Annahme verweigert

Micky01855

Gut bekanntes Mitglied
28. November 2006
194
1
Dresden
Also es gibt ja dolle Sachen. Seit ich auch Matratzen verkaufe hatte ich nun zweimal folgenden Fall:

Der Kunde bestellt Ware. Er bezahlt sofort. Die Ware wird Ihm geliefert und verweigert die Annahme. Er informiert uns aber auch nicht, sprich - sagt auch nicht, daß er sein Geld wieder haben will. Im Gegeteil, einer sagte dem Fahrer sogar, er hätte nix bestellt.
Wir erfahren von der Annahmeverweigerung vom Logistikunternehmen.

Sind die doof? Gilt eine Annahmeverweigerung als Widerruf? Wenn das so wäre, gucken wir mit den Transportkosten in die Röhre, die sind hier ja nicht ganz unerheblich.

Bisher habe ich ja keinen Widerruf oder ähnl. erhalten. Sind da alle Messen gelesen oder habe ich noch irgend eine Möglichkeit? z.Bsp. wenn das nicht als Widerruf gilt warten, ob er sich innerhalb der 14 Tage meldet, wenn nicht, werden ihm die Transportkosten von seinem Geld abgezogen, oder ähnlich... Mir geht es ja nicht um die ncht verkaufte Ware, aber um die nicht unerheblichen Transportkosten. Bei 9,95 EUR Versand ist ein Teil der tatsächlichen Versandkosten in der Ware einkalkuliert. Beim Rücktransport trifft es uns dann um so mehr.

Danke im Voraus!
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Annahme verweigert

Guck mal in deinem Widerrufsrecht steht folgendes:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen

Das ist ja im Endeffekt der Fall bei einer verweigerten Annahme. Ist meine ich auch schon von nen paar Gerichten so entschieden worden.

IST ABER MEINE MEINUNG UND KEINE RECHTSBERATUNG!
 

D********t

Guest
AW: Annahme verweigert

Ist schon kurios, das man eine durch eigene Willenserklärung ausgeführte Leistung in Anspruch nehmen kann, in diesem Falle den Transport und nichts dafür zahlen muss. Genauso kurios ist es, das man als Händler bei einem Widerruf über 40€ Warenwert mehr zurückzahlt, als man ursprünglich eingenommen hat. Wo gibts denn sowas??? Na in der Bananenrepublik Deutschland natürlich!

Annahmeverweigerung, Teilwiderruf, Widerruf ohne Rücksendung - Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts? » Von Dr. Carsten Föhlisch » shopbetreiber-blog.de
 

Micky01855

Gut bekanntes Mitglied
28. November 2006
194
1
Dresden
AW: Annahme verweigert

ok, danke. Interessanter Artikel.

Auch im Blog stehen Infos zu der Erstattung der Hinsendekosten. Das sollte ja wohl vorm Europäischen Gerichtshof nochmal verhandelt werden. Gibt es da schon was neues? Im shopbetreiber-blog war davon nichts zu lesen.