Axel Schweiß
Gut bekanntes Mitglied
Hallo, ein Mitbewerber hat bei mir einen Strahler (Lampe) gekauft und auf Helligkeit testen lassen . Laut seiner Aussage sind die von mir als unverbindlich gekennzeichneten " technischen Daten laut Hersteller " nicht korrekt und ließ mich über seinen Anwalt abmahnen ( §1, 3 UWG ).
Ich kann als Händler bzw. Importeur die Ware nicht selbst testen, da so ein Gerät 50.000Euro kostet. Das ist unverhälnismäßig.
Hat jemand mit so was ähnlichem schon mal zu tun gehabt?
Würde gerne wissen, wie groß seine Chancen sind damit Recht zu bekommen.
Gruß, Axel
Ich kann als Händler bzw. Importeur die Ware nicht selbst testen, da so ein Gerät 50.000Euro kostet. Das ist unverhälnismäßig.
Hat jemand mit so was ähnlichem schon mal zu tun gehabt?
Würde gerne wissen, wie groß seine Chancen sind damit Recht zu bekommen.
Gruß, Axel