ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

dihegroup

Aktives Mitglied
8. April 2010
312
0
Köln
Erneut greife ich dieses Thema auf, da ich soeben mit eBay diesbezüglich telefoniert habe!

Problem: Beim Ausüben des Widerrufsrecht sendet der Kunde die Ware zurück.

1. Zahlungsart Vorkasse: hierbei müssen wir die Warenkosten (momentan vom Widerrufsrecht nicht betrofen ausgegangen) rückerstatten. z.B. per Banküberweisung 10 EUR (Warenwert). (ohne Hinsendekosten).
2. Zahlungsart PayPal: etwas einfacher einfach die 10 EUR Warenwert über PayPal zurücküberweisen (ohne Hinsendekosten).

Um die Transaktionsgebühren wieder zurück zu erhalten MUSS MAN BEI EBAY unter Probleme Klären gehen, Artikelnummer angeben und dann den denutzernamen des Käufers raussuchen. Dann auswählen was der Grund für den Abbruch der Transaktion ist und 7 Tage warten bis dr Kunde reagiert.

Reagiert der Kunde nicht, so hat man 45 Tage Zeit um selbst den Problemfall zu schließen. Tut man dies nicht wird der Fall AUTOMATISCH GESCHLOßEN und man erhält die Transaktionsgebühren NICHT GUTGESCHRIEBEN! Einfacher gesagt: eBay behält das Geld für NICHTS!

Wie es THEORETISCH Funktionieren sollte laut eBay, was aber nur selten funktioniert:

Beträgt die Rückzahlungssummer über PayPal 80% von der Transaktion, so sollten die Gebühren automatisch Gutgeschrieben werden, was laut eBay wohl aber nur ab und zu passiert. Behält man dies nicht im Überblik, so klaut eBay auch hier die Transaktionsgebühren. Ander kann man dies nicht nennen!

Jetzt gehen wir von der Situation aus: Warenwert 10 EUR, Versandkosten 4,90 EUR! Kunde zahlt per PayPal 14,90 EUR an den Verkäufer. Kunde übt sein Widerrufsrecht aus und senden die Ware zurück. Verkäufer erstattet 10 EUR Warenwert über PayPal ohne Hinsendekosten zu erstatten. UND HIER AUFGEPASST: 10 EUR sind NUR 67% und keine 80% !!!!!! Somit werden die Transaktionsgebühren NICHT AUTOMATISCH ERSTATET!

Nun Kriegt der Kunden sein Geld und hat die ganze Geschichte Vergessen und reagiert nicht auf den ProblemFall bei eBay. SO IST MAN NUN GEZWUNGEN DIES ZU ÜBERWACHEN, um die Transaktionsgebüühren wieder zurück zu erhalten!

Bei 100 Widerrufen im Monat MUSS MAN ETXRA DAFÜR jemanden einstellen!

Wie ich bereits vor zwei Monaten gebetten habe, bitte ich nun erneut das JTL Team etwas dagegen zu machen bzw. dies zu automatisieren.

1. Bei Gutschriftenerstellung und Zahlungsart Vorkasse automatisch die PayPaltransktion aufrufen bzw. die Rückzahlung durchführen, so dass man nur Bestätigen muss.
2. Bei Gutschriftenerstellung automaisch den Problem-Fall bei eBay zu eröffnen (nur Grund auswählen müsste man noch selbst können).
3. Errinerung in irgendeiner Weise, dass der Kunden nach 7 Tagen nicht reagiert hat und dann man den Fall schließen kann, am besten auch direkt über JTL, sonst schaft man es ab gewisser Anzahl von WIderrufen nicht mehr alles zu überblicken!!!

BITTE WIRKLICH SEHR SO WAS ZU REALISIEREN!!!
 

hgk1911

Aktives Mitglied
15. August 2006
66
0
roermond
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Hallo
wenn du folgendes oft genug mit den Richtigen machst, brauchst du bald garnichts mehr

Jetzt gehen wir von der Situation aus: Warenwert 10 EUR, Versandkosten 4,90 EUR! Kunde zahlt per PayPal 14,90 EUR an den Verkäufer. Kunde übt sein Widerrufsrecht aus und senden die Ware zurück. Verkäufer erstattet 10 EUR Warenwert über PayPal ohne Hinsendekosten zu erstatten.
 

Zillis-Web

Guest
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Woher nimmst Du denn, dass die Hinsendekosten nicht erstattet werden?
Soweit ich weiß, ist das im Moment wohl das umstrittenste Thema im Net, oder bin ich mal wieder flasch informiert?
 

dihegroup

Aktives Mitglied
8. April 2010
312
0
Köln
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

@dihegroup: Dir ist schon bewusst, das die Hinsendekosten immer zu erstatten sind, wenn der Kunde die komplette Bestellung widerruft?

BGH: Händler muss dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten » shopbetreiber-blog.de

BGH-Urteil zu Hinsendekosten liegt jetzt im Volltext vor » shopbetreiber-blog.de

Willkommen in Deutschland!

Danke, dies wusste ich tatsächlich nicht, obwohl ich eigentlich mich recht sicher befunden habe :))) Wieder mal was idiotisches gechaffen :) Also kann ich nun zu mir alles verschicken lassen was über 40 Eur ist ohne je ein Cent daüfür zu bezahlen :) Sollen doch die Händler es zahlen :)

Nun ja, dies ist nicht der Gegegstand der Problematik, sondern dass so eine Funktion in Wawi geschaffen wird, was für mich viel wichtiger ist.
 

dihegroup

Aktives Mitglied
8. April 2010
312
0
Köln
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Jupp...zusätzlich soll dann natürlich noch alles spottbillig sein und der Versand sowieso generell kostenlos...aber das ist hier nicht das Thema...

Interessant finde ich nur eins: NIEMAND von den Kunden, und wir haben sehr viele, hat mich jemals danach angesprochen, so dass man davon ausgehen kann, dass es für alle logisch eigenltlich ist, wenn man etwas Verstand besitzt, dass der Händler nichts dafür kann, wenn der Kunde was bestellt und ihm dieses nicht passt. So könnt ich in die Innenstadt fahren, mir nicht spassendes finden, dann irgend ein Zeug kaufen was ich nicht brauche, in 5 Min. wieder in das Geschäft reingehen und sagen: bitte, hier haben Sie Ihre Ware, ich hab es ausgepackt, aber ist ja wohl nicht schlimm oder? Übrigens, bitte erstatten Sie mir mein Reisegeld für die Bahn hin und zurück! :))))

Wo bleibt die Gerechtigkeit???? Man verkauft, hat nichts verbrockt, nun kommt der Kunden und man verliert locker 19 EUR wenn der Kunde so frei ist und unfrei zurücksendet!!! Dabei wäre der Warenwert sagen wir mal bei einem T-Shirt 14 EUR :) Selbstverständlich könnte der Kunde normal per Paket ausreichend frankiert zusenden, aber der Kunde ist ja verunsichert, dass man Ihn betrügen würde! Dass Tausene davor gekauft haben und mit super bewertet haben, ist dabei unwichtig! :) Und weeehhhh auf dem Shirt ist irgendwo ein Defekt! Weh!!!! Dann natürlich unfrei zurück um dem bösen Händler eins auszuwischen, denn dieser MUSS annehmen! Angenehme Ausnahmen, wo die Mitmenschen, sich auch wie Mitmenschen verhalten, gibt es auch, aber sind sehr selten, was die Regel bestätigt...

Aber nun zum Problem allgemein, ob JTL-team sich meldet? :))
 

Zillis-Web

Guest
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Aber nun zum Problem allgemein, ob JTL-team sich meldet? :))

Bin zwar nicht von JTL aber ein paar Denkanstösse hätte ich da für dich schon noch. Ich nehme mal an Du beziehst obiges auf das hier:
Wie ich bereits vor zwei Monaten gebetten habe, bitte ich nun erneut das JTL Team etwas dagegen zu machen bzw. dies zu automatisieren.

1. Bei Gutschriftenerstellung und Zahlungsart Vorkasse automatisch die PayPaltransktion aufrufen bzw. die Rückzahlung durchführen, so dass man nur Bestätigen muss.
2. Bei Gutschriftenerstellung automaisch den Problem-Fall bei eBay zu eröffnen (nur Grund auswählen müsste man noch selbst können).
3. Errinerung in irgendeiner Weise, dass der Kunden nach 7 Tagen nicht reagiert hat und dann man den Fall schließen kann, am besten auch direkt über JTL, sonst schaft man es ab gewisser Anzahl von WIderrufen nicht mehr alles zu überblicken!!!
Du erwartest allen ernstes das aus der Wawi heraus in PayPal und in eBay eingegriffen wird? Wie stellst Du dir das vor, die Wawi öffnet automatisch einen Browser [welchen Browser - IE vielleicht, der ist ab Win7 nicht mehr auf allen Rechnern, was wenn der User den gar nicht hat] und meldet dann automatisch bei PayPal an und dann? Denkst Du PayPal oder eBay geben auch nur ansatzweise die Funktionen Ihrer internen Prozesse preis, das glaubst Du jetzt echt nicht, oder? Wie soll denn JTL die Prozesse aufrufen ohne diese Kenntnisse?

Du hättest gerne, dass bei Erstellung einer Gutschrift und Zahlungsart Vorkasse irgendwas bei Paypal durchgeführt wird. Was ist denn mit denen die diese Funktion eben nicht wollen? Zum einen hat z.B. bei mir Vorkasse nichts mit Paypal zu tun, warum auch heisst ja deshalb Vorkasse weil es direkt auf mein Konto geht. Zum zweiten ist nicht jede Gutschrift mit Rückzahlung des Guthabens verbunden. Mit einer freundlichen Klärung mit dem Kunden kommt ja auch ein Umtausch in Frage. Dann bekäme der Kunde mit deiner Funktion automatisch eine Rückzahlung und die umgetauschte Ware auch noch?

Noch einen Satz zu unfreien Rücksendungen, seit dem wir jeder Sendung einen Beipackzettel mitgeben auf dem wir erklären wie eine Rücksendung erfolgen könnte, dass der Kunde sich bitte bei uns meldet tel. oder per Mail und um einen Rücksendeschein bittet. Daraufhin bekommt er einen Link gesendet und kann sich Rücksendeschein direkt ausdrucken oder er bekommt einen per Brief zugesendet. Der Kunde weiss, dass er nichts bezahlen muss und nutzt dieses Angebot, seit dem keine einzige unfreie Sendung mehr.
Unfreie Rücksendungen müssen übrigens nicht angenommen werden. Bei einem Warenwert von 10,00 Eur wäre ich ja bescheuert dafür auch noch 15,00 Eur Rücksendekosten zu bezahlen. Das wären ja mit der Kaufpreisrückzahlung schon 25,00 Eur. Dann lieber auf den Inhalt des Paketes verzichtet 10,00 Eur dem Kunden bezahlt und 15,00 Eur gespart. Über den Inhalt des Paketes freut sich dann irgendwann mal einer der das Dingens bei den Postauktionen ersteigert. Da geht das Paket nämlich hin wenn es keiner mehr abnimmt.
 

dihegroup

Aktives Mitglied
8. April 2010
312
0
Köln
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Einen wunderschönen Guten Morgen Uwe :)

Danke für deine so sehr kritische Kommentare :)

1. Du glaubst ja wohl nicht dass es so was wie API gibt?! Was meinst du denn wie Produkte bei eBay über Wawi eingestellt werden?! :)) Wie gut diese Dokumentiert sind, das kann ich hier nicht beurteilen, kann mir aber recht gut vorstellen, dass es geht.

2. Bei dieser Idee ist es extra-abmahngefärdet mit diesem Zettel, so hindert man den Kunden ja quasi sein tolles Widerrufsrecht auszuüben! Denn der Kunde muss nicht zwingend mit dem Händler kommunizieren. Es kommt drauf an wieviele Sendungen wohl täglich versendet werden. Wenn 50 Sendungen im Monat dann ist es natürlich zu vernachlässigen. Ab 200 Sendungen monatlich kann ich mir schwer vorstellen, dass es sich nicht monatlich mind. 2% "Schlaumeier" findet, die Zirkus verursachen.


3. Nach der Logik, dass wenn man unfrei versendet und keiner annimmt, so dass DHL dann auf die Kosten verzichtet, würde ich nicht leben :)))) DHL wird versuchen die Kosten vom Versender einzuziehen. Diese Vorgehensweise erscheint mir als logisch, nachgeschaut habe ich aber noch nicht. Nun, wenn sich mein Verdacht bestätigt, dann ist
1. Negative Bewertung garantiert
2. Klage möglich
3. Abhamung wahrscheinlich, wenn die Konkurrenz so was rausfindet. OLG Hamburg entscheidet erneut: ?Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen? ist unzulässig » shopbetreiber-blog.de

4. Mit dem 10 EUR Beispiel war es etwas schlecht, da bei unter 40 zahlt der Kunde die Rücksendekosten :) So kann man dann auf die Rückzahlung an den Kunden verzichten, obwohl man auch da bei 5 EUR kosten sitzen bleibt und sich auf einen Briefterror oder völlige Ignorranz seitens des Käufer freuen kann, wenn man 5 EUR von Ihm erhalten möchte...
 

Zillis-Web

Guest
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Bei unfreier Sendung mit DHL ist der Werdegang genau der, dass die Post natürlich das nicht angenommene Paket zum Versender zurückschickt, klar soweit. Der Kunde wird nun aber einen Teufel tun das ebenfalls wieder anzunehmen und somit landet das Paket für genau 7 Werktage auf der nächstgelegenen Poststelle. Wenn es dort nicht abgeholt wird kommt es in eine Zentrallager von wo aus es dann mal zur Versteigerung kommt - steht alles in den AGB der DHL.
Bei dieser Idee ist es extra-abmahngefärdet mit diesem Zettel, so hindert man den Kunden ja quasi sein tolles Widerrufsrecht auszuüben! Denn der Kunde muss nicht zwingend mit dem Händler kommunizieren. Es kommt drauf an wieviele Sendungen wohl täglich versendet werden.

Verstehe ich gerade nicht. Der Kunde weiss über diese Information wie er am besten mit dem Widerrufsrecht umgeht - teilt dem Händler mit, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will und dieser sendet Ihm den Rücksendeschein. Was willst Du denn da abmahnen?

Einige senden ja auch gleich den Rücksendeschein ausgedruckt mit, wäre ja auch möglich und Kosten enstehen bei der DHL nur dann wenn dieser Rücksendeschein in irgendeiner Postfiliale aktiviert(eingelesen) wird. Auch damit gibt es dann keine unfreien Sendungen mehr.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.694
7
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

2. Bei dieser Idee ist es extra-abmahngefärdet mit diesem Zettel,

Definitiv nicht. Hier kommt es lediglich auf die korrekte Formulerung an. Richtig: dem Kunden kann keine VARIANTE aufgezwungen werden. Aber natürlich kann mit o.g. Zettel dem Kunden aufgezeigt werden, wie er es machen KÖNNTE. Hat der Kollege ja auch geschrieben, KÖNNTE, nicht muss.
Hier ist einzig und allein die Formulierung entscheidend und dann ist das wasserdicht. (natürlich immer so wasserdicht bis ein Gericht mal wieder neu entscheidet: is nich)
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

hi,

1. Bei Gutschriftenerstellung und Zahlungsart Vorkasse automatisch die PayPaltransktion aufrufen bzw. die Rückzahlung durchführen, so dass man nur Bestätigen muss.
2. Bei Gutschriftenerstellung automaisch den Problem-Fall bei eBay zu eröffnen (nur Grund auswählen müsste man noch selbst können).
3. Errinerung in irgendeiner Weise, dass der Kunden nach 7 Tagen nicht reagiert hat und dann man den Fall schließen kann, am besten auch direkt über JTL, sonst schaft man es ab gewisser Anzahl von WIderrufen nicht mehr alles zu überblicken!!!

1. Die Paypal API steuern wir nicht an, ist demnächst auch nicht geplant-
2. Es kann unterschiedliche Gründe haben, warum eine Gutschrift erstellt wird. Es muss nicht immer eine Rückgabe sein. Daher bleibt dieser Schritt weiterhin in der Wawi manuell: eBay -> abgeschlossene Angebote > Fall melden Button
3. Diese Erinnerung handhabt eBay und gibt dir per Email Informationen zum Fall.
 

Gual61

Sehr aktives Mitglied
13. Juli 2009
449
33
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Hallo,

1. Die Paypal API steuern wir nicht an, ist demnächst auch nicht geplant-
2. Es kann unterschiedliche Gründe haben, warum eine Gutschrift erstellt wird. Es muss nicht immer eine Rückgabe sein. Daher bleibt dieser Schritt weiterhin in der Wawi manuell: eBay -> abgeschlossene Angebote > Fall melden Button
3. Diese Erinnerung handhabt eBay und gibt dir per Email Informationen zum Fall.

2: es wäre trotzdem sehr hilfreich wenn einen direkten Weg gebe vom Gutschrift (oder vom ursprunglichen Auftrag/Rechnung) den Fall zu melden.
z.B. über den rechten Mausclick auf der betroffene Position...

3: stimmt nicht ganz; wir bekommen nur die Benachrichtigung, dass entweder der Kunde den Abbruch akzeptiert oder Abgelehnt hat.
Bei "keine Reaktion" lässt ebay die 45 Tage kommentarlos verstreichen.

Ich will ebay keine Absicht unterstellen... aber ich find es schon bedenklich, dass z.B. auch das ganze Prozess um den Fall zu schliessen so gestaltet ist, dass wenn mann nicht aufpasst schnell zu Gunsten von ebay endet.

Noch bedenklicher finde ich es, dass man dem Wohlwollen des Kunden angewiesen ist. Nachdem auch bei Paypal keine automatische Fall-schliessung gibt (wie der Fall ist wenn der Kunde selber die Rücknahme einleitet - tut aber kaum einer) kann er, obwohl ihm das Geld ganz zurückerstattet wurde, immer noch den Abbruch ablehen; schöne sch...

Zugegeben sind solche ars... eben das besagte 1 bis 2%, trotzdem ärgerlich! Ich schreibe in solche Fälle eine Mail an ebay, insbesondere wenn die Zahlung per PP war, mit der Behauptung, dass der Kunde gegen die ebay Grundsätze verstösst: er soll ja "den Erhalt des Geldes bestätigen".
Tut er das nicht obwohl dies bewiesen werden kann, liegt eine Falschaussage vor. Hat bislang immer funktioniert.
 

Gual61

Sehr aktives Mitglied
13. Juli 2009
449
33
AW: ERNEUT: Widerrufsumgang eBAY und PAYPAL!

Einige senden ja auch gleich den Rücksendeschein ausgedruckt mit, wäre ja auch möglich und Kosten enstehen bei der DHL nur dann wenn dieser Rücksendeschein in irgendeiner Postfiliale aktiviert(eingelesen) wird. Auch damit gibt es dann keine unfreien Sendungen mehr.

Hallo,
stimmt; genau so tuen wir es wenn Rechnungsbetrag > 40€.
Dazu Rücksendeformular mit Infos und den Hinweis auf die selber zu tragende Kosten wenn unter 40€, und dass Unfreie zu deren Lasten zurückgehen.
Es gibt einen Urteil daruber dass " wenn der Händler eine für den Kunde kostenlose Rücksendung anbietet, hat er diese zu nutzen"... Sinn frei wiedergegeben...

Auf bislang ~ 1000 Sendungen hat es diesbezüglich keine Probleme mehr gegeben. Angehnemer Nebeneffekt: die Flut blöder Fragen (haupsächlich von ebayer) ist auf fast NULL zurückgegangen.
Es hat ja einen oder zwei "Schlauen" gegeben die den Rücksendeschein "unberechtigt" verwendet haben, aber wenn ich die paar Euro den eingesparten, nicht unerheblichen Arbeitsaufwand gegenüberstelle, ist das ein klarer Plus!

Ciao
 
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