Neu askJan | Neuer KI-Assistent für JTL-Wawi - schnelle, effiziente und transparente KI-Datenanalyse - ohne SQL!

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.935
968
Berlin
...ist ja auch immer eine Frage, wie man Technologie in Grenzgebiet verkauft.

Würde ich ein solches Tool als "Denkhilfe für Tech-Nerds verkaufen"? - JA
Würde ich so etwas als "Dein persönlicher JTL Assistent" vermarkten - NEIN.

Und bei der Datenlage/Qualität muss man sich ggf. im Schadensfall auch Mitverschulden durch grobe Fahrlässigkeit des Herstellers anschauen.
Ob es dann ausreicht, einmal am Anfang einen Disclaimer vorzuschalten sei dahin gestellt.

Es kommt eben kein SQL raus, den der Anwender validieren soll sondern fertige, schönen Berichte inkl. Automation, die das Gefühl von Korrektheit implizieren.
 
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AlenaMM

Neues Mitglied
8. Januar 2026
19
2
Buchholz in der Nordheide
Firma
askJan
Hallo miteinander,

da ich schon sehr viele Stunden in ein ähnliches System gesteckt habe, inklusive Fine-Tuning von eigenen Modellen, aber bisher mit den Ergebnissen nicht so zufrieden war, um das produktiv auf Kunden loszulassen, wollte ich hier auch mal meinen Senf loswerden :p
Erst mal Respekt, dass ihr das Produkt auf die Beine gestellt habt. UI sieht schick aus und Gesamtauftritt macht auch was her.

Ich finde die Kritik von @John und @frankell allerdings berechtigt und anhand der Schilderungen von John die Ergebnisse des Tools nicht ausreichend.

Gerade wenn es um die Beispiele von John geht, bringt es nichts, wenn das System "iterativ" vorgeht. Eine solche Anfrage muss euer System intern schon vorhalten (z.B. per RAG) um auf keinen Fall einen solch gravierenden Fehler zu machen, wie den Gesamtumsatz aus Versandkosten zu berechnen.
Eigene Felder im Kontext von Kunden und Aufträgen sind eigentlich auch absoluter Standard und sollten entweder über den System-Prompt oder ebenfalls per RAG abgedeckt werden. Mich würde interessieren, woran das in eurem Setup scheitert.

Rein von der Architektur her frage ich mich ob ein lokales LLM für die PII-Daten wirklichen Mehrwert bringt. Wenn man sich mit der DB von JTL auskennt, kann man die entsprechenden Tool-Calls eigentlich so einrichten, dass beim Abruf von bestimmten Tabellen nur Pseudo-Daten rausgehen. Am Ende des Tages sorgt ein lokales LLM bzw. SLM ja nur für weitere Latenz in der Abfrage, vor allem, wenn es auf der CPU läuft. Ja, man kann hier die kleinen Gemma Modelle oder sowas wie Qwen 0.3B nehmen, die recht fix sind und sich auch gut finetunen lassen...aber ich glaube das braucht es nicht zwingend, da die kritischen Tabellen im Fall von JTL schon klar sind.

Für produktiven Kundeneinsatz wäre mir das noch zu riskant, eine Beta-Phase zum Sammeln von Fällen könnte das schnell robuster machen. Den jetzigen Stand finde ich bis jetzt nicht ausreichend, wünsche euch aber trotzdem viel Erfolg.

LG
Danke für dein Feedback und die anerkennenden Worte zu Produkt und UI.
Ein wichtiger Punkt zur Einordnung: askJan ist darauf ausgelegt, sich an die jeweilige Datenbankstruktur und Arbeitsweise anzupassen – nicht umgekehrt. Genau für solche speziellen Strukturen gibt es unter anderem die Custom Instructions. Damit lassen sich sehr spezifische fachliche Annahmen einmalig definieren und dauerhaft berücksichtigen, z. B.:
„Wenn ich von Aufträgen spreche, meine ich immer offene Kundenbestellungen.“
Gerade bei individuellen Setups (viele eigene Felder, Sonderlogiken) kann das ein entscheidender Hebel für zeitsparende Auswertungen sein.
Den geschilderten Punkt, dass bei der Abfrage eigener Felder keine Ergebnisse geliefert wurden, konnten wir bislang so nicht reproduzieren. Auch hier sprechen Unterschiede in Struktur, Benennung oder Kontext sehr wahrscheinlich eine Rolle.

Wir laden daher ausdrücklich dazu ein, askJan selbst zu testen und sich ein eigenes Bild im konkreten Datenkontext zu machen – genau dafür ist das System gedacht.

Danke für den sachlichen Austausch und viel Erfolg bei deinen eigenen Projekten.
 

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    Abfrage-Eigene-Felder.png
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ple

Sehr aktives Mitglied
20. August 2019
805
161
Würde ich ein solches Tool als "Denkhilfe für Tech-Nerds verkaufen"? - JA
seh ich auch so, das fixt mich jetzt total an. Ich hoffe ich habe am Wochenende Zeit um das mal genau zu testen.
Brauche noch eine Abfrage für Grafana. Muss die Abfrage aber noch genau beschreiben.
Ziel soll sein, Balkendiagramme in Grafana darzustellen über Rechnungen, gruppiert nach Steuerschlüssel, stornos, gutschriften abgezogen, jeweils eigener Balken und summiert nach Ländern.
Besonderheit dabei, es gibt einen steuerschlüssel, der ist für Differenzbesteuerung einzeln. Da muss der EK Preis mit einbezogen werden. Also EK kommt auf einen Steuerschlüssel und die Marge(VK-EK) auf einen anderen Steuerschlüssel. Gilt aber nur für D/EU, Rest der Welt wäre der Artikel umsatzsteuerfrei, also wieder ein anderer Schlüssel.
Dazu noch aus einen 2ten Mandanten alle Ankäufe, da wird die Wawi (Reiter Verkauf) für den Einkauf im Laden vergewaltigt.
Ziel soll sein, dass auch hier die Steuerschlüssel summiert werden.
Hauptgrund ist, dass bei Gesamtdifferenzbesteuerte Artikel einfach alle Einkäufe der Verkäufe gegenübergestellt werden. Die Differenz ist dann zu versteuern mit 19%. Somit hat man einen Überblick übers Jahr, ob man noch ein wenig mehr einkaufen sollte um die Differenz klein zu halten.
Naja, dann gibt es noch Steuerfreies Gold, da müsste auch EK zu VK gegenübergestellt werden und die 19% Artikel, was da aktuell ans FA abgeführt werden müsste.

Ne grobe Beschreibung :) Ich denke, an den Prompt sitze ich bestimmt ne Stunde um den genau zu beschreiben. Mal schauen ob da halbwegs gute Ergebnisse bei rauskommen.
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
413
89
Habt Ihr auch unaufgefordert Werbemails von denen bekommen?
Ja und gleich in Ablage P....

Ich halte von dem Projekt relativ wenig. Sowas müsste direkt von JTL kommen und wird es wahrscheinlcih irgendwann auch, da die KI hier mit den Gegebenheiten der Wawi traniert sein muss.
Bringt mir nix wenn ich lange über einen prompt nachdenken muss und dann auch noch kontrollieren muss obs stimmt. Wie sagt man da : Gefährliches Halbwissen.
Und für Gefärhliches Halbwissen in diesem Bereich gibt's den Google Chatbot mit dem man wunderbar sowas ausprobieren kann auf einem Testsystem.
Der erstellt mir auch ein SQL/ DOTLIQUID/ REGEX für JTL was ich evtl. nicht verstehe oder mir nicht sicher bin ob es richtig ist oder es schlicht falsch ist, aber irgendein Ergebnis gibt's da auch.
 

DerJöns

Sehr aktives Mitglied
23. Januar 2017
157
79
Ja und gleich in Ablage P....

Ich halte von dem Projekt relativ wenig. Sowas müsste direkt von JTL kommen und wird es wahrscheinlcih irgendwann auch, da die KI hier mit den Gegebenheiten der Wawi traniert sein muss.
Bringt mir nix wenn ich lange über einen prompt nachdenken muss und dann auch noch kontrollieren muss obs stimmt. Wie sagt man da : Gefährliches Halbwissen.
Und für Gefärhliches Halbwissen in diesem Bereich gibt's den Google Chatbot mit dem man wunderbar sowas ausprobieren kann auf einem Testsystem.
Der erstellt mir auch ein SQL/ DOTLIQUID/ REGEX für JTL was ich evtl. nicht verstehe oder mir nicht sicher bin ob es richtig ist oder es schlicht falsch ist, aber irgendein Ergebnis gibt's da auch.
Sowas müsste von JTL kommen.... BI - Tool nennt sich das, was ich schon seit Jahren mitbezahle.. :(
 

JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
907
286
Ich wurde privat hier übers Forum von denen angeschrieben. Ich möge doch meinen Shop benennen.
Vermutlich, damit sie den aus der Liste nehmen und den Rest weiter zuspammen können.

Ja, hackts bei denen?

§ 7 UWG - schon von gehört?
 

Hematek-Solutions

Gut bekanntes Mitglied
26. März 2012
187
22
Paderborn
Firma
Hematek GmbH
Technisch wirkt das Projekt interessant, auch wenn es aus meiner Sicht aktuell noch ausbaufähig ist.

Was allerdings kritisch zu sehen ist:
Ich habe unaufgefordert einen Newsletter / eine Werbe-Mail erhalten, ohne vorherige Einwilligung. Parallel dazu werden Nutzer im Forum beworben und offenbar auch direkt angeschrieben.

Das bewegt sich auf sehr dünnem Eis, insbesondere im Hinblick auf DSGVO und UWG (bla bla bla) und ist klar abmahngefährdet. Gerade bei einer Zielgruppe, die beruflich mit sensiblen Daten arbeitet, sollte das Thema Datenschutz und sauberes Opt-in höchste Priorität haben.

Mein gut gemeinter Hinweis an die Jungs von askJan:
Produkt gerne weiterentwickeln – Marketing bitte rechtssicher aufsetzen, bevor das Projekt unnötig in Schwierigkeiten gerät.
 

Hematek-Solutions

Gut bekanntes Mitglied
26. März 2012
187
22
Paderborn
Firma
Hematek GmbH

DerJöns

Sehr aktives Mitglied
23. Januar 2017
157
79
Gilt leider nicht für E-Mail: Auch im B2B sind Werbe-Mails ohne vorheriges Opt-in nach § 7 UWG unzulässig – „lockerer“ ist nur Telefonakquise, nicht E-Mail.
Jetzt schweift die Diskussion ab...

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
§7 UWG Absatz 1
Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
Bedeutet; Der beworbene hat einen JTL Shop, hat also vermutlich eine JTL WAWI, das Produkt des Werbenden bezieht sich konkrekt auf eine genau für seinen Anwendungsfall - also JTL Verbesserung, Alltagserleichterung oder so what...
und damit ist für den Werbenden nicht erkennbar, dass die Werbung nicht gewünscht ist..

Meine Meinnug Ende...

Gruss,
DerJöns
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.935
968
Berlin
Bedeutet; Der beworbene hat einen JTL Shop, hat also vermutlich eine JTL WAWI, das Produkt des Werbenden bezieht sich konkrekt auf eine genau für seinen Anwendungsfall - also JTL Verbesserung, Alltagserleichterung oder so what...
und damit ist für den Werbenden nicht erkennbar, dass die Werbung nicht gewünscht ist..

Das ist überhaupt nicht relevant, weil 2.2 greift:

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
...
2. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt

In (3) werden noch Ausnahmen genannt, die aber hier nicht zutreffen.
 
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Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
413
89
Kurz mal Google KI gefragt, denn das passt ja eigentlich zum Thema ;)

Unternehmen schickt ungefragt Werbung an andere Unternehmen.
Als Beispiel ein Dienstleister für die JTL-Wawi and JTL-Wawi Benutzer.
Frage: Darf mir ein Unternehmen ungefragt und ohne meine Einwilligung Werbung per E-Mail zukommen lassen, wenn meine E-Mail Adresse öffentlich zugänglich ist, sowie bei einem Web- Shop?
In welchen Fällen wäre dies erlaubt oder ist es generell nicht erlaubt?

Nein, ein Unternehmen darf Ihnen
grundsätzlich keine Werbung per E-Mail ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zusenden. Dies gilt auch dann, wenn Ihre E-Mail-Adresse öffentlich zugänglich ist (z. B. im Impressum eines Webshops) und selbst im B2B-Bereich (Unternehmen an Unternehmen).
Phocus Direct +3
Die Rechtslage gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unterscheidet sich hier deutlich von der Telefonwerbung, bei der im Geschäftskundenbereich oft eine "mutmaßliche Einwilligung" ausreicht.
mediadefine GmbH

Wann ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung ausnahmsweise erlaubt?
Nach § 7 Abs. 3 UWG (dem sogenannten „Bestandskundenprivileg“) ist Werbung per E-Mail nur unter vier gleichzeitig erfüllten Voraussetzungen zulässig:
Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen +2
  1. Bestehende Kundenbeziehung: Das Unternehmen hat Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung direkt von Ihnen erhalten.
  2. Ähnliche Produkte: Die Werbung darf nur für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgen (z. B. Software-Module passend zu einer bereits gekauften JTL-Lizenz).
  3. Kein Widerspruch: Sie haben der Verwendung Ihrer Adresse bisher nicht widersprochen.
  4. Hinweispflicht: Sie wurden bereits bei der Erhebung der Adresse und werden bei jeder Nutzung klar darauf hingewiesen, dass Sie der Verwendung jederzeit widersprechen können, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
    Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen +1

Zusammenfassende Antwort auf Ihre Beispiele:
  • Öffentlich zugängliche E-Mail (Webshop/Impressum): Die Veröffentlichung einer Adresse bedeutet keine Einwilligung in Werbezusendungen. Kaltakquise per E-Mail ist hier unzulässig.
  • JTL-Wawi-Dienstleister an JTL-Nutzer: Wenn Sie bei diesem Dienstleister noch nie Kunde waren, ist die Mail rechtswidrig. Ein bloßes „Interesse“, weil Sie dieselbe Software nutzen, begründet keine Erlaubnis für E-Mail-Werbung.
    Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte +4
Konsequenz: Unerlaubte Werbe-E-Mails im B2B-Bereich können eine unzumutbare Belästigung darstellen und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bedeuten, gegen den Sie rechtlich vorgehen können (z. B. durch Abmahnung).
Dr. Ole Damm +2

KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden. Weitere Informationen
 
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