Abmahung wegen angeblich falscher Herstellerangaben

Axel Schweiß

Gut bekanntes Mitglied
29. Januar 2007
279
0
Hallo, ein Mitbewerber hat bei mir einen Strahler (Lampe) gekauft und auf Helligkeit testen lassen . Laut seiner Aussage sind die von mir als unverbindlich gekennzeichneten " technischen Daten laut Hersteller " nicht korrekt und ließ mich über seinen Anwalt abmahnen ( §1, 3 UWG ).
Ich kann als Händler bzw. Importeur die Ware nicht selbst testen, da so ein Gerät 50.000Euro kostet. Das ist unverhälnismäßig.
Hat jemand mit so was ähnlichem schon mal zu tun gehabt?
Würde gerne wissen, wie groß seine Chancen sind damit Recht zu bekommen.
Gruß, Axel
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Ich glaube er meinte, daß das Gerät zum Testen so viel kostet - nicht die Lampe selbst :wink:

In jedem Fall ist da aber der eigene Anwalt der beste und einzig richtige Ansprechpartner.
 

Axel Schweiß

Gut bekanntes Mitglied
29. Januar 2007
279
0
Ja, das Testgerät kostet 50.000Euro.

Ein Anwalt ist auch schon damit beschäftigt. Aber es könnte ja sein, daß jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte. Das würde die Sache vereinfachen.
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von Axel Schweiß:
Hallo, ein Mitbewerber hat bei mir einen Strahler (Lampe) gekauft und auf Helligkeit testen lassen.
Hat er? Oder sagt er nur das er hat?

Zitat von Axel Schweiß:
Laut seiner Aussage sind die von mir als unverbindlich gekennzeichneten " technischen Daten laut Hersteller " nicht korrekt und ließ mich über seinen Anwalt abmahnen ...
Soso ... nicht korrekt ... hat er dir denn die korrekten Daten mitgeteilt?

Wie gesagt, nimm dir einen Anwalt deines Vertrauens.
Als Alternative kann ich noch die Schiedsstelle deiner IHK empfehlen.

*Alles lediglich meine persönliche meinung.
*Keine Rechtsberatung

MfG
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
Oh mein Gott,

jetzt überleg mal einer ein Kunde kauft bei mir Kleister und bekommt keine 5 Rollen wie laut Herstellerangabe damit verarbeitet, kann ich dann auch abgemahnt werden ??? Langsam wirds lächerlich. Axel ich wünsch Dir hier auf jeden Fall viel Erfolg und hoffe das dein lieber Mitbewerber auch einmal sooooo richtig einen ver.................... bekommt.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das er damit durchkommt. Dies ist natürlich meine persönliche Meinung.

schöne Grüße
Stefan
 

AndyG

Aktives Mitglied
14. August 2007
197
0
Für mich hört sich das eher an wie ein Mangel an der Ware. Ich kann mir schlecht vorstellen das man dafür abgemahnt werden kann.

Garantiefall, oder nicht :?:
 

Axel Schweiß

Gut bekanntes Mitglied
29. Januar 2007
279
0
Ein Wettbewerbsverstoß liegt dann vor, wenn der Verkäufer die Ware systematisch und wissentlich mit falschen Produkteigenschaften ( in diesem Fall die Helligkeit der Lampe ) anbietet und verkauft.
Es wird dem Abmahner sehr schwer fallen, mir das nachzuweisen.
Zu dem hat er den Test selbst in Auftrag gegeben, das wird kein Gericht als Beweis anerkennen.
Ich denke nicht, dass es da große Probleme geben wird. Aber ich will es wenigstens im Forum öffenlich machen, damit bekannt wird auf welche Ideen Mitbewerber kommen. Und das kurz vor Weihnachten.
Meinen Anwalt muss ich in jedem Fall selbst bezahlen. Das fehlen wieder 450 Euro für schönere Dinge.
Gruß, Axel
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von stefan72shm:
Oh mein Gott,

jetzt überleg mal einer ein Kunde kauft bei mir Kleister und bekommt keine 5 Rollen wie laut Herstellerangabe damit verarbeitet, kann ich dann auch abgemahnt werden ??? Langsam wirds lächerlich.
Das wäre ja schon wieder ein ganz anderer Fall, der völlig anders liegen kann. Du wirst deinen Kleister sicher nicht importieren, oder? Genau danach klingt aber der hier vorliegende Fall. Somit wäre das kein sehr guter Vergleich.
Zitat von Axel Schweiß:
Ich kann als Händler bzw. Importeur die Ware nicht selbst testen...
Allein DAS kann z. B. schon einen ganz erheblichen Unterschied machen. Ein Importeur kann hinsichtlich der Produkthaftung unter Umständen z. B. einem Hersteller durchaus gleichgestellt sein.
Aber geht es hier um die Haftung? Ich vermute eher nicht...


Zitat von AndyG:
Für mich hört sich das eher an wie ein Mangel an der Ware. Ich kann mir schlecht vorstellen das man dafür abgemahnt werden kann.
Unabhängig davon, "wofür" man abgemahnt werden kann (grundsätzlich kann man zunächst mal für so ziemlich "alles" abgemahnt werden - wieviel Erfolg dies jeweils hat, steht auf nem anderen Blatt):
Es sollte hier tunlichst nicht das Thema Haftung (bei fehlerhaften Produkten) und das Thema "Wettbewerbsrecht" (die angesprochene Abmahnung) durcheinander geworfen werden. Ganz so trivial ist das Thema also nicht unbedingt.

Da wir hier aber nicht die genauen Einzelheiten kennen, sollte man da lieber nicht wild spekulieren oder vermeintliche Vergleiche anbringen. Das kann schnell in die Hose gehen :wink: