Ja, ich habe auch schon überlegt zwei Freipositionen, eine für netto und eine für den MwSt. Betrag hinzu zu fügen aber das ist durchaus kompliziert.
ggf. beides in die Bezeichnung schreiben und als Minusposten gegenrechnen wäre eventuell akzeptabel.
Warum denn zwei Positionen?
Es reicht doch eine Position mit dem Nettobetrag, in deren Text du den Umsatzsteuerbetrag angibst, also vom Prinzip her sieht das dann so aus:
So muss eine Schlussrechnung aussehen, in dem Falle wo du dem Kunde zwei Abschlagsrechnungen geschickt hast.
Wenn der Kunde aber, so wie in unserem Fall, keine Abschlagsrechnungen erhält (also kein Vorsteuerabzug), dann muss auf unserer Schlussreschnung auch kein anteiliger Steuerbetrag ausgewiesen werden.
In einem anderen Unternehmensteil erbringen wir Dienstleistungen, bei denen die Kunden Abschlagsrechnungen erhalten. Bei unseren Schlußrechnungen werden diese Zahlungen dann abgezogen und dort müssen die Steuerbeträge jeweils ausgewiesen werden, da der Kunde auch in dieser Höhe Vorsteuer gezogen hat.
Die Rechnungen werden aber in einer anderen Software erstellt.
Aber so wie ihr das macht, genau das moniert unser Steuerberater. Ein Auftrag, der bezahlt wird und die Steuer ausweist sieht der Steuerberater als Vorsteuerabzugsfähig.
Wenn du dann eine Rechnung zu dem Auftrag erstellst mit dem Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" fehlt bei diesem Hinweis noch einmal genau die Detailinformation der Zahlung netto und mwst satz.
Nur der Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" reicht nach seinem ermessen nicht aus. Er möchte unter der Rechnung stehen haben (....)
Das Ermessen eines Steuerberaters ist ja bei solchen Dingen nicht ausschlaggebend. Für sowas gibts ja Gesetze, Vorschriften, BMF-Schreiben und so Zeugs...
Aber die Frage, ob man seine Arbeitsweise seinem Steuerberater anpasst, oder diesen dazu bringt seine Arbeitsweise anzupassen, wird ja immer wieder und auch hier im Forum gerne diskutiert.
Mach es doch einfach mit dieser Freitextposition, in die du dann auch den USt-Betrag reinschreibst und leg dann deinem Steuerberater eine Testrechnung vor.