Neu DSGVO - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Notebookpartstore

Gut bekanntes Mitglied
17. März 2013
288
20
Hallo,

ich war gestern auf einem DSGVO Seminar und hier wurde die 4 wichtigsten Punkte für uns Händler angesprochen.

Was mir allerdings bis jetzt unklar geblieben ist, ist der ADV Vertrag. Dieser muss ja mit jedem geschlossen werden, an den die Kundendaten übermittelt/verarbeitet werden.
Wie seht ihr das mit
- JTL
- eBay
- DHL
- Deutsche Post
- Paypal
- Webhoster

Letzterer hat mich schon angeschrieben und mir diesen mit der bitte zur Unterschrift vorgelegt. Von allen anderen habe ich noch nichts gehört bzw. gefunden.

Über Rückmeldungen wäre ich Dankbar

Grüße
Fabian
 

guidob

Gut bekanntes Mitglied
8. März 2014
301
20
Ebay und Amazon liefert personenbezogene Daten an uns und wir verarbeiten die Daten. Wir an JTL und JTL an uns. Wir liefern an DHL, PayPal, Post etc. und diese Firmen verarbeiten weiter... Wann brauch man sonst eine ADV?
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf
Das was für die Steuerberater gilt, gilt auch für die Paketdienstleister usw.:

https://www.it-recht-kanzlei.de/steuerdaten-auftragsverarbeitung.html
IV. Inanspruchnahme des Steuerberaters als weisungsfreie Fachleistung
Der Steuerberater führt die ihm übertragenen Aufgaben, wie bspw. die Erstellung einer Jahresbilanz oder einer Lohnabrechnung, grundsätzlich eigenverantwortlich und weisungsfrei durch. Hier liegt keine Auftragsverarbeitung vor. Vielmehr ist der Steuerberater für die Einhaltung des Datenschutzrechts selbst verantwortlich. Das bedeutet: Mit ihm muss kein Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen werden.

Das gleich gilt im Übrigen auch dann, wenn bspw. ein Inkassounternehmen die Forderungen seines Auftraggebers durchsetzt oder ein Transportdienstleister die Waren für den Auftraggeber an Kunden ausliefert (dazu auch DSK, Kurzpapier Nr. 12, Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO, Anhang B).
 

sveros

Aktives Mitglied
7. September 2017
42
3

Hallo Rico,

ich habe dem Vertrag heute online zugestimmt und auch ausgedruckt. Es steht aber kein Datum drauf und er hat auch nicht den Vermerk das ich ihm Online zugestimmt habe oder eben eine gültige Unterschrift.

Ich kann meiner Auffassung so nach nicht beweisen das ich einen gültigen Vertrag habe der vor dem 25.05.2018 abgeschlossen wurde.

Ist dies so rechts sicher wie es aktuell angeboten wird?

Danke.

Gruß,
Sven
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
13.243
1.515
Ich habs grad selbst nochmal getestet und bei mir steht auf jeder Seite links oben das Datum.
Die Zustimmung ohne Unterschrift wurde von unserem Datenschutzbeauftragten abgesegnet. Ähnlich wie bei einer AGB.
 

sveros

Aktives Mitglied
7. September 2017
42
3
Bei mir steht dort nichts. :(

Wenn das alles so ok ist, ist es ja vielleicht so auch ok.

Mich wundert es nur sehr. Weil ich jetzt erstmal so nicht belegen kann das ich einen gültigen Vertrag zum korrekten Zeitpunkt abgeschlossen habe.

Ohne Nachfrage bei JTL und herausgabe weiter Daten ist dies nicht möglich.
 

sh-si

Aktives Mitglied
10. Januar 2014
6
2
kann ich auch bestätigen. Meiner Meinung nach ist aber eine Zustimmung vor dem 25.5. nicht zwingend Pflicht! Es werden ja auch morgen noch Unternehmen gegründet... ;)
 

sveros

Aktives Mitglied
7. September 2017
42
3
Ja, aber die konnten logischerweise vorher auch noch keine Geschäfte machen dann. ;)

Für alle anderen gilt die Frist 25.05.18 !
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
13.243
1.515
Bei mir wird das Datum links oben ausgegeben. Bitte nochmal schauen.
Wenn es bei einigen von euch tatsächlich fehlen sollte dann bitte hier nochmal bescheid geben. Ich gebe es dann an die entsprechende Abteilung weiter.
 

sh-si

Aktives Mitglied
10. Januar 2014
6
2
Nur, damit wir nicht aneinander vorbei reden:
  • Im Kundencenter ist das Datum da.
  • Im PDF ist es nicht vorhanden.
 

Anhänge

  • screenshot-kundencenter.jtl-software.de 2018.05.25 11-01-21.png
    screenshot-kundencenter.jtl-software.de 2018.05.25 11-01-21.png
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sveros

Aktives Mitglied
7. September 2017
42
3
So sieht es bei mir auch aus.

Es steht jetzt lediglich ein Zeitstempel neben dem Dokument wann zugestimmt wurde.

Kein Datum auf dem Vertrag.

Wo siehst du das da @Rico Giesler ?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
Das Datum im Ausdruck hängt von Browser-Einstellungen ab .. ist aber, wenn es angezeigt wird, nicht das Zustimmungsdatum sondern das Druckdatum

Rico ist an der Klärung dran
 
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Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
13.243
1.515
Datum ist jetzt mit drin. (unterhalb von der Adresse von JTL)
Ich kläre grad noch ob man es zusätzlich als Abschluss unter den Vertrag nochmals hinschreibt.
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
13.243
1.515
Es gibt nun auch einen Hinweis darauf, dass der Vertrag auch ohne Unterschrift gültig ist.
Wenn ihr also eine Prüfung haben solltet ist alles wichtige enthalten.

Datum wann dem Vertrag zugestimmt wurden (unterhalb der Adresse)
und der Passus bezüglich der Unterschrift. (unterhalb der Schlussbestimmungen §13 und oberhalb der Anlagen)
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.065
91
Danke für die Anpassungen.
Das zeigt aber auch gleich eine Schwäche auf. Der Vertragstext wurde geändert, ohne dass es einen Hinweis gab, bzw. dass neu zugestimmt werden musste.

So könnte jederzeit alle möglichen und unmöglichen Bedingungen untergeschoben werden.