War zwar schon immer so, doch im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung wird nochmals betont, dass das Double-Opt-In zu protokollieren ist.
O-Ton IT-Recht-Kanzlei:
"(Eine Protokollierung der Einwilligung (Logfiles) zu Beweiszwecken im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens ist zwingend erforderlich.)"
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch:
- Im Shop- Log (im Backend) oder in der access.log finde ich keine Logging-Informationen dazu.
- Nach etwas Suchen scheint die tnewsletterempfängerhistory-Tabelle des Shops einschlägig zu sein: Hier stehen Datum und Uhrzeit der Anmeldung sowie eine verkürzte IP.
Wäre das als im Falle des Falles die richtige Quelle, um das Double-Opt-In beweisen zu können?
Grüße
Thomas
Ergänzung, Falls die Antwort "Ja" lautet: Warum sind die cRegIP und cOptIP in vielen Fällen leer oder NULL, d.h. warum wird nicht immer eine verkürzte IP gespeichert?
O-Ton IT-Recht-Kanzlei:
"(Eine Protokollierung der Einwilligung (Logfiles) zu Beweiszwecken im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens ist zwingend erforderlich.)"
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch:
- Im Shop- Log (im Backend) oder in der access.log finde ich keine Logging-Informationen dazu.
- Nach etwas Suchen scheint die tnewsletterempfängerhistory-Tabelle des Shops einschlägig zu sein: Hier stehen Datum und Uhrzeit der Anmeldung sowie eine verkürzte IP.
Wäre das als im Falle des Falles die richtige Quelle, um das Double-Opt-In beweisen zu können?
Grüße
Thomas
Ergänzung, Falls die Antwort "Ja" lautet: Warum sind die cRegIP und cOptIP in vielen Fällen leer oder NULL, d.h. warum wird nicht immer eine verkürzte IP gespeichert?
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