Das verhält sich in unserem Bereich leider etwas anders als bei euch im Versand:
Mit dem 01. Januar 2017 treten die Grundsätze des deutschen Bundesfinanzministeriums (BMF) zur digitalen Speicherung von Daten, Programmen und Dokumenten in Verbindung mit Barverkäufen in Kraft. Demnach müssen Kassen und Ladenwaagen mit Bondrucker über einen sogenannten Fiskalspeicher verfügen. Das heißt: Sämtliche Daten, die im Zuge von Barverkäufen erfasst werden, werden über diesen, in die Waage oder Kasse integrierten, nicht manipulierbaren Fiskalspeicher digital gespeichert.
Betroffen von diesen „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD (veraltet: GDPdU) sind alle Unternehmen, die Barverkäufe tätigen. Also beispielsweise Bäckereien, Fleischereien, Marktbeschicker, der Einzelhandel insgesamt, die Gastronomie und viele andere mehr.
Daher ist das leider nicht so aus dem Handgelenk zu schütteln. Wir sind aber am Thema Fiskalspeicher dran. Sobald das gelöst ist können wir uns auch der Waagen-Anbindung widmen.