Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Warenverfügbarkeitsmitteilung per E-Mail sicherstellen müssen, dass derjenige, der die Warenverfügbarkeit erfragt auch der Inhaber der angegebenen E-Mailadressse ist. Die wirksame Einwilligung zur Übersendung der Warenverfügbarkeitsnachricht können Sie mit dem sog. Double-Opt-In-Verfahren einholen. Beachten Sie hierzu bitte unsere allgemeine Handlungsanleitung zur Datenschutzerklärung mit den Ausführungen zum Double-Opt-In-Verfahren bei der Versendung von Newslettern.
Gibt es hier etwas für Shop4 ?
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