Hallo
Mein gepflegtes Retouren-management ist enorm umständlich. Wenn ich einem Kunden 20 Artikel verkaufe und 1 Artikel kommt retour, dann wähle ich die entsprechende Rechnung an und wähle "Rechnungskorrektur". Dort lösche ich die 19 nicht retournierten Artikel und buche so den retournierten Artikel wieder ans Lager. So weit so gut: Jetzt möchte ich der Kundin wieder eine korrigierte Rechnung zusenden mit den 19 verbleibenden Positionen.
Meine 1. Variante: Ich könnte dem Kunden nun die Gutschrift zusenden. Dieser müsste dann den gutgeschriebenen Betrag von der Originalrechnung abziehen. Das ist jedoch etwas umständlich und unprofessionell.
Meine 2. Variante: Auftrag duplizieren und retournierte Position entfernen und daraus eine neue Rechnung erstellen. Danach Rechnungskorrektur auf der gesamten alten Rechnung. Dies bedeutet jedoch, dass ich jeweils eine total verfälschte Statistik erhalte da die Rechnungskorrekturen davon nicht abgezogen werden.
Wenn wir unsern Lieferanten jeweils Ware retournieren, dann ist dies auf der Original-Rechnung mit der original-Rechnungsnummer mit dem Vermerk "retourniert" aufgeführt. So weiss das Finanzamt, Wir selber und auch unsere Kunden was Sache ist. Gibt es im WaWi diese Möglichkeit nicht?
Ich freue mich auf Eure Antwort.
Gruss mock02
Mein gepflegtes Retouren-management ist enorm umständlich. Wenn ich einem Kunden 20 Artikel verkaufe und 1 Artikel kommt retour, dann wähle ich die entsprechende Rechnung an und wähle "Rechnungskorrektur". Dort lösche ich die 19 nicht retournierten Artikel und buche so den retournierten Artikel wieder ans Lager. So weit so gut: Jetzt möchte ich der Kundin wieder eine korrigierte Rechnung zusenden mit den 19 verbleibenden Positionen.
Meine 1. Variante: Ich könnte dem Kunden nun die Gutschrift zusenden. Dieser müsste dann den gutgeschriebenen Betrag von der Originalrechnung abziehen. Das ist jedoch etwas umständlich und unprofessionell.
Meine 2. Variante: Auftrag duplizieren und retournierte Position entfernen und daraus eine neue Rechnung erstellen. Danach Rechnungskorrektur auf der gesamten alten Rechnung. Dies bedeutet jedoch, dass ich jeweils eine total verfälschte Statistik erhalte da die Rechnungskorrekturen davon nicht abgezogen werden.
Wenn wir unsern Lieferanten jeweils Ware retournieren, dann ist dies auf der Original-Rechnung mit der original-Rechnungsnummer mit dem Vermerk "retourniert" aufgeführt. So weiss das Finanzamt, Wir selber und auch unsere Kunden was Sache ist. Gibt es im WaWi diese Möglichkeit nicht?
Ich freue mich auf Eure Antwort.
Gruss mock02