Auch wenn es in den Bereich Rechtsberatung geht, es brennt grad unterm Fingernagel:
Ein "Kaufvertrag" online abgeschlossen gilt ja erst, wenn der Händler den Auftrag bestätigt - so kenn ich das zumindest.
Ist das bei ebay auch so? Kann ich als Händler einen Auftrag stornieren?
Ein "Kaufvertrag" online abgeschlossen gilt ja erst, wenn der Händler den Auftrag bestätigt - so kenn ich das zumindest.
Ist das bei ebay auch so? Kann ich als Händler einen Auftrag stornieren?