Neu Double-Opt-In-Verfahren für Warenverfügbarkeitsmitteilung ist Pflicht ?

MichaelH

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17. November 2008
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Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Warenverfügbarkeitsmitteilung per E-Mail sicherstellen müssen, dass derjenige, der die Warenverfügbarkeit erfragt auch der Inhaber der angegebenen E-Mailadressse ist. Die wirksame Einwilligung zur Übersendung der Warenverfügbarkeitsnachricht können Sie mit dem sog. Double-Opt-In-Verfahren einholen. Beachten Sie hierzu bitte unsere allgemeine Handlungsanleitung zur Datenschutzerklärung mit den Ausführungen zum Double-Opt-In-Verfahren bei der Versendung von Newslettern.

Gibt es hier etwas für Shop4 ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
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Jo, das ist aber eine gesetzliche Anforderung oder nicht ?
Somit kann man das Feature des Shop4 nicht nutzen, was die Nutzbarkeit einschränkt und somit ein Mangel ist ? ;)
 
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ongnamo

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31. März 2013
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Hallo Michael,
ich sehe, dass du auch über dieselbe Frage wie ich bei der Aktualisierung der Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gestolpert bist.

Ich fürchte, bis zur Einführung des Shop 5 haben wir nur die Optionen a) abschalten des Features oder b) das Risiko der Nutzung eingehen. :(

Wir werden da für Shop 4 keine Lösung von JTL bekommen. Das Thema ist für die Version durch.

Gruß
Thomas
 

MichaelH

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17. November 2008
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Na ja, ich bezahle immer noch Wartung für Shop4 - du nicht ?
Mit Shop5 wird es wohl noch bis Mitte/Ende 2020 dauern, also fast 1 Jahr.

Das ist eine lange Lücke für eine durch Abmahnung gefährdetes Feature das sicherlich von vielen verwendet wird.
 

ongnamo

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31. März 2013
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ich zahle auch Wartung, aber ich bin auch Realist. Das Problem ist ja wohl auch schon eine Weile bekannt. Und was hat sich getan?

Ansonsten bin ich natürlich bei Dir. Es wäre schön, wenn man nicht nur auf eine zukünftige Version verwiesen wird.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Wie gesagt, Support und Wartung für Shop4 wurde nicht eingestellt und ich zahle die jährliche Wartungslizenz.
Und das ist eine gesetzlich notwendige Wartungsarbeit um den bezahlten Funktionsumfang weiterhin nutzen zu können.

Ich sehe mich auch als Realist. ;)

Bei dem Thema Cookie-Verwaltung für den Besucher kann man diskutieren, an sich braucht es JEDER Shop, aber dieses Plugin war nicht im Funktionsumfang des Shop4 enthalten.
An sich ein Software-Mangel, weil man ohne eine solche Funktion den Shop gar nicht betreiben kann in der EU und der Shophersteller und sein Markt aber die EU ist.

An sich bin davon ausgegangen und gehe nach wie vor davon aus, dass JTL ein Softwarehersteller ist der einen Shop rechtssicher ausliefert, so dass er auch ans Netz kann.
Und es somit keine Plugins gibt die man kaufen muss oder Funktionen deaktivieren muss um den gelieferten Standardumfang nutzen zu können.

Denn dann müsste es beim Kauf automatisch aufpoppen "Wenn sie den Shop in der EU verwenden wollen, dann müssen sie noch x und y kaufen und dürfen z nicht aktivieren".
Und das kann es wohl nicht sein ?
 
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ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
992
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ich bin voll und ganz deiner Meinung und hoffe, dass JTL das mitliest und wenigstens dazu Stellung bezieht.

Allerdings habe ich schon so viel gesehen, was dringend hätte umgesetzt werden sollen, aber anderen Prioritäten zum Opfer fiel. Wieviele Bugs von Funktionen des bezahlten Funktionsumfangs werden ständig reported, deren Reparatur lange bis gefühlt unendlich auf sich warten lässt. Der Verweis auf die nächste Shopversion, die allerdings noch nicht einmal verfügbar ist, gehört dazu.

Vielleicht erstattet JTL in diesem Fall die Wartungsgebühren zurück ^^
 

holzpuppe

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14. Oktober 2011
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Leipzig
Mir scheint, dass nicht mal Drittanbieter ein entsprechendes Plugin anbieten. *hmmm*
Aber ansich, finde ich, dass selbst für den 4er Shop seitens JTL etwas nachgeschoben werden sollte.
Abmahner warten nicht auf JTL Updates. ;)
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
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452
Emsland
Firma
Notun Delend
Wir stehen, bestimmt wie viele andere, auch im Regen. Dieses Feature, oder besser gesagt, diese Notwendigkeit mussten wir auch aus gegebenen Anlass abschalten. :mad:
Wir vertreiben Produkte die nicht permanent verfügbar sind, aber von unseren Stammkunden immer wieder gekauft werden, wenn wir neue Ware einbuchen.
Uns gehen dadurch bestimmt Kunden verloren, andere informieren sich bei uns "warum das abgeschaltet wurde" und man kann quasi sehen, wie mit dem Kopf geschüttelt wird.

Sollte es ein plugin "Verfügbarkeitsnachricht" geben oder sich jemand erbarmt und das erstellt: Wir wären dabei, da Shop 5 derzeit keine Option ist.