Neu Abmahnschreiben

enuis

Aktives Mitglied
7. Dezember 2020
7
0
Eine Frage: Wie geht ihr mit solchen Schreiben um? Reagieren oder ignoerieren? Gibt es da schon Erfahrungen?

ES GEHT NICHT UM MEINEN NOCH NICHT AKTIVEN SHOP!

Code:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als ich Ihre Website besuchte (xxx.de), habe ich (wie gewohnt aus IT-ler Neugier) die Quellen, die diese einbezieht, mir anzeigen lassen und musste feststellen, dass diese ohne meine Zustimmung dynamisch Inhalte von Dritten nachgeladen hat.

Solche dynamische Einbindungen sind schon mit dem Verweis auf Server innerhalb der Europäischen Union nicht DSGVO konform, aus dem Grund, dass es nicht für die Webseite notwendig ist. Es muss erst mit einem Opt-In Banner zugestimmt werden und erst dann dürfen die Inhalte geladen werden.
Noch schlimmer ist es bei Inhalten, die von US-amerikanischen Anbietern geladen werden (wie zum Beispiel Google Fonts). Da deren Server auch unter anderem außerhalb der EU befinden, wo es überhaupt keine Transparenz gibt, was mit den Daten passiert, für wie lange diese aufbewahrt werden und für welche Zwecke diese letztendlich benutzt werden.

Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an den Server übermittelt, wodurch dieser zumindest teilweise identifizierbar ist.

Damit es auch für Sie nachvollziehbar ist, hier ist die Liste an Quellen (Stand 13.10.2022), die Ihre Webseite schon beim ersten Besuchen der Webseite aufruft, ohne die Zustimmung des Benutzers (noch vor irgendeinem Opt-In Banner).

hier folgen jetzt etliche Links wie google fonts usw

Leider achten viele Webseitenbetreiber nicht auf den Datenschutz Ihrer Besucher und den gleichen Fall (Einbinden von Google Fonts ohne Opt-In Banner) gab es schon vor Gericht (Aktenzeichen 3 O 17493/20 (Landgericht München I).

Die oben genannten Quellen sollten entweder lokal eingebunden werden oder erst nach der Zustimmung des Benutzers geladen werden.
Um weitere Datenschutzverstoße zu vermeiden, empfehle ich Ihnen das so schnell wie möglich zu beheben.

Das Landgericht München hat auch entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zusteht. Das sehe ich hier für angemessen an. Bitte überweisen Sie diesen Betrag binnen 4 Wochen auf mein Konto:
IBAN: DE45370190001010330732 (BIC: BUNQDE82XXX)
Kontoinhaber: Oleksandr Sertiuk

Falls meine nicht offizielle Anfrage ignoriert wird, würde ich mich an eine Abmahnkanzlei wenden.

Auf Grund meiner Arbeit bin ich meistens telefonisch nicht erreichbar, bei Fragen melden Sie sich bitte elektronisch auf meine E-mail Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,
Oleksandr Sertiuk
E-mail: o.sertiuk@freigmx.de

Vielen Dank für eure Hilfe
 
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SebiW

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Condorraptor

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18. September 2018
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Genau das. Aber der Zustand in dem Deine Seite ist lässt so derartig viele Möglichkeiten für Abmahner dass Du die so wirklich nicht im Netz stehen lassen solltest.
Weiter noch:
- Sämtliche Artikel lassen sich nicht in den Warenkorb legen geschweige denn bezahlen
- Es fehlen ALLE Texte (Zahlungsmöglichkeiten, Wir über uns, AGB, WRB und so weiter)
- Favicon und viele weitere Bilder fehlen auch
- ...

Kurz und Knapp: Nimm die Seite erstmal offline
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Eine Frage: Wie geht ihr mit solchen Schreiben um? Reagieren oder ignoerieren? Gibt es da schon Erfahrungen?
Selber mal anwaltlichen Rat einholen, insbesondere wegen möglicher tatsächlicher Fehler auf Deiner Webseite.

Möglicherweise handelt es sich hier auch schon um eine strafbare Handlung (z.B. Nötigung, Betrug(sversuch)). Es wird ja nicht nur gesagt, dass er seine Rechte durchsetzen möchte, sondern Dir wird mit einer "Abmahnkanzlei" "gedroht".

Bestenfalls ist es einfach nur Spam, um z.B. den Namen des "Absenders" bei Google in negatives Licht zu setzen, Unternehmer in DE zu frustrieren, oder ähnliches.
 
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_simone_

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17. Februar 2013
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Emsland
Firma
Notun Delend
Der Shop vom TE ist doch noch in Entwicklung!^^

...leider ist ein Anfängerfehler dem Shopbetreiber unterlaufen und der Shop ist "scharf" geschaltet. Sowas kann doch nicht ernst gemeint sein. 😂🤣
 

enuis

Aktives Mitglied
7. Dezember 2020
7
0
die Frage war nicht für meinen Shop oder Seite, der die machst noch gar nix... die Frage bezog sich auf einen nicht von mir betriebenen Shop. Sry hatte daran gar nicht gedacht zu erwähnen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.525
1.012
die Frage war nicht für meinen Shop oder Seite, der die machst noch gar nix... die Frage bezog sich auf einen nicht von mir betriebenen Shop. Sry hatte daran gar nicht gedacht zu erwähnen.

Du solltest auch Deinen Testshop vor der Öffentlichkeit verbergen und auch auf Deiner Webseite darauf achten, dass dort alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Solange diese Seiten im Internet öffentlich abrufbar sind, besteht immer ein gewisses Risiko, dass sich die falschen Leute dahin verirren.

Um nochmal auf Deine Ursprungsfrage zurückzukommen:
- reagieren würde ich nicht (zumindest nicht in Form einer Antwort auf die Nachricht oder Zahlung des "Wunschbetrages")
- Prüfen, ob tatsächlich entsprechende (Datenschutz-)Mängel vorhanden sind und ggf. beheben
- Ggf. einen Fachmann wie z.B. Anwalt, IHK, Händlerbund, etc. um Rat fragen