Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

Natur Wunder

Aktives Mitglied
17. September 2008
45
0
54441 Mannebach
Hallo,

folgende Mail hat mich soeben von meinen Rechtsbeistand erreicht

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxx,

Sie haben bei uns eine Widerrufsbelehrung erstellt und wir möchten Sie daher über wichtige Urteile informieren, damit Sie weiterhin bestens gegen Abmahnungen geschützt sind.



1. Uns liegen aktuelle, bislang nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidungen vor, die für eine Vielzahl von Händlern eine Abmahngefahr bedeuten. Betroffen sind Unternehmer, die ihren Kunden die Kosten der Rücksendung auferlegen (sog. 40-Euro-Klausel). Dies ist der Fall, wenn sich in der Widerrufsbelehrung im Abschnitt Widerrufsfolgen der nachstehende Satz befindet:



„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“





2. Nach Ansicht der Richter muss diese Vereinbarung auch in den AGB stehen. Wir teilen diese Rechtsauffassung zwar nicht, rein vorsorglich sollten Sie aber, wenn der oben zitierten Satz in Ihrer Widerrufsbelehrung enthalten ist, noch den folgenden Absatz in Ihre AGB aufnehmen.



„Rücksendekosten, wenn der Käufer Verbraucher ist



Als Verbraucher haben Sie im Falle des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“





Sinnvollerweise fügen Sie diesen Satz als neuen Absatz in die Klausel ein, in der Sie die Lieferung regeln (in den bei uns erstellten AGB wäre dies der § 4).



Sollten Sie keine AGB verwenden, dann empfehlen wir Ihnen, zunächst auf diese Regelung zu verzichten und eine neue Widerrufsbelehrung über unsere Seite zu erstellen. Sie müssen dann die Frage:

„Soll der Verbraucher die Versandkosten der Rücksendung tragen?“ mit „nein“ beantworten.



Eine Neuerstellung der Widerrufsbelehrung ohne die 40-Euro-Klausel empfehlen wir auch dann, wenn diese Klausel in Ihrer geschäftlichen Praxis so gut wie keine Rolle spielt (z.B. weil Sie vorrangig teurere Ware im Angebot haben) und Sie sich auch künftig nicht mit dieser rechtlichen Problematik auseinandersetzen wollen.



Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser E-Mail, indem Sie auf diese E-Mail mit „ja“ antworten.



In Zukunft werden wir einen kostenpflichtigen Update-Service anbieten, in dem wir unsere Kunden über solch aktuelle Urteile informieren. Diese Informationsmail erhalten Sie als kostenlosen und unverbindlichen Service der janolaw AG, d.h. es besteht kein Anspruch auf weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Baldus
Rechtsanwalt

janolaw AG
Otto-Volger Str. 3c
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Tel: +49 (0) 6196 - 77 22 - 500

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D********t

Guest
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf


Hehe ha ich auch gerade gelesen...und gerade die URL kopiert, um sie hier reinzustellen...aber du warst schneller :biggrin:.

Jedenfalls hab ich gerade überlegt, ob ich mich im Shopbetreiberblog so richtig darüber auslasse...aber ich hab es lieber sein lassen, wer weiß, wer da von solchen Abmahntypem mitliest und mir dann vielleicht extra eine reinwürgt. Fakt ist aber, das es Zeit wird, das die Büros dieser Abmahner brennen, genau so, wie mein Schädel gerade raucht...
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

@dunkelwelt

und ausserdem sind wir sonst wieder die nölen die alles nur negativ sehen :biggrin:

aber mein anwalt hat da scheinbar schon etwas weiter gedacht und meine agb entsprechend entworfen.
keine rechtsberatung aber lesen darf sie jeder...
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

Danke für den Hinweis, gibt doch nix schöneres als sinnlose Pharagraphenpflege,
im Guiness-Buch der Rekorde steht mit Sicherheit ein Deutscher ;)
(Edit: für die längste AGB)

...Ich überlege ausserdem ernsthaft, eine Widerrufsbelehrung an meiner Toilette anzubringen,
die mich von der persönlichen Aushändigung bei Rückforderung entbindet ;)
(zumindest unter 40kg Rohmaterial)

...man kan nie wissen ;)
 

roland44

Aktives Mitglied
14. November 2008
67
0
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

Gabs da nicht mal eine Initiative-Vorschlag-Idee (was weiß ich), die Abmahnkosten zu begrenzen? Wenn die Geier nur noch 50€ kassieren können, hat der Spuk ein Ende.

Gruß
Roland
 

D********t

Guest
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

Nur mal wieder in Deutschland darf die erste Abmahnung etwas kosten, in keinem anderen Land der Welt und deshalb gibt es das Abmahnproblem auch nur in Deutschland. Die einzige Lösung wäre, das auch in D die erste Abmahnung nix kosten darf, schlagartig hätte der Spuk eine Ende. Aber darauf lässt sich unser toller Gesetzgeber warscheinlich nicht ein, da es dann plötzlich massig arbeitslose Anwälte gäbe...
 

ponsel21

Aktives Mitglied
25. August 2007
329
0
Blomberg Lippe
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

Nur mal wieder in Deutschland darf die erste Abmahnung etwas kosten, in keinem anderen Land der Welt und deshalb gibt es das Abmahnproblem auch nur in Deutschland. Die einzige Lösung wäre, das auch in D die erste Abmahnung nix kosten darf, schlagartig hätte der Spuk eine Ende. Aber darauf lässt sich unser toller Gesetzgeber warscheinlich nicht ein, da es dann plötzlich massig arbeitslose Anwälte gäbe...

Und 1000 weniger von den schlauen Jura-Studenten, die nur aus diesem Grund sich für solch ein Studium entschieden haben.
Solbald auch Deutschland im gewerblichem der EU angeglichen wird, wird sich viel ändern ...

Gruß
Torsten
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Abmahngefahr 40€ Klausel Widerruf

die Abmahnung gibst aber nur - wenn die 40€ Klausel nicht in den/der AGB verankert ist.

Ist diese Klausel in den AGB über einen zusätzliche § eingebunden ist die gefahr wieder gebannt - lt. unseren Anwaltes