow wow... Ganz schöne Diskussion hier um mein Thema. Finde ich aber super. Danke an alle Teilnehmer. Habe alles aufmerksam gelesen ( auch die Links).
Der Punkt ist tatsächlich der, dass ich die Leistung des TÜV nicht einkaufen kann solange der AG als Rechnungsempfänger drauf steht. Somit darf ich auch keine Vorsteuer ziehen und somit auch später nicht aufschlagen. Da die Wawi bei uns nicht zur Abrechnung und kompl. Buchführung dient reicht eine textmäßig richtig dargestellte Form der Auslage. Natürlich soll die Rechnung auch bequem zu schreiben sein.
Für die verschiedenen Beträge (es sind ca fünf die sich immer wiederholen) lege ich fünf Artikel ohne UsST an. Das habe ich schon getan.
Diese werden vom Reportgenerrator auch als Steuerfrei unten ausgewiesen. Dieser Text lässt sich aber so nicht verwenden und sich scheinbar auch nicht ändern.
So wie hier angedacht wollte ich das auch machen:
"Oben aufgeführte Einzelpositionen enthalten steuerfreie Auslagen für Dienstleistungen Dritter im Auftrag des Kunden, in Höhe von XYZ,00 €"

(If Artikelliste enthält ArtikelNr. XY oder ArtikelNr. XZ dann display "diesen Satz" Else "nichts")
Allerdings ist die saloppe Formulierung genau der springende Punkt. Ich habe zwar die Druckvorlage der Rechnung hin bekommen, aber das kann ich nicht. Wie muss der genaue Syntax aussehen?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: durchlaufende Posten / Barauslagen

Also: Im Report-Generator kannst du entsprechende Blöcke hinzufügen - und in der Darstellungsbedingung kannst du dann Abfragen gemäß den Artikeln machen.
Wie genau die Darstellungsbedingung hingegen aussehen muss, kann ich dir jetzt nicht sagen, wahrscheinlich aber irgendwas mit Artikelliste.Contains... o.ä.
Gleiches gilt bei der Ausgabe, dort müsstest du dann ja auch die Summe der Artikelpreise ordnungsgemäß ermitteln - auch dort dann "Sum(Artikelliste...)" o.ä.

Wenn du nicht rumspielen/ausprobieren willst, hilft dir höchstwahrscheinlich nur der Gang zu einem "Vorlagendesigner"/JTL-Partner, der dir diesen Block entsprechend entwirft.