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Hallo, gibt es eine Möglichkeit die Anrede bei Bestellung / Kundenkonto anlegen über die Homepage komplett zu deaktivieren?
Habe wieder ein Schreiben vom Händlerbund bekommen und möchte das Problem gerne lösen.
Ich möchte Divers nicht als Auswahlmöglichkeit nicht nutzen und lieber die Anrede komplett entfernen.
Vielen Dank für einen Tipp
Eine Person, die sich keiner binären Geschlechtsidentität zuordnet, konnte bei einer Bestellung in einem Online- Shop nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen.
Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und es stellt eine Verletzung gegen das Persönlichkeitsrecht dar.
Geklagt hatte eine Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität gegen ein Bekleidungsunternehmen. Bei der Bestellung muss eine Auswahl zwischen „Frau“ und „Mann“ getroffen werden. Eine andere Option gab es nicht. Auch die Möglichkeit, diese Auswahl komplett wegzulassen, gab es nicht.
Die betroffene Person machte vor Gericht eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Forderung blieb sowohl außergerichtlich als auch vor dem Landgericht Heidelberg erfolglos.
Wie schon das Landgericht bestätigt nun auch das Oberlandesgericht, dass die Auswahlmöglichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Schutzes der geschlechtlichen Identität verletzt, aber nicht jede Verletzung den Anspruch auf Entschädigung rechtfertigt. Damit eine Entschädigung in Form einer Geldzahlung gerechtfertigt ist, muss eine schwerwiegende Verletzung des Benachteiligungsverbots, die eine gewisse Intensität der Herab- und Zurücksetzung erreicht, vorliegen, so das OLG.
Habe wieder ein Schreiben vom Händlerbund bekommen und möchte das Problem gerne lösen.
Ich möchte Divers nicht als Auswahlmöglichkeit nicht nutzen und lieber die Anrede komplett entfernen.
Vielen Dank für einen Tipp
Eine Person, die sich keiner binären Geschlechtsidentität zuordnet, konnte bei einer Bestellung in einem Online- Shop nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen.
Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und es stellt eine Verletzung gegen das Persönlichkeitsrecht dar.
Geklagt hatte eine Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität gegen ein Bekleidungsunternehmen. Bei der Bestellung muss eine Auswahl zwischen „Frau“ und „Mann“ getroffen werden. Eine andere Option gab es nicht. Auch die Möglichkeit, diese Auswahl komplett wegzulassen, gab es nicht.
Die betroffene Person machte vor Gericht eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Forderung blieb sowohl außergerichtlich als auch vor dem Landgericht Heidelberg erfolglos.
Eine Diskriminierung liegt vor, ein Entschädigungsanspruch nicht
Zwar liegt wegen der eingeschränkten Auswahl eine unmittelbare Benachteiligung von Personen vor, deren Geschlechtsidentität außerhalb des binären Systems liegt, allerdings besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die betroffene Person konnte den Einkauf nicht abschließen, ohne eine Auswahl über das Geschlecht zu treffen, die für sie nicht zutreffend ist.Wie schon das Landgericht bestätigt nun auch das Oberlandesgericht, dass die Auswahlmöglichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Schutzes der geschlechtlichen Identität verletzt, aber nicht jede Verletzung den Anspruch auf Entschädigung rechtfertigt. Damit eine Entschädigung in Form einer Geldzahlung gerechtfertigt ist, muss eine schwerwiegende Verletzung des Benachteiligungsverbots, die eine gewisse Intensität der Herab- und Zurücksetzung erreicht, vorliegen, so das OLG.