Offen Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Kojiro

Gut bekanntes Mitglied
16. November 2010
201
6
Hallo,

ich bin grade dabei meine Einkommensteuererklärung zu machen, wo genau trage ich den Verlustvortrag vom letzten Jahr ein? Reicht das Häkchen in Zeile 92 oder muss man noch irgendwo was eintragen (Verlustvortrag ist aus Gewerbe)

Lg
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Such dir dazu einen Steuerberater !
Das was der kostet, sparst du dir jedes Jahr doppelt und dreifach !
Denn ich bezweifel ganz stark, daß du ständig über alle gesetzlichen Änderungen und aktuellen Gerichtsentscheidungen im deutschen Steuerrecht informiert bist und auch entsprechend anwenden kannst.
Nutze die Zeit lieber um deinen Shop auf Vordermann zu bringen. Denn wenn er erst mal läuft, hast du gar keine Zeit mehr, dich darum zu kümmern...

Abgesehen davon, wenn du gern die Damen und Herren vom Finanzamt zu hause haben willst zur Steuerprüfung, dann mach sie selbst... Beschwer dich aber nicht, wenn die dir dann eine entsprechende Nachforderung und Strafe aufbrummen... Das die dann fast jedes Jahr prüfen, sollte dir auch klar sein...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Das was der kostet, sparst du dir jedes Jahr doppelt und dreifach !

Das ist absolutes Wunschdenken. Ich habe schon mehrfach Steuerberater gehabt, die mich nur Geld gekostet haben, weil Sie Fehler gemacht haben, oder solche nicht erkennen, usw.

@ kojiro

es spricht nichts dagegen, die Erklärung selbst zu machen, letztendlich bist Du gegenüber dem FA auch für die Erklärung verantwortlich, nicht der StBA. Solltest Du irgendwann keine Zeit mehr haben, um das selbst zu machen, kannst Du ja Hilfe einkaufen. Bei einfach gelagerten Fällen, sind die 30 Minuten Ausfüllen eines Steuerformulars schnell verdientes Geld, gegenüber den paar Hundertern, die der StBA Dir dafür abknüpft.

Grundsätzlich finde ich ein Unding, dass man beim Steuerrecht soweit wäre, dass man nicht mehr selbst in der Lage sein sollte, diese essentielle Angelegenheit selbst zu erledigen weil es bei basischen Positionen schon zu komplex wäre. Es ist geradezu absurd, das bei einfach gelagerten Fällen, ein Fachmann erfoderlich sein sollte, um seine Einkünfte gegenüber dem FA zu erklären. Ich finde es ist ein Grundrecht, dass diese (meine Steuerschuld) von mir allein zu ermitteln sein muß, und nicht etwa ohne die Hilfe eines Dritten nicht möglich sein sollte.

Zur Sache: Wenn Du nicht weißt, wo Du den Verlustvortrag einträgst, kannst Du es lassen, denn das FA wird den Betrag von selbst berücksichtigen und Du schreibst es als Erwähnung sicherheitshalber nochmal in das Begleitschreiben, mit der Bitte um Berücksichtigung, oder (so mache ich es immer) Du rufst Deinen Sachbearbeiter an, und fragst ihn direkt, wohin Du den Verlustvortrag schreiben sollst. So einfach!
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Das ist absolutes Wunschdenken. Ich habe schon mehrfach Steuerberater gehabt, die mich nur Geld gekostet haben, weil Sie Fehler gemacht haben, oder solche nicht erkennen, usw.

Das ist kein Wunschdenken sondern seine Verpflichtung !
Anderfalls macht er sich schadenersatzpflichtig !

Sicher kann man seine Einkommenssteuererklärung auch selbst machen. Nur kennst du alle Möglichkeiten, daß Einkommen zu reduzieren und damit deine Steuerbelastung zu senken ? Glaube kaum... Nutzt du z.B. dein privates Fahrzeug auch für gewerbliche Zwecke, kannst du die Fahrzeugkosten anteilig mit absetzen. Je nach Nutzungsart und -umfang kommt man entweder mit der 1%-Regelung oder dem Fahrtenbuch besser weg. Noch besser ist es, ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung zu benutzen. Hier gibt es keine zu berücksichtigende Privatnutzung und 1%-Regelung und Fahrtenbuch entfallen. Verwendet daprivate Fahrzeug den selben Kraftstoff wie des gewerblich genutzte Fzg. mit LKW-Zulassung, kann man ab und zu auch mal sein Privatwagen volltanken und die Quittung als Betriebsausgabe geltend machen... Macht bei 6x/Jahr je 100€ Tankfüllung 500€ weiniger zu versteuerndes Einkommen (ca. 200€ Einkommenssteuerersparnis in StKl. 1 und ca. 100€ USt.-Rückerstattung).
Ich könnte noch viele weitere Beispiele nennen, angefangen von Sonderabschreibungen, Investitionsrücklagen, u.v.m.
Aber zahlt ihr mal schön alles was euch das FA so vorrechnet... Oftmals stimmt das nicht mal...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Zitat von JayJayS:
...Verwendet daprivate Fahrzeug den selben Kraftstoff wie des gewerblich genutzte Fzg. mit LKW-Zulassung, kann man ab und zu auch mal sein Privatwagen volltanken und die Quittung als Betriebsausgabe geltend machen..

...und die USt-Last senken! ->>Ach ne, echt jetzt? Und für solche Tips suchst Du Dir einen kostenpflichtigen Berater? ;)


Im Ernst:
Der TO wollte ja keine Unternehmensberatung, sondern nur wissen wohin er den Verlustvortrag schreiben soll. Wenn Du so glücklich und erfolgreich bist, mit der Beauftragung eines Steuerberaters, auch für das Ausfüllen eines Formulars, dann ist das ja ok. Aber ich finde die manchmal oberlehrerhaft wirkende Attitüde die hier oft bei vergleichbaren Fragen dem Ratsuchenden entgegenfliegt, sagen wir nicht nett. Daher habe ich mit erlaubt ihm eine andere Sichtweise zur Kenntnis zu bringen, nämlich meine persönliche Erfahrung, dass StB zuweilen mehr Geld kosten, als sie nützen. Dies ist meines Erachtens speziell dann der Fall, wenn eben nicht die Zeit fehlt, um diese Dinge selber zu machen. Ich halte es darüberhinaus auch für sinnvoll, sich nicht völlig aufgrund von absoluter Ahnungslosigkeit einem StB auszuliefern. Da ist es dann später sicher hilfreich, wenn man mal weniger Zeit hat sich um diese Dinge selbst zu kümmern, weil das Geschäft wie Du sagst volle Aufmerksamkeit beansprucht, zu "verstehen" was der StB im eignenen Auftrag macht, weil man es eben bereits schon mal selber gemacht hat.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Nein, dazu brauche ich keinen kostenpflichtigen Berater !
Das z.B. ein LKW-zugelassener PkW aber weder Fahrtenbuchpflichtig ist noch unter sie 1%-Regelung fällt, weiß ein Unternehmer in aller Regel nicht !
Wie lang du dein Fahrzeug, Computer oder Geschäftseinrichtung abschreiben kannst oder ob es geringwertige Wirtschaftsgüter sind, weiß ein Unternehmer oftmals auch nicht, da es sich ständig ändert. Wenn ich mich als Shopbetreiber neben den rechtlichen Anforderungen im Onlinehandel auch noch im Steuerrecht auf den Laufenden halten müßte, dann bleibt mir keine zeit mehr zur Auftragsbearbeitung und Shoppflege.

Der Tag hat nur 24 Stunden und eine Familie habe ich auch noch ! Freizeit ist unbezahlbar ! Da scheiße ich auf 150€/Monat für die gesamte Buchführung und alle Steuererklärungen...

Man sollte sich auf das konzentrieren was man kann und nicht versuchen alles zu machen und dann nur mit halben Arsch... !
Nichts anderes ist es. Mach was du willst !
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Verwendet daprivate Fahrzeug den selben Kraftstoff wie des gewerblich genutzte Fzg. mit LKW-Zulassung, kann man ab und zu auch mal sein Privatwagen volltanken und die Quittung als Betriebsausgabe geltend machen..

Das wäre ja schön, wenn man zu dem Kurs eine vollumfängliche Begleitung bekäme. Dafür bekommst Du in Köln bestenfalls die monatlichen Buchungen, die Du am besten noch vorkontierst, Datevkonform als Datei einlieferst, sonst könnte auch das eng werden. Mein letzer Steuerberater rechnete "je Buchung 0,70 bis 1€" als Überschlag. Ich habe im Jahr rund 7000 Buchungen. Zu dem monatlichen Beiträgen kommen dann die Kosten der Bilanz und der Steuererklärungen, die zahlreich sind, sofern Du eine Kapitalgesellschaft betreibst. Würdest Du also das gleiche sagen, wenn Du monatlich, sagen wir 400 - 500 € zahlen müßtest?!

Man sollte sich auf das konzentrieren was man kann und nicht versuchen alles zu machen und dann nur mit halben Arsch... !

Es kann eben auch hilfreich sein, von Dingen etwas zu verstehen, die man nicht unbedingt selber machen möchte. Zum Beispiel ist es nicht hinderlich selbst einschätzen zu können, ob Bremsscheiben schon gewechselt werden sollen, wie es die Autowerkstatt gerne möchte um mehr Umsatz zu machen, oder ob man sie für einen weiteren Zyklus drauf lässt ohne Nachteile davon zu tragen. Dazu ist es immer erforderlich sich "damit beschäftigt" zu haben.

Ansonsten


gehört das zu meiner Grundeinstellung. Dennoch Danke für den Tip! ;)
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Zum Beispiel ist es nicht hinderlich selbst einschätzen zu können, ob Bremsscheiben schon gewechselt werden sollen, wie es die Autowerkstatt gerne möchte um mehr Umsatz zu machen, oder ob man sie für einen weiteren Zyklus drauf lässt ohne Nachteile davon zu tragen. Dazu ist es immer erforderlich sich "damit beschäftigt" zu haben.;)

Du kannst es eben nicht selbst einschätzen !
Dazu ist es erst einmal wichtig zu wissen, welche Typ Bremssattel verbaut ist. Sind beispielsweise bei Schwimmrahmen- und Faussattel die Schiebehülsen fest, wird die Bremsscheibe einseitig belastet und kann dadurch brechen. Viel Spaß im Ernstfall !
Wenn die Schiebehülsen eh erneuert oder wenigsten gangbar gemacht werden müssen, ist es sinnvoll Bremsscheiben nahe an der Verschleißgrenze gleich mitzuwechseln, anstatt in 10-15Tkm wieder alles zu zerlegen ! Die Arbeitszeit hierfür ist teurer als die Bremsscheiben ! Du sparst hier an der falschen Stelle und zahlst die Arbeitszeit doppelt...
Sorry, aber ich bin selbst Kfz-Meister und da hast du dir das falsche Beispiel rausgesucht...

Das gleiche bei Einsparung des Steuerberaters...
Ein StB kann entweder nach Buchungen oder nach Umsatz abrechnen. Nach deinen Preisen düftest du hohe 6stellige Umsätze haben oder 99€ent artikel verkaufen...
Grundsätzlich sind alle Vergütungen trotzdem verhandelbar. Und auch in Köln gibt es sicher sehr viele StB und auch einige Gute die keine sittenwidrigen Gebühren verlangen...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Blöde Steuerfrage Verlustvortrag

Sorry, aber ich bin selbst Kfz-Meister und da hast du dir das falsche Beispiel rausgesucht...

Das finde ich nicht es zeigt, dass es nicht schaden kann, wenn man sich mit etwas auskennt, >>und<< dass es zu jeder Sichtweise 2 oder mehr unterschiedliche Einschätzungen geben kann.

Vielleicht hast Du Lust mal in Erfahrung zu bringen was Geisteswissenschaftler oder Statistiker zu den Zukunftsprognosen sogenannter Fachleute sagen, dann empfehle ich Dir die Bücher von Kahneman (Nobelpreisträger für Wirtschaft) oder Taleb (ehemaliger Trader und Geisteswissenschaftler, wäre wohl gern Nobelpreisträger geworden). Die sagen nämlich, dass Vorhersagen von Fachleuten genauso viel oder wenig wert sind, wie diejenigen von Laien, die sich nur kurz mit der Materie beschäftigt haben. Der Grund ist knapp gesagt, weil die Vorhersage mit der Zukunft immer eine Wette mit dem Unbekannten ist und deshalb nicht funktioniert.

Bezogen auf Dein Beispiel mit den Bremsen würde das bedeuten, dass ich genauso gut (oder schlecht) vorhersagen kann wie Du, ob der Wechsel nötig (Sicherheit) oder sinnvoll sein würde (Wirtschaftlichkeit).

Wir wollen es vielleicht gut sein lassen, ich möchte ja auch keinen Disput mit Dir führen. Ich glaube man kann erkennen, dass wir beide unterschiedliche Anschauungen vertreten. Bezogen auf das eigentliche Thema sind wir auch ziemlich abgeschweift. Es ging ja nicht um die Frage ob man einen Steuerberater braucht oder nicht, sondern darum wohin man den Verlustvortrag einträgt.

In diesem Sinne, die Friedenspfeife anbietend...