Neu Sonderanfertigung -> Ausschluss Widerruf

GTP

Aktives Mitglied
1. November 2013
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Hallo,

wie handhabt ihr den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen technisch? Schreibt Ihr einen solchen Hinweis per Hand in die Artikelbeschreibungen, arbeitet ihr mit Attributen, oder gibt es eine ganz andere Möglichkeit?

Vielen Dank!
 

GTP

Aktives Mitglied
1. November 2013
31
1
Nehmt ihr alle individuell gefertigte Produkte zurück? Das kann ich mir nicht vorstellen....
 

WhiteDragon

Aktives Mitglied
11. November 2014
99
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Ich habe für mich beim 4er Shop auch schon eine Möglichkeit gesucht. Ich weiß leider auch nicht, wie die anderen das hier machen. Interessiert mich aber auch. Wir möchten das für einige Artikel auch aushaken, ebenso, wenn ein Kunde die Ware abholt. Spätestens dann entfällt auch der Widerruf.
 

sonnensegler01

Aktives Mitglied
23. Mai 2014
24
0
Hallo,

wir machen das über die fest definierbare Lieferzeit (Allgemeine Einstellungen/Lieferzeit fest definieren)
Wir legen da z.B. Anfertigung oder Sonderanfertigung an und weisen dem Artikel dann unter Lageroptionen/Lieferzeit diesen definierten Wert zu.

Ergebnis: Wenn der Artikel nicht vorrätig ist (Bestand <1) wird bei der Artikelbeschreibung "Lieferstatus: Anfertigung" angezeigt. Wenn der Artikel vorrätig ist (Bestand >1) wird nichts angezeigt. Dann nehmen wir den Artikel auch wieder zurück, da er ja nicht speziell angefertigt wird.

Das machen wir bereits seit zwei Jahren so in Shop 3 und Shop 4. Funktioniert prima.
Verwirrend ist nur, dass in der Wawi die Begriffe Lieferzeit und Lieferstatus miteinander gemischt werden. Würde es bei den Lageroptionen (Artikeldetails) "Lieferstatus" und bei den Allgemeinen Einstellungen "Lieferstatus definieren" heißen, wäre es eigentlich selbsterklärend.
Aber zumindest technisch funktioniert es so. Das einige Dinge in der Wawi nicht konsequent durchgängig sind, daran hat man sich gewöhnt :)

Viele Grüße, Bernd
 

GTP

Aktives Mitglied
1. November 2013
31
1
Hallo Bernd,

danke für die Info, das ist aber glaube ich eine andere Baustelle.

Eventuell würde sich JTL dazu äußern, ob es shopseitig die Möglichkeit gibt den Widerruf einzuschränken?
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich mische mich ein mal mit ein.
Ein Widerrufrecht würde ich nie ausschließen, da dies auch im Falle einer Reklamation wegen nicht eingehaltener Lieferzeiten oder aber auch Abweichung von der Artikelbeschreibung .... vorhanden sein sollte.
Was die Sonderanfertigung selbst angeht, so gibt es die AGB, wo man bestimmte Sachen vermerkt.
Wir stellen zu 90% Sonderanfertigungen her und haben keine Anfragen zu Rücksendungen.
Man muss eben das liefern was man beschreibt, dann will auch niemand etwas zurückgeben ;)

Gruß

NICO
 

Raumbuchstaben

Gut bekanntes Mitglied
11. März 2012
311
3
Hallo,

wie handhabt ihr den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen technisch? Schreibt Ihr einen solchen Hinweis per Hand in die Artikelbeschreibungen, arbeitet ihr mit Attributen, oder gibt es eine ganz andere Möglichkeit?

Vielen Dank!


Wenn die WRB im Shop "passend" formuliert ist...
Wozu da noch was extra irgendwie rein basteln.
Ist nur ein gefundenes Fressen für Abmahner.

Die "Muster" WRB liest sich doch so...

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen − zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Das klingt doch sehr nach "Sonderanfertigung".
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.346
840
Das hängt aber sehr stark davon ab, wo die endgültige Kaufentscheidung und damit der Kaufvertrag geschlossen wird.

Reserviert der Kunde nur über den Online- Shop und trifft die Kaufentscheidung vor Ort (es steht ihm also offen, den Artikel zu bezahlen und dann mitzunehmen oder es auch sein zu lassen), sieht das schon wieder anders aus.

In der Regel bietet sich das an, weil z.B. Zahlungsdienstleister häufig eine Selbstabholung ausschließen (bzw. das Geld zurück erstatten würden, wenn der Kunde später behauptet, keine Ware erhalten zu haben) und damit nur "vor Ort Zahlungsarten" sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollten.

Ansonsten würde ich das auch so sehen, dass die Mustervorlage zur Widerrufsbelehrung eigentlich alle nötigen Informationen beinhaltet und da Veränderungen an diesen Gegebenheiten gefährlich sein könnten und man dann im Zweifelsfall lieber einen Anwalt (oder Händlerbund, etc.) zu Rate ziehen sollte.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
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Also, für den 3er Shop gibt (gab?) es ein Plugin von JTL für Dienstleisungsartikel. Dort kennzeichnet man den Artikel über die Attribute und in der Kaufabwicklung erscheint dann eine entsprechende Pflicht-Checkbox. Das kann ja sicherlich auch für Anfertigungsartikel genutzt werden.
Schau einfach mal, ob es das für den 4er auch gibt.