Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
Hallo zusammen,

habe heute nette Post erhalten und hoffe mir kann jemand Infos oder Ratschläge geben, bzw. meine Fragen beantworten.

Zum Sachverhalt, habe heute von der WBZ in Stuttgart einen Brief erhalten (Abmahnung / Unterlassungserklärung), das der WBZ beschwerdehalber mitgeteilt wurde, dass ich im Internet auf meiner Homepage unter "Impressum" mit dem Hinweis "Inh. Vorname Nachname" werbe.
Zudem habe ich die Angabe gemacht auf Kleinunternehmer und dass ich umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG bin, somit im Impressum NICHT "Inhaber" schreiben dürfe, das wäre irreführend und wettbewerbswidrig nach §§3,5 UWG, da dies nur Firmen machen dürfen die im Handelsregister eingetragen sind.


Soviel dazu, also ich war erst mal schockiert den Brief zu sehen, musste dann erst mal lachen und den Mittelfinger beim ausfahren bremsen. Da stellt man die Frage: "Woran merkt man, wann man in der BRD lebt?"

Nun sollte ich für diese sche*** 3 Buchstaben 195,00 Netto bezahlen zzgl. 7% Mwst.
Ich verstehe das Ganze nicht wirklich, Inhaber ist doch Inhaber, dass man das als KU nicht schreiben darf ist doch irrsinnig.


Nun aber noch meine Fragen, was soll ich nun machen? Eine Frist hab ich bis 21.12.2009, wenn man dies nicht packt, kann das WZB ja direkt in die offensive gehn.

ICH möchte vor allem wissen, WER mich angeschwärzt hat, daher auch hierzu die Frage, ob man dies von der WZB erfährt bzw. ob die WZB mir das veröffentlicht.

Danke für Tipps.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.694
7
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Grundsätzlich haben die Jungs und Mädels recht. Du bist kein Inhaber. Du bist ja nicht Inhaber von dir selber, denn du bist ja du, als Einzelunternehmer.
Die Sache mit dem Inhaber machen immer wieder einige falsch und ist einer der Top Abmahngründe.
Was natürlich recht angenehm ist, das die Geschichte nur 195 Euro kosten soll, wenn man sich anschaut, was andere dafür aufrufen.

Ich glaube kaum, das du erfahren wirst, wer dich "angeschwärzt" hat. Bzw. das muss hier nicht mal der Fall gewesen sein.

Was du da machen kannst? Zahlen oder nicht zahlen. Aber jeder RA wird dir vermutlich sagen: zahlen Sie lieber den Betrag, günstiger kommen Sie aus der Nummer nicht raus.

Natürlich keine Beratung, keine Gewähr und nur mein Feierabend Kommentar
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

dass ich einen Fehler begangen habem streite ich nicht ab, habe ich auch schon nachgelesen dass diese Forderung rechtens ist.

natürlich komme ich nicht billiger heraus, aber der Betrag scheint so ne grobe Richtung zu sein, habe im Netz noch andere gefunden, die paar Euros weniger bezahlt haben.

ein erfahrener RA hat auch im Netz geschrieben, dass er WBZ anruft, sich darauf beruft die Daten zu bekommen, kommt dann mit dem Gerichtsurteil von ..., meinte dann dass ALLE seiner Mandanten dann nichts mehr zahlen mussten. Ob da was dran ist, werde ich morgen mit befreundetem RA besprechen.

danke derweil, ärgerlich ist es allemal, da ich versucht habe so ziemlich alle Fallen zu beseitigen :)
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
742
8
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Um jemanden abzumahnen, muss man doch eigentlich im Wettbewerbsverhältnis stehen, oder? Und von so kleinen Abmahnungen habe ich noch nichts gehört, vielleicht war das ein "Fake" deiner Konkurrenz, lass das mal überprüfen. Vor allem, wieso denn bitte 7 % Mwst? Das stinkt gewaltig!

Ansonsten solltest dich fragen, wieso da überhaupt "Inhaber" stand? Um einen auf dicke Hose zu machen? Es gibt sehr viele Einzelunternehmer, die sich Inhaber nennen, obwohl in jeder Checkliste drin steht, dass das nicht sein darf. Das Internet ist eben kein Spielplatz und erst recht kein rechtsfreier Raum.
 

D********t

Guest
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Um jemanden abzumahnen, muss man doch eigentlich im Wettbewerbsverhältnis stehen, oder?

Nein, abmahnen kann jeder, der einen Verein gründet, dieser muss eine bestimmte Mitgliederzahl haben und sich ein bestimmtes Vereinsziel gesetzt haben (z.B. für fairen Wettbewerb zu sorgen). Schon kannst Du Kasse machen.

Ansonsten solltest dich fragen, wieso da überhaupt "Inhaber" stand? Um einen auf dicke Hose zu machen? Es gibt sehr viele Einzelunternehmer, die sich Inhaber nennen, obwohl in jeder Checkliste drin steht, dass das nicht sein darf. Das Internet ist eben kein Spielplatz und erst recht kein rechtsfreier Raum.

Ich weiß nicht, wie man das auch noch gutheißen kann. Man ist Inhaber eines Geschäftes, wenn auch des eigenen Geschäftes. An jedem Ladengeschäft steht ein Schild mit "Inhaber: Name, Adresse...". ist soweit ich weiß, sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ein Onlineshop ist eigentlich nichts anderes als ein Ladengeschäft, nur virtuell eben. Das 3 Buchstaben, ein Punkt und ein Doppelpunkt Geld kosten ist unglaublich, zumal man nicht in geringster Weise jemanden damit geschädigt hat, dem Verbraucher ist es völlig Latte, ob dort Inhaber, Betreiber, Besitzer oder nur der Name steht. Mit Spielplatz und rechtsfreiem Raum hat dies auch nichts zu tun, sondern einfach nur mit ABZOCKE! (Hoffe, das war eh ironisch gemeint...)

Keine Rechtsberatung, nur meine unverfrorene Meinung...

@carhifi-gehaeuse: Mein Beileid, tut mir echt leid, sollte diese Abmahnung echt sein, allerdings kommen mir diese 7% MwSt. auch spanisch vor. Am besten Du rufst einfach mal bei der Wettbewerbszentrale an und fragst nach, ob die son Ding verschickt haben. Es sind auch massig Betrüger unterwegs, die Massenabmahnungen verschicken ohne dazu berechtigt zu sein, da die meisten aus Angst zahlen, lohnt sich das schon.
 
Zuletzt bearbeitet:

D********t

Guest
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Hab übrigens gerade mal bei nem Kumpel im Shop geschaut, der durch den Händlerbund abgesegnet ist, dort steht auch Inhaber...
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

dürfte nicht sein.
sind auch beim händlerbund und da wird eine definitive empfehlung ausgegeben dies nicht ins impressum zu schreiben...
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
742
8
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Wobei der Begriff "Inhaber" m.E. eigentlich zu mehrdeutig ist, um abgemahnt zu werden, weil man ja auch Webseiteninhaber, Domaininhaber ist. Was definitiv nicht erlaubt ist, sind Aussagen wie "Geschäftsführer", wenn man Einzelunternehmer ist.

Was ich sehr interessantes gefunden habe und woran man sich klammern könnte:

Abmahnung wg. falschem Impressum Medienrecht frag-einen-anwalt.de

Dort wurde jemand von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil er eben nicht Inhaber (sondern Geschäftsführer) geschrieben hat.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

In Österreich ist das "Inh." bei Einzelunternehmen (egal ob im Firmenbuch eingetragen oder nicht), meiner Erinnerung nach, sogar Vorschrift. Wer es nicht drin hat (in der Anbieterkennzeichnung bzw. im Impressum), kann sofort geklagt werden. Nix mit "billigem" Abmahnen usw. :eek:
Bei eingetragenen Unternehmern muß auch noch das "e.U." dabei stehen. Wenns hart auf hart kommt, schön brav drin lassen, oder nix nach AT verkaufen und das groß im Shop überall rein schreiben und Österreich gar nicht als Versandland anbieten oder eben einen extra Shop für AT machen. :biggrin:
Deutschland sei dank, der Schwachsinn hat offenbar immer Konjunktur.

lg
Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

danke für die Antworten!


@Nippon
ja habe ich auch schon gelesen, desweiteren gibts noch interessantes hier:


Wettbewerbszentrale verpflichtet zur Adressenbekanntgabe ? [Archiv] - Münzen / <a title="Euromünzen" href="http://www.emuenzen.de/forum/euromuenzen/">Euromünzen</a> - Deutsches Münzenforum

ziemlich in der Mitte von Rosetzki am 27-10-2005, 16:46

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das hier auch interessant:

www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

von Frhr. v. Gravenreuth Verfasst am: 03.08.05, 12:58