Hallo allerseits!
Wir versenden fast ausschließlich mit GLS und hatten jetzt mehrmals den Fall, dass die gut verpackte Ware in deutlich beschädigter Umverpackung beim Nachbarn oder Kollegen des Kunden zugestellt wurde, der das Paket kommentarlos angenommen und unterschrieben hat - ohne Kenntnis vom Inhalt und hohen Warenwert mitunter auch nachvollziehbar. Der Kunde hätte die Annahme wohl verweigert oder ein Schadensprotokoll erzwungen.
Dem Kunden ist nach Übergabe durch Nachbar bzw. Kollege natürlich sofort aufgefallen, dass etwas nicht stimmt und leider war die Ware dann auch zerbrochen. Es handelt sich dabei um Sportgerät (Warenwert 100-500 EUR), dass in 2 mm dicker Kunststoffverpackung (HT-Rohr) versendet wird und wirklich nur durch massive Gewalteinwirkung zerstört werden kann. Ich vermute, dass die Rohre in den Fließbändern eingeklemmt und um 90° gebogen wurden, denn die Spuren sieht man deutlich - normalerweise werden die Rohre per Hand transport, daher zahlen wir auch den Aufschlag für nicht-bandfähiges Gut.
Bei Einreichung einer Schadensmeldung bei GLS kommt IMMER (!) die gleiche aus Standard-Textbausteinen zusammengesetzte Ablehnung, dass durch die Unterschrift des Empfängers der Empfang der unversehrten Verpackung bestätigt wird und ansonsten bewiesen werden müsste, dass der Schaden bei GLS entstanden ist. Den Text scanne ich morgen gerne einmal ein.
Da ich sicherlich nicht der einzige bin, der von GLS solche Ablehnbescheide erhält, hier die Frage in die Runde:
- Wie kann der Beweis geführt werden, dass der Schaden durch GLS entstanden ist?
- Wie und von wem werden eure Schäden reguliert, was macht ihr dafür?
- Bringt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt etwas?
- Welcher Fachanwalt wäre zuständig, wenn man gegen die Schadensabteilung von GLS juristisch vorgehen will?
Über Infos und Tipps wäre ich sehr dankbar, denn mittlerweile bin ich es leid, den vierstelligen Schaden selbst zu tragen, obwohl die Sendungen versichert sind und der Verursacher m.E. feststeht.
Gruß,
Nippon
Wir versenden fast ausschließlich mit GLS und hatten jetzt mehrmals den Fall, dass die gut verpackte Ware in deutlich beschädigter Umverpackung beim Nachbarn oder Kollegen des Kunden zugestellt wurde, der das Paket kommentarlos angenommen und unterschrieben hat - ohne Kenntnis vom Inhalt und hohen Warenwert mitunter auch nachvollziehbar. Der Kunde hätte die Annahme wohl verweigert oder ein Schadensprotokoll erzwungen.
Dem Kunden ist nach Übergabe durch Nachbar bzw. Kollege natürlich sofort aufgefallen, dass etwas nicht stimmt und leider war die Ware dann auch zerbrochen. Es handelt sich dabei um Sportgerät (Warenwert 100-500 EUR), dass in 2 mm dicker Kunststoffverpackung (HT-Rohr) versendet wird und wirklich nur durch massive Gewalteinwirkung zerstört werden kann. Ich vermute, dass die Rohre in den Fließbändern eingeklemmt und um 90° gebogen wurden, denn die Spuren sieht man deutlich - normalerweise werden die Rohre per Hand transport, daher zahlen wir auch den Aufschlag für nicht-bandfähiges Gut.
Bei Einreichung einer Schadensmeldung bei GLS kommt IMMER (!) die gleiche aus Standard-Textbausteinen zusammengesetzte Ablehnung, dass durch die Unterschrift des Empfängers der Empfang der unversehrten Verpackung bestätigt wird und ansonsten bewiesen werden müsste, dass der Schaden bei GLS entstanden ist. Den Text scanne ich morgen gerne einmal ein.
Da ich sicherlich nicht der einzige bin, der von GLS solche Ablehnbescheide erhält, hier die Frage in die Runde:
- Wie kann der Beweis geführt werden, dass der Schaden durch GLS entstanden ist?
- Wie und von wem werden eure Schäden reguliert, was macht ihr dafür?
- Bringt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt etwas?
- Welcher Fachanwalt wäre zuständig, wenn man gegen die Schadensabteilung von GLS juristisch vorgehen will?
Über Infos und Tipps wäre ich sehr dankbar, denn mittlerweile bin ich es leid, den vierstelligen Schaden selbst zu tragen, obwohl die Sendungen versichert sind und der Verursacher m.E. feststeht.
Gruß,
Nippon