"Bewertungsguthaben" bewerben, rechtliche Erfahrungen

basti

Gut bekanntes Mitglied
12. September 2007
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Hallo zusammen

es gibt ja die Möglichkeit den Kunden für Bewertungen ein Guthaben zu geben....

Hat hier jemand Informationen dazu, wie das Ganze rechtlich aussieht... darf es z.B: im Versandmail beworben werden, dass jeder Kunde, der bewertet z.B. 1 Euro Kundenkontoguthaben erhält, wenn er den gekauften Artikel bewertet, oder ist das rechtlich eher nicht so ganz getstattet?

Z.B. eine Mail mit einer Bewertungserinnerung ist ja verboten, bzw. zumindest abmahngefährdet...

DANKE für Eure Tipps.....