Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

noha

Aktives Mitglied
24. Juli 2011
179
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Hallo auch,

bis dato habe ich auch Gebrauchtware im Angebot, die ich von Privat gekauft habe. Sind und waren immer nur Kleinbeträge von 5-15 Euro, und auch nicht mehr wie 100 Euro im Monat.

Jetzt will ich aber von Privat teilweise ganze Sammlungen aufkaufen, wo sich die Beträge wohl ab 100 Euro bis nach oben offen einpendeln werden, egal ob pro Verkäufer und pro Monat.

Mein Steuerberater meinte dazu aber, ich solle schauen, wie ich die Belege zusammenbekomme von den Leuten, aktuell habe ich immer nur einen Eigenbeleg geschrieben und verbucht. Er meinte bei den geplanten Summen würden diese nicht mehr ausreichen und vom FA akzeptiert werden.
Das blöde ist nur Privatleute stellen sehr ungern eine Quittung aus dass ich von denen etwas gekauft habe...

Wie macht Ihr das bitte sehr?
 

CATMEDIA

Offizieller Servicepartner
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29. Januar 2012
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66763 Dillingen/Saar
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Dann hast du einen eigenen Quittungsblock dabei, füllst die Belege aus und lässt sie vom Geldempfänger abzeichnen. Sage den Leuten, dass du dazu gesetzlich verpflichtet bist. Dann hast du zumindest Nachweise über deine Ausgaben und Bezugspunkte für die Differenz-Umsatzsteuer.
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
708
19
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

und wer sich weigert, einen beleg zu unterschreiben hat vermutlich was zu verbergen. falls dein einkauf ausschliesslich auf solchen kunden beruht, solltest du dein geschäftsmodell überdenken, weil das nicht lange gut gehen wird.
 

noha

Aktives Mitglied
24. Juli 2011
179
0
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Mit dem Quittungsblock habe ich es ja auch gehandhabt, Problem ist aber dass von 10 Privatleuten höchstens einer mal einen ausstellen/unterschreiben will und das sogar recht Widerwillig. Viele haben Angst das FA würde irgendwie oder -wo Querverweise ziehen und denen ans Bein Pinkeln. Handelt sich in meinem Falle um DVDs und BDs.

Ganz abhaken kann ich den Quittungsblock, wenn ich z.B. auf FB kaufe, ich habe dort einige Gruppen, wo ich gerne auch privat einkaufe, da gibts viele Schnäppchen, die es so gar nicht mehr zu kaufen gibt. Und teilweise werden dort ganze Sammlungen angeboten, wo ich aber nicht hinfahre und alles per Mail läuft und die Ware per Post bekomme, ergo Quittung adé.

Irgendwie stecke ich da in der Klemme, das FA hat mir heute gesagt "Tja, kommt auf den Sachbearbeiter an ob das (die Preise) realistisch ist.", heisst, der Beamte kann nach gut dünken entscheiden ob er mir monatliche Eigenbelege mit Summe X abnimmt oder nicht. Herausgehört habe ich das "eher nicht" und ehrlich, das FA kennen wir doch alle.

Nachtrag: es sind nicht ausschliessliche, sondern zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten, die Neuware bleibt.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Mit dem Quittungsblock habe ich es ja auch gehandhabt, Problem ist aber dass von 10 Privatleuten höchstens einer mal einen ausstellen/unterschreiben will und das sogar recht Widerwillig. Viele haben Angst das FA würde irgendwie oder -wo Querverweise ziehen und denen ans Bein Pinkeln. Handelt sich in meinem Falle um DVDs und BDs.

Die Angst ist unbegründet, solange einer dieser Privatleute nicht massenhaft Ware privat verkauft...

Ganz abhaken kann ich den Quittungsblock, wenn ich z.B. auf FB kaufe, ich habe dort einige Gruppen, wo ich gerne auch privat einkaufe, da gibts viele Schnäppchen, die es so gar nicht mehr zu kaufen gibt. Und teilweise werden dort ganze Sammlungen angeboten, wo ich aber nicht hinfahre und alles per Mail läuft und die Ware per Post bekomme, ergo Quittung adé.

In diesem Falle vereinbarst Du mit dem Verkäufer, dass Du ihm, bevor er versendet, per Post einen ausgefüllten Kaufvertrag zuschickst, den er dann unterschrieben zusammen mit der Sendung zurückschickt. So hast Du Deinen Beleg. Ich habe mal bei Ebay eine Kamera von privat für meine Produktfotos ersteigert, da bin ich genau so verfahren...

Irgendwie stecke ich da in der Klemme, das FA hat mir heute gesagt "Tja, kommt auf den Sachbearbeiter an ob das (die Preise) realistisch ist.", heisst, der Beamte kann nach gut dünken entscheiden ob er mir monatliche Eigenbelege mit Summe X abnimmt oder nicht. Herausgehört habe ich das "eher nicht" und ehrlich, das FA kennen wir doch alle.

Wenn Du solche Bedenken hast, dann solltest Du den Handel mit Gebrauchtwaren von Privat nochmal überdenken... Glaube mir, ein bearbeite vom Finanzamt weiß niemals welche Preise bei Gebrauchtware realistisch sind.
 

noha

Aktives Mitglied
24. Juli 2011
179
0
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Ja natürlich, was die Leute so alles privat verkaufen und in welchen Mengen kann ich nicht sagen. Die meisten, von denen ich gerne Ware aufkaufen möchte sind Hobbysammler, die ab und an einen Film verkaufen, weit unter Wert, den ich gerne in mein Angebot aufnehmen würde, auch wenn es nur ein einzelner ist, bis jetzt habe ich jeden Film mit Gewinn verkauft, dafür müsste ich einiges an Neuware verkaufen um da heran zu kommen.

Da ich nun aber auf einigen Filmbörsen unterwegs bin wurde ich schon sehr oft gefragt, ob ich nicht ganze Sammlungen aufkaufen möchte. Das sind Sammlungen, die bei ich sage einmal 400 Euro anfangen und nach oben offen sind. Und eben DA liegt der Punkt mit dem Sachbearbeiter. Der Steuerberater meinte , mit den Eigenbelegen von 5 oder 10 Euro fahre ich ganz gut, allerdings bei z.B. vier Eigenbelegen pro Monat mit 400, mit 800 und mit 2x 600 Euro wird das FA das u.U. nicht anerkennen. Wo man wieder bei dem Punkt wäre, dass von zehn potentionellen Verkäufern niemand oder nur ein oder zwei mir eine Quittung schreiben. Kaufe ich dann nicht geht mir einiges "durch die Lappen", kaufe ich doch, laufe ich Gefahr ein Eigenbeleg wird nicht akzeptiert weil die Gesamtsmme zu hoch erscheint. Ob ein Film nun 1 oder 50 Euro kostet ist egal, es dreht sich um die Höhe der Gesamtsumme.

Blöder Nebeneffekt auch, wenn ich nach einer Quittung frage fangen sicherlich einige an zu hinterfragen und wenn festgestellt wird dass ich gewerblich handel... rasen die Preise urplötzlich in astronomische Höhen...
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

also sorry ... bei 400 EUR und höher ist doch eine vernünftige / steuerrechtlich korrekte Quittung / Rechnung ein MUSS.

Blöder Nebeneffekt auch, wenn ich nach einer Quittung frage fangen sicherlich einige an zu hinterfragen und wenn festgestellt wird dass ich gewerblich handel... rasen die Preise urplötzlich in astronomische Höhen...

ist das nicht eher der grund, warum du von dir aus gar nicht nach einer Rechnung fragst?
 

CATMEDIA

Offizieller Servicepartner
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29. Januar 2012
108
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66763 Dillingen/Saar
AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Wenn Du online kaufst, hast Du doch einmal den E-Mailverkehr und zum anderen eine Überweisung als Beleg. Das sollte ausreichen, um auch den dümmsten Finanzbeamten zu überzeugen.
 

Joerg21

Aktives Mitglied
20. April 2017
2
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AW: Belege fürs Finanzamt bei Gebrauchtwarenankauf von Privat

Dann hast du einen eigenen Quittungsblock dabei, füllst die Belege aus und lässt sie vom Geldempfänger abzeichnen. Sage den Leuten, dass du dazu gesetzlich verpflichtet bist. Dann hast du zumindest Nachweise über deine Ausgaben und Bezugspunkte für die Differenz-Umsatzsteuer.

Der Quittungsblock hilft Ihrm aber nur etwas, wenn er persönlich vor den Händlern setht und diesen die Ware abkauft. Wenn du aber online kaufst und keine Quittung/Rechnung bekommst, wirst du die Erstellung eines eigenen Beleges nicht herum kommen. Die darf man allerdings nur bis zu einer Höhe von 150 Euro und wenn dann auch nicht zu häufig ausstellen.

Wenn das ausstellen von eigenbelegen eher zur Regel anstatt zur Ausnahme wird, akzeptiert dir das FA bald keinen einzigen Beleg mehr.
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
595
146
@noha

Was spricht den gegen eine Kaufvertrag mit dem Privatkunden? Da bringt man den/die Artikel (muss ja nicht alles einzeln aufgeführt sein, geht ja auch "12 x DVD + 20 x BD"), den Betrag unter und eine Formulierung in der Art "der Verkäufer bestätigt, dass er den Kaufpreis bar / Paypal / Überweisung erhalten hat".
Das sollte dann auch dem FA reichen (vermute ich, sonst hätte ja jeder PKW An- und Verkauf ein Problem) und Du ersparst dir, den Privatverkäufer mit den Worten Rechnung bzw. Quittung zu "alamieren". ;)

MfG

McAvity
 

whd-online

Aktives Mitglied
21. Dezember 2009
94
2
Schwarmstedt
Moin,
wir erstellen beim Einkauf von Privat einen s.g. Hilfsbeleg.
Belegname "Wareneinkauf von Privat"
Hier erfassen wir das Belegdatum, kurze Warenbeschreibung, den Preis ohne USt.,
die Anschrift des Privatverkäufers und die Zahlungsart (Bar oder Überweisung).
Bei der Buchung wird der Betrag ohne USt. auf entsprechende Konten gebucht.
:)

Gruß
Wolfgang Weber
Handel und Dienstleistung
 
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