Abmahngefahr - Kontaktformular

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180
Moin,
gerade von Janolaw rein gekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

sollten Sie in Ihrem Shop ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, um eine Abmahnung zu vermeiden.

Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:
- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
- die Einwilligung muss protokolliert werden
- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können

Unsere Empfehlung:
Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.

Kann der Shop4 das schon?
Ich finde keine solche Protokollmöglichkeit. Auch kein OptIn für Kontaktanfragen
 

Raumbuchstaben

Gut bekanntes Mitglied
11. März 2012
311
3
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Da wäre "Frage zum Produkt" dann auch von betroffen, oder?
Da kann ein Böser ja auch die Mail Adresse einer dritten Person angeben.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Es geht doch hier, wenn ich es richtig verstehe, nicht um die missbräuchliche Verwendung einer fremden Mailadresse, sondern um die Einwilligungs-Bestätigung/Protokollierung?!

DAS bekommst du doch ganz einfach über die Checkboxverwaltung hin.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Es geht doch hier, wenn ich es richtig verstehe, nicht um die missbräuchliche Verwendung einer fremden Mailadresse, sondern um die Einwilligungs-Bestätigung/Protokollierung?!

DAS bekommst du doch ganz einfach über die Checkboxverwaltung hin.

Ganz so einfach wollen die das wohl nicht haben:

- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
=> Hier wird vermutlich ein entsprechender Datenschutztext gefordert sein, in dem der Kunde darüber aufgeklärt wird, das die Daten gespeichert werden.

- die Einwilligung muss protokolliert werden
=> Das wäre mit der Checkboxverwaltung wohl möglich.

- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können
=> Wie das gehen soll, keine Ahnung. Vermutlich nur mit einer entsprechenden EMail-Adresse an die er sich wenden muss.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Öhmmm .. und wo ist jetzt das Problem?

Datenschutztext sollte ja wohl der HB liefern, wenn die es schon haben wollen

Widerruf ... ja zum Beispiel ... blablabla .. schicken Sie uns einfach eine Mail an ... bla@blub.de
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.065
91
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Das Problem ist doch, dass man mit den Checkboxen nicht entsprechend protokollieren kann, dass die Einwilligung gegeben wurde.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

und auch das geforderte OptIn nicht vorhanden ist - wie beim Newsletter bspw.
und der Datenschutzhinweis beim Kontaktformular nicht vorhanden ist
und es kein Protokoll gibt welches dauerhaft gespeichert und aufrufbar ist
 

Nobby

Gut bekanntes Mitglied
23. April 2009
241
9
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Wenn Kunde eine Checkbox anhakt kommt eine Mail bei mir an wann und wo der Haken gesetzt wurde, das sollte als Protokollierung genügen.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

und auch das geforderte OptIn nicht vorhanden ist - wie beim Newsletter bspw.
und der Datenschutzhinweis beim Kontaktformular nicht vorhanden ist
und es kein Protokoll gibt welches dauerhaft gespeichert und aufrufbar ist

alle drei Aussagen stimmen nicht
Checkbox ==> IST Opt-In ... der HB spricht ja ausdrücklich NICHT von DOUBLE-Opt-In ... verwechselt?
DaSchu ==> den Checkbox-Text kannst du doch frei formulieren ... nicht getestet?
Protokoll ==> siehe Beitrag von Nobby ... nicht getestet?
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Zitat: www.it-recht-kanzlei.de
I. Aktualisierung der deutschen Datenschutzerklärung für Online-Shops
Wir hatten bereits über eine Entscheidung des OLG Köln informiert, wonach ein Fehlen
einer Datenschutzerklärung im Falle des Vorhaltens eines
Online-Konktaktformulars einen wettbewersrechtlichen Verstoß darstellt. Grund:
Nach § 13 Abs. 1 S. 1 TMG hat der Online-Seitenbetreiber den Nutzer zu Beginn
des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung
personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten im EU-Ausland
in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Hierzu zählt auch das
Vorhalten eines Online-Kontaktformulars, bei welchem personenbezogene Daten
(z.B. E-Mailadresse, Name, etc.) erhoben und verarbeitet werden.

Die
IT-Recht Kanzlei hat die deutsche Datenschutzerklärung unter dem Punkt
"Grundsätzliches zum Umgang mit personenbezogenen Daten" überarbeitet und die
vorhandene Klausel zur Kontaktaufnahme über ein Online-Kontaktformular
präzisiert, zudem ist auch eine neue Klausel über die Verwendung von
Protokolldateien (sog. Server-Logfiles) eingeführt worden, um eine
höchstmögliche Sicherheit für Online-Seitenbetreiber zu gewährleisten.

Alle
Mandanten, die die "Datenschutzerklärung mit Einwilligung - Deutsche Sprache"
verwenden, werden aufgefordert, die aktuelle Version der Datenschutzerklärung
aus dem Online-Mandantenportal herunterzuladen (eine Konfiguration ist hierbei
nicht (!) notwendig) und innerhalb der nächsten drei Wochen zu
verwenden.

Achtung:
Nutzern unserer AGB-Datenschnittstelle wurde die neueste Version unserer
Datenschutzerklärung bereits Ende letzter Woche automatisch per
Datenschnittstelle übertragen. Eine weitere Handlung ist hierbei nicht
veranlasst.

(Derzeit
unterstützt unsere AGB-Schnittstelle übrigens folgende Systeme:

Afterbuy
, arsmedia Shop, commerce:seo, CosmoShop, Dawanda, Dropshipping-Marktplatz,
ePages, Gambio, Hood, JTL, Lizenzo, lpilium Shopsystem, Magento 1, Magento 2,
meinOnlineLager, modified eCommerce, Oxid , plentymarkets, PrestaShop, SEOshop,
Shopgate, Shopify, Shopware, Strato, VirtueMart, WooCommerce, wpShopGermany,
xt:Commerce

Sprechen
Sie uns gerne an, sollten Sie Rückfragen zu unserer AGB-Schnittstelle haben: info@it-recht-kanzlei.de
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.102
685
Berlin

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.172
657
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Och denen fehlt immer was neues ein :(

Heißt also, "Frage zum Produkt" in Shop 3 Versionen deaktivieren, Checkboxen nachpflegen für diese Kontaktmöglichkeiten.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Och denen fehlt immer was neues ein :(

Heißt also, "Frage zum Produkt" in Shop 3 Versionen deaktivieren, Checkboxen nachpflegen für diese Kontaktmöglichkeiten.

Vor allem ist das dieses mal so was von daneben. Die wollen Kunden doch "beschützen".
Jetzt wo ein Kunde keine Fragen mehr stellen kann (ohne enorme Hürden) ist genau das Gegenteil erreicht.
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
188
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Ist es doch immer. Der Sinn ist doch im Grunde sowieso verschlossen. Klar, mich nerven ungefragte Emails im Posteingang auch, aber davon sind die wenigsten von Shopbetreiber, ich bekomme viel mehr Spam von anderer Scheiße, die interessiert auch ein Gesetzgeber nicht, weil sie in Deutschland gar nicht greifbar sind. Hier werden nur künstliche Hürden geschaffen, die im Grunde gar nicht bringen und letztlich auch kein unlauterer Wettbewerb sind, wenn alle das eine oder das andere machen können oder müssen...
 

saw

Gut bekanntes Mitglied
1. Januar 2012
223
24
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Dafür gibt es in der Tat keine Lösung in Shop 3. Für eine Checkbox ist als Anzeigeort "Frage zu Produkt" keine wählbare Option. Wie kann man das nachrüsten?

Ich habe in der "Frage zum Produkt" eine einfache Sicherheitsabfrage. Habt Ihr bestimmt auch.
Diese Eingabe Box habe ich jetzt etwas missbraucht und in
artikel_fragezumproduktformular_custom.tpl
vor dem Buttom Abschicken in einem weiteren li eingefügt:
Mit der Code Eingabe geben Sie bitte Ihre Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme - Informationen zum <a href='/AGB#ds'>Datenschutz</a>

Das sollte m.M. nach reichen, könnt es Euch ja mal ansehen.

Kontakt war über die Checkboxverwaltung (alle Kundengruppen) als Text (Deutsch)
Geben Sie bitte Ihre Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme<br>Informationen zum <a href='/AGB#ds'>Datenschutz</a>
auch recht einfach.

Das sollte damit auch für Shop 3.16 usw. reichen.
Wer es sich ansehen (und kommentieren) will
https://www.softairwelt.de/kontakt.php

grüße
Mathias
 

Onkel Tom

Aktives Mitglied
13. September 2008
69
2
Essen
AW: Abmahngefahr - Kontaktformular

Hallo zusammen,

mein Vorschlag zur Lösung dieser Anforderung:

Im JTL Shop 4 gibt es im Backend die Checkboxen-Verwaltung. Dort eine neue Checkbox anlegen und angeben, dass sie im Kontaktformular angezeigt werden soll. Natürlich auch anhaken, dass die Protokollierung stattfindet und dass es eine Pflichtangabe ist.
Der Text, den der Kunde angezeigt bekommt (einzugeben unter "Beschreibung"), ist folgender:

"Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. (Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an abc@xyz.de schicken.)"

Dann kann man im Backend noch angeben, dass als Sonderfunktion eine Mail an den Shopbetreiber geschickt werden soll, sobald die Checkbox angehakt wird.

Dann alles speichern und testen. Wenn ein Kunde nun das Formular ausfüllt und abschickt, dann bekommt Ihr zwei Mails. Eine mit der Anfrage wie bisher, aber auch eine zweite von System, die Euch darüber informiert, dass die Checkbox für das Opt-In angehakt wurde. Diese beiden Mails einfach zusammen speichern und der Dokumentationspflicht wurde Genüge getan.

That's it.

Auch wenn ich den Text, den ich oben zitiert habe, von einer Rechtsanwaltskanzlei habe, übernehme ich natürlich keine Verantwortung dafür, dass der Text oder auch die Lösung, die ich hier vorgeschlagen habe, juristisch einwandfrei sind. Ihr handelt stets auf eigene Verantwortung.

Es grüßt der Onkel Tom.
 
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