Neu Abschlagsrechnung erstellen....

Martin Stelzer

Aktives Mitglied
18. Februar 2015
11
0
Chemnitz
Abschlagsrechnung:

Wie kann man Abschlagsrechnungen erstellen?

z.B. Kunde hat Auftrag über 10.000€ und darauf 50% Vorkasse (Abschlag) und 50% Abschlußzahlung….


Der Auftrag kann unberühert bleiben (muss er ja auch wegen dem Versand der Wahren) aber gibt es eine Möglichkeit den Auftrag in 2 Rechnungen zu splitten?

Danke schon einmal für die Hilfe
 

Marc Völker

Moderator
Mitarbeiter
15. April 2014
1.910
210
Hürth
Hei, leider direkt nicht.
Du könntest höchstens 2 neue aufträge generieren mit Freiposition, und den Original Auftrag um 100% Rabattieren (damit kein Doppelter Umsatz da ist.)
 

Martin Stelzer

Aktives Mitglied
18. Februar 2015
11
0
Chemnitz
Hallo,

gibt es noch eine andere Lösung, der Beschriebene Weg ist sehr Zeitaufwendig und Umständlich, gibt es vielleicht ein Zusatztool oder ein Plugin dafür ?

Danke schon einmal
 

acs

Gut bekanntes Mitglied
26. August 2016
181
8
wir arbeiten dort mit aufträgen in die wir die vorkasse verbuchen und bei der finalen zahlung erst die Rechung erstellen und zusenden. der Kunde der Abschalgszahlungen macht der kann in seiner Buchhaltung auch mit auftragsnummern arbeiten.

Wenn ihr das nicht eh schon habt, fügt die Auftragsnummern noch in die Rechungsformulare ein dann kann das ja jeder stb zuordnen.

Also Auftrag erstellen und bei vorkasse eingang dien buchen und auftrag mit teilzahlung zusenden, erst bei finanler Zahlung diese buchen und Rechungerstellen --> zusenden.
 

FARMTECHNIK.COM

Aktives Mitglied
5. November 2017
4
1
Ist schon älter, aber ich mache es über einen zweiten, dritten, vierten,.... Auftrag.

Auftrag (neu) enthält eine Freiposition "Abschlagsrechnung zu Auftrag A2020-001" mit der Abschlagssumme...
ich erstelle daraus die Rechnung (Rechnungsnummer z.B. R2020-001)

Dann füge ich eine Freiposition mit negativer Abschlagsumme in den Auftrag: "Abschlagsrechnung R2020-001" in den Hauptauftrag ein....

Somit sind Abschläge berechnet und können später nicht mit der Berechnung der Schglußrechnung vergessen werden...
 

Aaron

Gut bekanntes Mitglied
25. Oktober 2012
244
24
Ist schon älter, aber ich mache es über einen zweiten, dritten, vierten,.... Auftrag.

Auftrag (neu) enthält eine Freiposition "Abschlagsrechnung zu Auftrag A2020-001" mit der Abschlagssumme...
ich erstelle daraus die Rechnung (Rechnungsnummer z.B. R2020-001)

Dann füge ich eine Freiposition mit negativer Abschlagsumme in den Auftrag: "Abschlagsrechnung R2020-001" in den Hauptauftrag ein....

Somit sind Abschläge berechnet und können später nicht mit der Berechnung der Schglußrechnung vergessen werden...
Ich weiss das ist schon 2 Jahre her aber diese Praxis, die hier vorgeschlagen wird sollte einmal geprüft werden.
Das Finanzamt will bei einer Abschlussrechnung zu jeder Abschlagsrechnung den Mehrwersteuersatz separat sehen und die Abschlagssumme der A-Konto Zahlung soweit ich informiert wurde.
Das heisst eine Freiposition mit der Bruttosumme inkl. 19% MwSt. wird nicht ausreichen. Gibt es dazu verlässliche Infos?
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.696
512
Ich weiss das ist schon 2 Jahre her aber diese Praxis, die hier vorgeschlagen wird sollte einmal geprüft werden.
Das Finanzamt will bei einer Abschlussrechnung zu jeder Abschlagsrechnung den Mehrwersteuersatz separat sehen und die Abschlagssumme der A-Konto Zahlung soweit ich informiert wurde.
Das heisst eine Freiposition mit der Bruttosumme inkl. 19% MwSt. wird nicht ausreichen. Gibt es dazu verlässliche Infos?
wenn du deinem Kunden tatsächlich mehrere Teilrechnungen geschickt hast, musst du auf der Endrechnung tatsächlich auch die einzelnen Anzahlungsbeträge und die jeweils darauf entfallenen Umsatzsteuerbeträge ausweisen.
Das könntest du aber ganz einfach dadurch erreichen, indem du diese Angaben in deine Freiposition mit reinschreibst, also z.B. abzüglich Anzahlung (brutto: 119 €, USt 19%, netto: 100 €)

Wir machen das allerdings so:
Kunde bekommt eine Auftragsbestätigung (keine Rechnung).
Er macht eine Anzahlung
Diese wird beim Auftrag als Zahlung eingebucht
Nachdem die Leistung erbracht wurde, wird eine Rechnung in diesem Aufftrag erstellt. JTL zieht ja dann die Zahlung ab (Steuerausweis ist nicht nötig, da ja keine Teilrechnungen erstellt wurden).
 

Aaron

Gut bekanntes Mitglied
25. Oktober 2012
244
24
wenn du deinem Kunden tatsächlich mehrere Teilrechnungen geschickt hast, musst du auf der Endrechnung tatsächlich auch die einzelnen Anzahlungsbeträge und die jeweils darauf entfallenen Umsatzsteuerbeträge ausweisen.
Das könntest du aber ganz einfach dadurch erreichen, indem du diese Angaben in deine Freiposition mit reinschreibst, also z.B. abzüglich Anzahlung (brutto: 119 €, USt 19%, netto: 100 €)

Wir machen das allerdings so:
Kunde bekommt eine Auftragsbestätigung (keine Rechnung).
Er macht eine Anzahlung
Diese wird beim Auftrag als Zahlung eingebucht
Nachdem die Leistung erbracht wurde, wird eine Rechnung in diesem Aufftrag erstellt. JTL zieht ja dann die Zahlung ab (Steuerausweis ist nicht nötig, da ja keine Teilrechnungen erstellt wurden).
Ja, ich habe auch schon überlegt zwei Freipositionen, eine für netto und eine für den MwSt. Betrag hinzu zu fügen aber das ist durchaus kompliziert.
ggf. beides in die Bezeichnung schreiben und als Minusposten gegenrechnen wäre eventuell akzeptabel.

Aber so wie ihr das macht, genau das moniert unser Steuerberater. Ein Auftrag, der bezahlt wird und die Steuer ausweist sieht der Steuerberater als Vorsteuerabzugsfähig.
Wenn du dann eine Rechnung zu dem Auftrag erstellst mit dem Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" fehlt bei diesem Hinweis noch einmal genau die Detailinformation der Zahlung netto und mwst satz.
Nur der Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" reicht nach seinem ermessen nicht aus. Er möchte unter der Rechnung stehen haben:

#############
Zahlbetrag 19000 EUR
Zahlung gem. AU001 am 22.12.2022 netto 10.000 EUR
19% MwSt. 1900 EUR
19000 EUR
#############

Hier kannst du dann auf der Rechnung nocheinmal die Steuerposition der Zahlung sehen.
Unter https://www.erpxt.de/arten-der-rechnungsstellung/
ist ebenfalls dargestellt dass eine Anzahlungsrechnung eine Abschlussrechnung benötigt.

Ein Auftrag, der bezahlt wird ist laut Steuerbüro bereits ein ausreichender Beleg für den Vorsteuerabzug gem. §14 UStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Jetzt ist halt die Frage ob dieses Modell Auftrag (vorausrechnung) -> Rechnung mit Zahlung gesetzt einer Steuerprüfung standhält weil die detaillierte Zahlungsinformation mit Steuerposition auf der Rechnung fehlt.
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.696
512
Ja, ich habe auch schon überlegt zwei Freipositionen, eine für netto und eine für den MwSt. Betrag hinzu zu fügen aber das ist durchaus kompliziert.
ggf. beides in die Bezeichnung schreiben und als Minusposten gegenrechnen wäre eventuell akzeptabel.
Warum denn zwei Positionen?
Es reicht doch eine Position mit dem Nettobetrag, in deren Text du den Umsatzsteuerbetrag angibst, also vom Prinzip her sieht das dann so aus:

Zwischenablage01.png

So muss eine Schlussrechnung aussehen, in dem Falle wo du dem Kunde zwei Abschlagsrechnungen geschickt hast.

Wenn der Kunde aber, so wie in unserem Fall, keine Abschlagsrechnungen erhält (also kein Vorsteuerabzug), dann muss auf unserer Schlussreschnung auch kein anteiliger Steuerbetrag ausgewiesen werden.

In einem anderen Unternehmensteil erbringen wir Dienstleistungen, bei denen die Kunden Abschlagsrechnungen erhalten. Bei unseren Schlußrechnungen werden diese Zahlungen dann abgezogen und dort müssen die Steuerbeträge jeweils ausgewiesen werden, da der Kunde auch in dieser Höhe Vorsteuer gezogen hat.
Die Rechnungen werden aber in einer anderen Software erstellt.

Aber so wie ihr das macht, genau das moniert unser Steuerberater. Ein Auftrag, der bezahlt wird und die Steuer ausweist sieht der Steuerberater als Vorsteuerabzugsfähig.
Wenn du dann eine Rechnung zu dem Auftrag erstellst mit dem Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" fehlt bei diesem Hinweis noch einmal genau die Detailinformation der Zahlung netto und mwst satz.
Nur der Hinweis "Zahlung erhalten 0€ fällig" reicht nach seinem ermessen nicht aus. Er möchte unter der Rechnung stehen haben (....)
Das Ermessen eines Steuerberaters ist ja bei solchen Dingen nicht ausschlaggebend. Für sowas gibts ja Gesetze, Vorschriften, BMF-Schreiben und so Zeugs...
Aber die Frage, ob man seine Arbeitsweise seinem Steuerberater anpasst, oder diesen dazu bringt seine Arbeitsweise anzupassen, wird ja immer wieder und auch hier im Forum gerne diskutiert.

Mach es doch einfach mit dieser Freitextposition, in die du dann auch den USt-Betrag reinschreibst und leg dann deinem Steuerberater eine Testrechnung vor.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aaron

Aaron

Gut bekanntes Mitglied
25. Oktober 2012
244
24
Danke Michael, mit Freitext ist eine gute Idee. Muss zwar dann der MwSt.-Satz noch manuell rausgesucht werden aber so stehen zumindest alle Infos zusätzlich zum Positionstitel dabei.
 

Ähnliche Themen