Gelöst Vertragsstrafe weil Designvorlage nicht in allen Angeboten übernommen wurde!

Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
162
3
München
Hallo Zusammen,

vor 3 Monaten kam eine Abmahnung weil ich den Satz "Alle Pakete werden versichert versendet" in meinen Auktionen stehen hatte. Das ist wohl nicht rechtens. :( Darauf hin habe ich meine Designvorlage geändert. Von mehreren tausend Angeboten wurden genau 50 nicht geändert. Das habe ich leier nicht bemerkt. Erst jetzt als gerade eine Vertragsstrafe von 3000 Euro ins Haus geflattert ist... Sehr ärgerlich...
Aber warum werden die Angebote nicht aktualisiert mit der neuen Designvorlage? Ist das ein Bug?

Schöne Grüße
Peter
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.089
84
Schwarzach a Main
Zitat: Alle Pakete werden versichert versendet?

warum hast du aus dem Grund Abmahnung bekommen?
Verstehe ich nicht ist das jetzt auch schon verboten?
Langsam ist es so um so wenige man schriebt desto besser- kommt mir irgentwie bekannt vor.
um so wenige man sagt desto besser und wenn es dann schief läuft heißt es dann von den jenigen ich habe es gewusst :+)
 

Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
162
3
München
Ja wenn ich das wüsste warum das verboten ist... In der Mahnung hieß es dass es angeblich irrefürend für den Kunden sei. Warum auch immer... Eine Frechheit ist auch dass man die Strafe innerhalb von 4 Werktagen inkl. dem Zustelltag überweisen soll.
Jetzt bräuchte ich dringend eine Hilfe von JTL wie ich den Fehler lösen kann damit alle Angebote aktualisiert werden.

Schöne Grüße
 

Pinkman

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
1.777
260
Zitat: Alle Pakete werden versichert versendet

Wenn man gewerblich verkauft ist das schon länger nicht erlaubt. Wenn es einen doppelt trifft ist das natürlich ärgerlich.

Gruss
Pinkman
 

KMorcinek

Offizieller Servicepartner
SPBanner
9. September 2013
167
9
Essen
Hallo Peter,

untersuche nochmals deine Designvorlagen und Artikelbeschreibungen auf diese Textpassage 'Alle Pakete werden versichert versendet' .
Unter Marktplätze --> Designvorlagen kannst du die globalen Texte ebenfalls durchsuchen damit diese Textpassage in den Designvorlagen nicht verwendet wird.

Die Artikelbeschreibungen kannst du mit der JTL-Ameise exportieren ( Achte hierbei auf die verschiedenen Plattformen ) und untersuche deine Texte z.B. in Excel auf diese Textpassage.

Wenn jede Fehlerquelle eliminiert ist wechsle in die laufenden Angeboten und drücke ( Strg + A ) und wechsle die Designvorlage bei sämtlichen Angeboten.
Schalte diese wieder mit einem Rechtsklick auf die ursprüngliche Designvorlage somit werden alle Einträge in der Datenbank neu geschrieben.

Nun kannst du mit dem Haken "Bilder und Beschreibungen" abgleichen. Bitte beachte das pro Abgleich nur 200 Auktionen abgeglichen werden.
Zudem kann es aus diversen Gründen zu fehlerhaften Auktionen kommen z.B. unzureichende Herstellerinformationen, HAN, EAN, Plfichtkategorieattribute die das updaten der Beschreibungen blocken.

Um ganz sicher zu gehen nutze bitte die Massenfunktion bei eBay selbst um die Textpassage zu entfernen. --> Screenshot anbei.
 

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Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
162
3
München
Danke für die Hilfe!

In der Wawi ist alles korrekt hinterlegt. Der Satz steht weder in Designvorlagen noch in Artikelbeschreibungen. Bei ebay habe ich mir die jeweiligen Produkte auch nochmal angesehen. Herstellerinformationen, HAN, EAN, Plfichtkategorieattribute waren alle korrekt gesetzt und beim manuellen ändern über ebay hat er keine Fehler gezeigt. Was könnte noch das Problem verursacht haben?

Da es nur 51 Auktionen sind werde ich diese einfach beenden und neu starten. Ich denke so ist es am einfachsten. Die fehlerhaften Auktionen habe ich über die Suche im eigenen Shop rausgefunden. Dabei habe ich bei der Suche den Haken gesetzt bei "in Artikelbezeichnung und Beschreibung".

@Pinkman: Was ist denn der genaue Grund dass man diesen Satz nicht verwenden darf wenn man doch alle Pakete versichert versendet?

Gruß Peter
 

misterGST

Sehr aktives Mitglied
23. September 2007
344
34
Aber es gibt ja auch den Groß- und Maxibrief oder die Warensendung. Da ist der Versand selbst auch nicht versichert.
Hallo Loide,

dem Kunden kann es egal sein, wie Du (als Unternehmer) versendest. Das Transportrisiko trifft bei Verbrauchsgüterkäufen schon per Gesetz IMMER den Unternehmer. Wirbst Du also mit dieser Selbstverständlichkeit - könnte der Kunde glauben, er wäre bei dem Verkäufer mit versichertem Versand besser aufgehoben, als bei dem Verkäufer, der mit Maxibrief versendet.

Am Ende aber ist sein Risiko (als Kunde) bei beiden Verkäufern gleich.

Gruss Georg

Edit - hier noch ein hilfreicher Link: https://www.onlinehaendler-news.de/...swidrig-werbung-mit-versichertem-versand.html
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.696
30
Wien
So ist es, es ist für den Kunden absolut irrelevant ob du dein Versandrisiko auf eine Versicherung abwältzt. Für den Kunden änder sich nichts, egal ob du per selbst austragenden, bekifften Praktikanten oder Post Paket versendest.
 

Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
162
3
München
Ok vielen Dank für die Aufklärung! War ja nicht in böser Absicht... :)

Ich überarbeite gerade die fehlerhaften Auktionen. Dabei ist mir in der Wawi aufgefallen das unten ein Angebotsfehler auftaucht:
08.04.2016 00:31:35: soap-fault: Interner Anwendungsfehler. Interner Anwendungsfehler.

Was hat dieser Fehler zu bedeuten? Und wie kann ich solche Fehler filtern ohne 10000 Artikel einzeln durchzuklicken?
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
742
8
Eine Frechheit ist auch dass man die Strafe innerhalb von 4 Werktagen inkl. dem Zustelltag überweisen soll.

Mal unabhängig von der Designvorlage: Scheinbar hast du "kommentarlos" die Unterlassungserklärung der Gegenseite unterschrieben inkl. der Vertragsstrafe von 3.000 EUR. Bei der nächsten Abmahnung such dir am besten einen gescheiten Anwalt, dann hättest du jetzt definitiv keine (!) Zahlungsaufforderung über die 3.000 EUR im Haus. Es kann immer mal passieren, dass man eine bereits abgemahnte Sache "aus Versehen" wiederholt: Umso schlimmer, wenn man dann schlecht beraten wurde oder ohne anwaltliche Beratung einfach was unterschrieben hat. Die Vertragsstrafe kann nämlich auch deutlich geringer ausfallen oder vom Gericht bestimmt werden. Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, wird das jetzt natürlich schwierig. Aber auch da lohnt ggf. mal die Prüfung beim spezialisierten Anwalt, bevor du direkt die 3.000 EUR raushaust...