Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

multi-offer

Aktives Mitglied
12. April 2007
216
0
Berlin
AW: Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

habe mir hier einen Text erstellen lassen.
Denke das ist gut investiertes Geld (und nicht teuer).

Hi,

mit einem Text erstellen ist ja wohl leider nicht getan?
Abhängig von der Anzahl der mit Daten beschäftigten Person (ab 10 Personen), muß ein Datenschutzbeauftragter gemeldet werden.
Dieser muss seine Befähigung nachweisen und gemeldet werden. Grundkurs soll bei 6000,- liegen, wenn er aus der eigenen Firma rekrutiert werden soll. Dabei ist zu beachten das es keiner aus der Geschäftsleitung oder aus dem EDV oder IT Bereich sein darf!
Outsorcen des Themas wird wohl monatlich mindestens im 4stelligen Bereich angesiedelt sein. Hinzu kommt die einmalige Erfassung und Auswertung des Betriebes, ähnlich einer ISO-Certifizierung. Hier kommt man in den 5stelligen Bereich!

Fazit: Arbeit muss sich lohnen!
:biggrin:
 

Blutlust

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
217
0
AW: Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

Hi,


Abhängig von der Anzahl der mit Daten beschäftigten Person (ab 10 Personen), muß ein Datenschutzbeauftragter gemeldet werden.

[...]Wer ist verpflichtet?

Unternehmen, die mindestens fünf Personen mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten (also etwa durch Karteikarten etc.) liegt diese Grenze bei mindestens 20 entsprechend beschäftigten Personen. [...]
 

multi-offer

Aktives Mitglied
12. April 2007
216
0
Berlin
AW: Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

Hi,

mein Kenntnisstand ist dieser:

"Jede private Stelle (z. B. Unternehmen), in der zehn oder mehr Personen ständig mit der Bearbeitung personenbezogener Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung beschäftigt sind, benötigt einen Datenschutzbeauftragten (kurz DSB). Desgleichen bei zwanzig oder mehr Mitarbeitern wenn die Daten manuell (z. B. mit Karteikarten) verarbeitet werden, wenn Verarbeitungen eine Vorabkontrolle erfordern oder die Verarbeitung zur Übermittlung (Detektei, Auskunftei) oder anonymer Übermittlung (Meinungsforschung) verarbeitet werden.
Die Pflichten der verantwortlichen (verarbeitenden) Stelle fallen immer der Geschäftsführung zu. Unabhängig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten umfassen sie u. a.:

  • Gewährung der Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Korrektur, Sperrung, Löschung)
  • transparente und dokumentierte EDV (Verfahrensverzeichnis),
  • Schutz der EDV und der Daten im Sinne der IT-Sicherheit (§ 9 BDSG nebst Anhang)
  • Nachvollziehbarkeit von Zugriffen, Änderungen und Weitergaben an Dritte"
 

Blutlust

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
217
0
AW: Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

Ich nehme mal an das auf Wikipedia die aktuellste Version ist.
Im zweifelsfall einfach bei der zuständigen IHK melden...
 

multi-offer

Aktives Mitglied
12. April 2007
216
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Berlin
AW: Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

Hi,

hatte heute einen Termin mit einem Datenschutzbeauftragten. Laut letzter Novellierung ist selbiger ab 10 Personen erforderlich, wenn diese mit datenschutzrelevanten Unterlagen zu tun haben. Auch die Kosten haben sich leider bestätigt.
:mad: