Neu DSGVO - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
13.243
1.508
Wenn du ihn ausdruckst kann dort nichts dran geändert werden.
Zumal keine inhaltlichen Änderungen am Vertrag selbst vorgenommen wurden sondern lediglich das Datum eingefügt (wie von vielen gewünscht).
Wenn wir tatsächlich am Vertrag Anpassungen vornehmen (müssen), dann gibt es auch eine neue Abfrage zur Zustimmung.
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.057
86
....und der Passus bezüglich der Unterschrift. (unterhalb der Schlussbestimmungen §13 und oberhalb der Anlagen)
Ist schon mehr als nur das Datum.

Zudem würde es uns als Vertragspartner schwerfallen im Zweifel nachzuweisen, dass man genau dieser Version (noch) nicht zugestimmt hat. Es ist ja alles elektronisch ohne Unterschrift und nur ein Flag in der DB.

Nicht falsch verstehen, ich will hier niemandem etwas unterstellen.
 

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