domain rechtlich sichern

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Hallo,

also wir sind eine Firma 'ABC GmbH' und betreiben einen Onlineshop 'webshop.de', müssen wir den Namen des webshops nun irgendwo eintragen oder schützen lassen, als Handelsmarke oder Markenzeichen?

Oder reicht es aus das die Firma Eigentümer der Domain ist?

Meine Angst ist das sich irgendjemand den Namen des webshops sichert und uns dann die Domain wegnehmen kann.

Bin auf dem Gebiet leider völlig unterbelichtet.

Gruss,
Johannes
 

duerckheimer

Aktives Mitglied
9. August 2007
316
0
Quickborn
Bei Domänennamen gilt eigentlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst...

Bei z.B. Nachnamen kommt es immer auf den Einzelfall an. Herr Müller und Rechtsanwalt Müller könnten sich schon mal streiten.
Vorsicht ist auch bei Firmennamen geboten, kein Teil des Domänennamen sollte den Namen eines Herstellers enthalten, ausser du hast eine Vereinbarung mit dem Hersteller.

Klagen kann immer einer, wenn er möchte/kann/will... auch wenn's geschützt ist.

Keine Rechtsbelehrung nur mein Wissensstand.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von phoenix:
also wir sind eine Firma 'ABC GmbH' und betreiben einen Onlineshop 'webshop.de'...
Zitat von phoenix:
Meine Angst ist das sich irgendjemand den Namen des webshops sichert und uns dann die Domain wegnehmen kann.

Nur damit es kein Missverständnis gibt:
Betreibt die Firma ABC GmbH denn schon die Domain "webshop.de" oder soll die Domain erst noch gesichert werden?
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Vorsicht ist auch bei Firmennamen geboten

Das ist meine Angst, nämlich das sich irgendwann eine Firma so nennt und mir die Domain dann wegnehmen kann.


Betreibt die Firma ABC GmbH denn schon die Domain "webshop.de" oder soll die Domain erst noch gesichert werden?

Die Domain haben wir bereits auf die Firma gesichert, der Shop ist allerdings nocht nicht "öffentlich".
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Das ist ohne nähere Angaben zu haben, sicherlich nicht so ohne weiteres zu beantworten. Denn es kommt hier eigentlich immer auf den Einzelfall an (genau dies können wir aber nicht besprechen).

Grundsätzlich ist es so, dass man meistens gut beraten ist, die Finger von einer Domain zu lassen, wenn der Name der Domain oder auch nur Teile davon, dem Namen eines bekannten Unternehmens und/oder einem Begriff entsprechen, der markenrechtlich geschützt ist. In einem solchen Fall könnte der Markeninhaber auf Unterlassung bestehen, sodass im Zweifelsfall die Domain aufgegeben werden müsste.

Hier hilft es dann natürlich, wenn man eigene Rechte am Domainnamen besitzt. Das können Namensrechte genauso wie Markenrechte sein, wenn man den Wunschnamen zuvor als Marke registriert hat.

Wie gesagt, es ist schwierig da genaueres zu sagen, ohne zu wissen, worüber man überhaupt spricht. Und weil dieses Thema nicht immer so einfach zu beantworten ist, versucht man sowas möglichst im Vorfeld abzuklären, mittels Markenrecherchen usw.
 

home-electronic24

Gut bekanntes Mitglied
14. Januar 2007
319
1
wenn du schon vorher die Domain gesichert hast, bevor es eine Firma mit dem namen gab bist du relativ auf der sicheren Seite.

Nur wenn es schon eine Firma mit dem Namen gibt und die irgendwann die Domain haben möchte, könnte es für dich schlecht aussehen
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Erstmal danke für die Antworten.

Also eine Firma die den Namen besitzt gibt es nicht, habe jedenfalls über google nichts gefunden.

Auch ist der Name europaweit nicht eingetragen (kann man über die DPMA checken: http://www.dpma.de/index.htm).

Über die DPMA könnte ich mir den Namen schützen lassen, kostet allerdings 300€, muss ich mir daher noch gründlich überlegen.

Gruss,
Johannes
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Das muß aber keine Firma aus Deutschland sein! Allgemeine Begriffe wie Biergarten, Metzgerei, Software usw. kann man schwer bis nicht schützen lassen.

In der EU oder auch nur in DE "JTL-Software" als Marke aber sehr wohl. Wenn Du jetzt auf die Idee kommst, www.JTL-Software.ch eintragen zu lassen ginge das aber sogar erstmal, da die Schweiz ja nicht in der EU ist. Dazu müßte JTL-Software eine weltweit gültige Marke eingetragen haben.
JTL-Software könnte Dich aber in der Schweiz auf Herausgabe der Domain wegen Namensrechten usw.... klagen.

Wir hatten genau so einen Fall mit einer Domain, konnten aber nachweisen, daß unsere Marke in der selben Branche schon seit 2002 EU weit eingetragen ist und daher grundsätzlich mal "ältere Rechte hat".
Das schaue Kerlchen hat dann aber nach Monaten und 2 Gerichtsverahndlungen die unseremarke.ch Domain mehr oder minder freiwillig hergegebn. Das kam ihm dann doch zu teuer.

EU weit kann man eine Marke in Alicante schützen lassen. Das kostet mehr als 300 Euro.

Aber sag uns ruhig den Namen und Du wirst in ein paar Tagen wissen, daß die 300 Euro gut angelegt gewesen wären, aber es jetzt zu spät ist.... :twisted: :lol:

lg

Gerhard

PS: Natürlich keine Rechtsberatung! Dafür gibt es überall spezialisierte Marken- und Patentanwälte. Und die sind nicht kostenlos.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
gut ist schon sehr positiv, wenn auch nicht wirklich haltbar ausgedrückt.

Wir haben schon einige Prozesse hinter uns wenn es darum geht, die Nutzung von Marken Namen außerhalb DE, außerhalb der EU oder außerhalb der EG einzuklagen.

Aber scheinbar hast du noch mehr Prozesse was dies angeht hinter dir...

Oder doch nur Oblatendünnes zwei Drittel Wissen? :shock:
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
gut ist schon sehr positiv, wenn auch nicht wirklich haltbar ausgedrückt.

Wie allgemein bekannt, ist die Rechtsberatung (derzeit) nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.

Da wird sich jeder hüten, hier "haltbares" zu posten.

Wir haben schon einige Prozesse hinter uns wenn es darum geht, die Nutzung von Marken Namen außerhalb DE, außerhalb der EU oder außerhalb der EG einzuklagen.

Was willst Du uns damit sagen? Dass Du die Ahnung hast? Dann laß uns doch dran teilhaben, sonst gilt nämlich für Dich:

Oder doch nur Oblatendünnes zwei Drittel Wissen?

Und das alles ist natürlich meine ausgeprägte persönliche Meinung.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
Man sollte schon genau lesen können.

Zwischen Erfahrung gemacht und Ahnung von dem Fachgebiet, bestehen Himmelweite Unterschiede.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Dann frage ich mich umso mehr, was Dein Post sollte.

Du platzt da rein, postest ein paar Halbsätze, die mehr in Frage stellen als Aussagen beinhalten, streust Deine Erfahrungen ein und gehst mit einer Frage.

Und dann forderst Du Lesefähigkeit ein. Kann es sein, dass das Problem bei der Schreibfähigkeit anfängt? :roll:

Diese Frage war jetzt rhetorisch!

Und aus.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Habt Ihr beide schlecht geschlafen? :?

Lassen wir es dabei: Rechtsberatung geben weiterhin die dafür befähigten und zugelassenen Berufsstände. Solange sich hier z.B. kein Anwalt öffentlich als Anwalt deklariert (und das überprüft ist), kann man nur auf diese Berufsgruppen verweisen.

lg
Gerhard
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
richtig :)
Und deswegen hat ja hier auch keiner beraten. Also ich sehe jedenfalls keine Beratung hier im Thread. Oder falls man das als wirkliche Beratung auslegt, sollten wir vielleicht alle Anwälte werden :shock:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Ich verweise an dieser Stelle gerne noch mal auf die Forenregeln, die speziell für den "Business Jungle" gelten.
In diesen ist eigentlich alles sehr klar und gut verständlich erklärt.

http://jtl-software.de/forum/viewtopic.php?t=5918

Wer mit diesen Regeln in irgendeiner Weise ein "Problem" hat, tut vielleicht besser daran, sich aus diesem Forenbereich herauszuhalten.
Und all diejenigen, die sich an diese Regeln halten, werden auch keinen Grund zu großen Diskussionen liefern.