Offen Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Robocop

Aktives Mitglied
6. April 2014
8
0
Habe gerade diesen Artikel gelesen und schaue nun etwas dumm...

Ist es wirklich so, dass ich mich im Impressum meines Shops jetzt nicht mehr als "Geschäftsführer" bezeichnen darf, wenn ich ein Einzelunternehmen habe und nicht etwa eine GmbH? Habe ich nämlich über Jahre so gemacht und es gab niemals Probleme. Und tatsächlich machen das doch wirklich extrem viele Einzelunternehmer in der Praxis, oder nicht?
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Ich kenne kaum jemanden, der als Einzelkämpfer "Geschäftsführer" angegeben hat. Geschäftsführer kannst du nur von einer Gesellschaft sein - ansonsten bist du "Inhaber".
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Das war schon immer rechtswidrig, weil irreführend. Bei Einzelunternehmen ist der Name der Firma der Name des Unternehmers, alles andere sind rechtlich unverbindliche Fantasienamen.

Zu deiner Frage: Im von dir verlinkten Artikel wird auf weitere Informationen verwiesen. Wenn diese nicht ausreichen, suche bitte nach der Urteilsbegründung. Welche Informationen, die darüber hinausgehen könnten, erwartest du in diesem Forum?
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Warum sollte ich mich als Einzelunternehmer "Geschäftsführer" nennen? Inhaber ist doch viel seriöser als der Geschäftsführer einer windigen GmbH.
 

cschulle

Gut bekanntes Mitglied
1. November 2013
130
0
Österreich
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Warum sollte ein Einzelunternehmen keinen Geschäftsführer haben? Der CEO oder auch Geschäftsführer ist kein Akademischer Titel und wird unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens gebraucht. Wenn der Inhaber nicht aktiv im Einzelunternehmen tätig ist, kann auch jemand anderer die Operative Tätigkeit erbringen. Der einzige Unterschied ist halt, dass der Inhaber haftet und nicht der Geschäftsführer. Aber ich würde auch im Impressum "Inhaber Max Mustermann" schreiben, da dies wie Christain1701 schon geschrieben hat seriöser ist. Und wenn Du zusätzlich einen Geschäftsführer hast, kannst Du den sicherlich auch dort benennen. Aber erkundige Dich halt bei der Handelskammer. Die sollten das schon wissen.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Bei einem Einzelunternehmen (in österreich) gibt es nur einen Geschäftsführer, und das wäre der gewerberechtliche Geschäftsführer wenn der Inhaber nicht die Befähigung hat das Gewerbe auszuüben. z.b. Gastronomie.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Aber ich würde auch im Impressum "Inhaber Max Mustermann" schreiben, da dies wie Christain1701 schon geschrieben hat seriöser ist..
Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht. In der BR Deutschland hingegen beschränkt sich die Angabe für Einzelunternehmer auf "Max Mustermann", kein Inhaber, kein Geschäftsführer, kein Irgendwas. Eingetragene Kaufleute, d.h. besteht ein Eintrag im Handelsregister, schreiben "e.K." dazu.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Inhaber im sinne von "Inhaber des webshops" war gemeint, obwohl wenn er gemietet ist stimmts ja auch nicht.
 

moomax

Aktives Mitglied
8. Juni 2013
54
0
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Du darfst schreiben
mein-mustermann.de
Max Mustermann

solltest du ein Ladengeschäft besitzen darfst du z.B. schreiben

headwork
Max Mustermann

Ausnahmen gibt es glaube ich, bei Geschäftübernahme z.b.
Heizungsbau Müller
Inhaber Max Mustermann

Möchtest du eine rechtsverbindliche Antwort, frag den Anwalt deines Vertrauens.
 

Kaj

Gut bekanntes Mitglied
27. September 2013
820
2
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Du kannst auch nicht Inhaber von Dir selbst sein. Also einfach nur Dein Name
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Um hier mal Licht ins dunkle zu bringen, vieles was hier geschrieben wurde ist FALSCH!

Ich hatte eine Abmahnung von 195 EUR am Hals, weil ich mich damals als "Inh." bezeichnet habe, was ich NICHT BIN!
Einen Thread dazu gibt es auch hier im Forum.

Die Rechtsprechung sagt, man darf sich nur dann "Inhaber" oder "Inh." nennen, wenn man einen Handelsregister-Eintrag vorweisen kann.
Auch Geschäftsführer sollte ein ähnliches Problem darstellen, hier unbedingt diverse Impressum Tipps im Internet beachten, sind Stolperfallen Nummer 1.

Völlig IDIOTISCH, dass ich mich als Einzelunternehmer nicht mal als "Inhaber" bezeichnen darf, aber so ist Deutschland.
Lustig dann bei Telefonaten, wenn man gefragt wird "Sind Sie der Geschäftsführer oder Inhaber?" - "Nö, bin nur der Depp vom Dienst oder auch Chef genannt!"
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.594
98
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Du darfst schreiben
mein-mustermann.de
Max Mustermann

solltest du ein Ladengeschäft besitzen darfst du z.B. schreiben

headwork
Max Mustermann

Ausnahmen gibt es glaube ich, bei Geschäftübernahme z.b.
Heizungsbau Müller
Inhaber Max Mustermann

Im Zusammenhang mit dem Impressum eines Shops (DE) ist das nicht korrekt, rechtlich muss die Person(Einzelunternehmer) an erster Stelle stehen, nicht der Fantasiename, "Firmenname", Webadressen oder sonstwas!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Kannst du das nachweisen? Wäre mir jetzt neu ...
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Völlig IDIOTISCH, dass ich mich als Einzelunternehmer nicht mal als "Inhaber" bezeichnen darf, aber so ist Deutschland.
Es geht einfach darum, dass im Impressum sofort erkennbar ist, mit wem ich es zu tun habe. Deshalb gibt es eine Regel, an die sich alle halten sollen.
Ich finde die Vorschrift, im Straßenverkehr rechts fahren zu müssen, idiotisch, aber so ist nun mal die Regel.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Das ist nicht der Punkt, Regeln sind Regeln, natürlich!

Ich bin aber INHABER meiner Firma / meines Einzelunternehmens, als darf ich mich ja auch als INHABER bezeichnen, DARUM idiotisch!
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Nein du bist EIGENTÜMER deiner Firma
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Wenn der Inhaber nicht aktiv im Einzelunternehmen tätig ist, kann auch jemand anderer die Operative Tätigkeit erbringen. Der einzige Unterschied ist halt, dass der Inhaber haftet und nicht der Geschäftsführer.

Das ist doch völlig irrelevant. Bei einem Einzelunternehmen schließt man einen Vertrag mit dem Betreiber dessen, also ist es völlig Wurm, ob Du als Betreiber den ganzen Tag auf der Couch liegst, nur Geld zählst und ein anderer die operative Tätigkeit in deinem Unternehmen führt. Dieser ist dein Angestellter, nichts weiter und der interessiert im Impressum eines Einzelunternehmens niemanden.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Bezeichnung "Geschäftsführer" im Impressum wirklich rechtswidrig?

Ich bin aber INHABER meiner Firma / meines Einzelunternehmens, als darf ich mich ja auch als INHABER bezeichnen
Ja, du bist der Inhaber, umgangssprachlich sagt man das so. Aber rechtlich muss zwischen Unternehmen, die dem HGB unterliegen, und denen, für die nur das BGB gilt, unterschieden werden. Als nicht eingetragener Kaufmann gilt für dich das BGB wie für dich als Privatperson. Privatperson und Unternehmen sind eins. Gewissermaßen bist du die "Firma". Das ist gut so und kein Problem. Im Impressum, im Geschäftsbriefwechsel, auf Rechnungen etc. pp. muss genau dieser Umstand deutlich erkennbar sein.
 

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