Gelöst 'ab'-Preis => Günstigsten Staffelpreis ausgeben!

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Derzeit werden Waren mit den Zusatz 'nur' vor dem Preis angeboten. (Aber 'mal ehrlich wollen wir nicht eher gut als nur billig einkaufen?)

Sicher bieten auch andere Shops - auch Privatabnehmern - attraktive Staffelpreise an. Fast doppelter - oder vielfacher - Umsatz bei nahezu keinem Mehraufwand ist doch nicht zu verachten! Das klappt aber nur wenn der Preisvorteil dem Kunden attraktiv mitgeteilt wird ...

Bei Staffelpreisen ist das Wörtchen 'nur' daher komplett fehl am Platz! Insbesondere wenn dahinter der teuerste Preis, der Einzelpreis, steht.

Aus verkaufspsychologischen Gründen gehört da eindeutig der kleine Preis der höchsten Staffel mit dem Wörtchen 'ab' davor! - So wie es jeder von uns gewohnt ist der die täglichen Prospekte in seinem Briefkasten nicht komplett achtlos entsorgt.

Natürlich bringt mir das lange Warten auf andere Templates die diese Forderung erfüllen nichts. Ich habe deshalb versucht selbst Hand anzulegen. Es ist mir auch gelungen! Nur habe ich wirklich alle Eventualitäten bedacht? (Zeitgleich habe ich aus der Produktliste, den Suchergebnissen und aus 'zuletzt angesehen' die dort dann nicht mehr sinnvolle Staffelliste entfernt.)

Wer sich die 'Preiszeile' einmal ansehen möchte, findet sie im von mir betreuten Shop. Gerne stelle ich allen Interessierten die entsprechenden Template-Dateien kostenfrei zur Verfügung.
 

Alexander

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2006
2.930
0
Freital
eine lösung zu diesem, nennen wir es mal "problem" findest du wenn du die forensuche bemühst,

bzw ist das eine kleine änderung in dem sprachfile.

gruß alex
 

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Also hier im Forum kann ich wirklich noch nichts zu diesem Thema 'Preis ab', oder so ähnlich, finden. Habe ich mich nicht gut ausgedrückt, oder gab es bei der Antwort nur ein Mißverständnis? Klar kann ich die Sprachdatei ändern ...

Allerdings ist es mit einer Änderung in der Sprachdatei NICHT getan.
Denn hinter dem 'Preis ab' sollte schon auch der günstigste Staffelpreis stehen.
 

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Ich habe mittlerweile das Standard-Template so anpassen können, dass die Preise auf diversen Seiten so werbewirksam dargestellt werden, wie dies in gedruckten Prospekten üblich ist. - Eben 'ab'-Preise, also den günstigsten Staffelpreis. Sieht etwa so aus:

Artikel-Nr.: 5822
Unser Preis: ab 7,10 €
exkl. 20% USt., zzgl. Versand

ab 1 rm Preis je Einheit: 16,13 €
ab 3 rm Preis je Einheit: 14,19 €
ab 6 rm Preis je Einheit: 12,42 €
ab 12 rm Preis je Einheit: 10,64 €
ab 24 rm Preis je Einheit: 8,87 €
ab 48 rm Preis je Einheit: 7,10 €

Im Shop 2.14 (ab 2.13) lassen sich die Preise ja noch auffälliger durch Grafik darstellen. Das will ich auch mit den 'ab'-Preisen nützen!

Jetzt stehe ich aber an. Wer hilft mit einem Tipp? Wie und wo wird der in eine Grafik umzuwandende Preis vom Template an eine Grafik-Routine übergeben?
(Wenn ich den Template-Code richtig interpretiere, gibt es für jede Stelle, wo ein Grafikpreis möglich ist, eine eigene Funktion im PHP-Code. Läuft die Preis-Übergabe also nicht über das Template?)
 

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Habt ihr nicht auch laufend Prospekte und Flugblätter in eurem Postkasten in denen 'Preis ab' angegeben ist? Also ich schon!
(Ich spreche übrigens von dem Postkasten in dem sich physisches Papier ansammelt. Oder habt Ihr so etwas nicht, weil ihr auch von der Welt abschottet und auf der Robinson-Liste steht?)

Hat niemand Staffelpreise und will diese auch passend Anpreisen? Ist hier wirklich niemand für den dieses Thema auch von Interesse ist? Macht niemand von euch eine Aktion im Duo-Pack günstiger und im Triple-Pack noch günstiger oder so?
 

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Sicher haben noch einige mehr - außer denen die sich schon direkt bei mir gemeldet haben - Interesse. Vielleicht wird dieses Thema auch für die Entwickler interessant wenn es auch von anderen Nutzern des JTL-Shop2 ein paar öffentliche Rückmeldungen gibt.

Hier habe ich die (template-neutralen) Template-Dateien und die Information für die Einbettung hinterlegt:
http://er000071.host.inode.at/downloads/JTL/PHE_AbPreise.zip

Da die Einbettung template-abhängig ist muss dabei noch etwas Hand angelegt werden. Wie es aussieht ist im von mir betreuten Shop ersichtlich. Werft insbesondere einem Blick auf die (wenigen aktiven) Boxen der Startseite, die Suchergebnis-Seite, die Produktübersichts-Seite und die Artikeldetail-Seite.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Leute, Leute, ich warne, das ist sehr dünnes Eis und unlauterer Wettbewerb !

Richtig ist der Grundpreis des Artikels ohne jegliche Zusatzerfüllung eines extras. Wer den billigsten Preis hinschreibt, dem wird bald eine Abmahnung ins Haus kommen.

Vom Gesetz her darf man einen Kunden nicht "nötigen", so nach dem Motto Du musst 3 Stk. kaufen, und erst dann erhältst Du auch den günstigeren Preis.
Lockangebote fallen unter aggressive und irreführende Geschäftspraktiken und ist verboten.

JTL erfüllt das Gesetz und die Anzeige ist schon richtig so. Ich habe es ein wenig verschönert und das NUR oder unser Preis geändert. Bei uns ist die Preisauszeichung jetzt so, und deutlich genug für den Kunden, ohne diesen zu nötigen:

Preis: 20,00 €
Grundpreis: 0,34 € pro 100 g
ab 2 Stk. Vorteilspreis: 38,08 €

Vorteilspreis ist noch farblich geändert.

Preis und Grundpreis ohne jeglichen gebundenen Konditionen ist die Pflichtanzeige lt. Gesetz und nichts anderes.

Dies soll aber nur ein Hinweis eines bereits abgemahnten Unternehmens in Sache Grundpreisauszeichung und Preisauszeichnung generell sein und keine Rechtsberatung.

Jeder kann natürlich machen was er will und es selbst riskieren, bzw. einen Anwalt konsultieren, wie er das sieht.

Wir hatten Pech und mussten schwer löhnen. Grundpreis eines Produktes ist nun mal dazu da, um Transparenz zu gewährleisten... So sehen das auch die meisten Richter.

LG
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Zitat von shop1060:
Zitat von shop1060:
Hier habe ich die (template-neutralen) Template-Dateien und die Information für die Einbettung hinterlegt:
http://er000071.host.inode.at/downloads/JTL/PHE_AbPreise.zip
Leider gibt es mit der obigen Adresse Probleme. Versucht es hier:
http://er000105.host.inode.at/downloads/JTL/PHE_AbPreise.zip

An meinen österreichischen Kollegen empfehle ich mal einen Anwalt zu konsultieren, bzw. auch bei der WKO erhält man sehr gute kostenlose Informationen, wenn man Mitglied ist. Dort habe ich auf meine Mailanfragen auch sehr gute Tipps und Präzise Antworten erhalten unter anderem auch diesen Gesetzes-Link:

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40091907.html

Das was in Deinem Shop zur Zeit wiedergegeben ist, ist alles andere als Gesetzeskonform !!! Das sind eindeutig Lockangebote, also fällt unter "übertriebenes Anlocken" und somit Verstoß gegen UWG . Die Preisauszeichnung gilt gleichermaßen für Endkunden, als auch für Gewerbetreibende. Ich würde das schnell ändern, bevor ein (Konkurrenz-)Mitglied des WIWE-Schutzverband den Shop entdeckt.
 

shop1060

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2008
146
5
Wien
Zitat von conny2540:
Das was in Deinem Shop zur Zeit wiedergegeben ist, ist alles andere als Gesetzeskonform !!!
Danke für dein Kommentar. Aber auf welche 'nicht gesetzeskonforme' Angaben spielst du an? Die 'ab-Preise' können es ja nicht sein. Denn auf der Artikeldetailseite ist eindeutig erkennbar ab wann dieser Preis gilt, und welcher Preis bei anderen Mengen gültig ist. Selbst wenn ein Käufer direkt von einer Produktübersichtsseite den Warenkorb füllt, kann er spätestens im Warenkorb, also noch vor Anschluss der Bestellung, den für seine Einkaufsmenge gültigen Preis sehen. Da sich der von mir betreute Shop derzeit ausschließlich an gewerbliche Abnehmer (= Kaufleute) richtet, wird darin kein Problem erkannt. (Ich bin mir allerdings bewußt, das bei Angeboten für Konsumenten Brutto-Preise anzugeben sind.)

Selbst beim Verkauf an Endkunden ist (in Österreich) die Angabe von 'ab-Preisen' üblich. Wer aufmerksam durch einen Supermarkt geht, oder einen Prospekt durchblättert, kann dies bestätigen. Ich habe noch nichts von diesbezüglichen Klagen gegen die allgegenwärtigen großen Ketten mitbekommen ...

z.B. Red Bull ab 0,99 (bei Abnahme 6er-Pack) / Einzeldose 1,29
Klar, dass dieses Angebot Käufer locken soll, und es auch tut. Wer aber (bewußt) zur (gekühlten) Einzeldose greift, der zahlt eben mehr. Wir sind doch alle mündige Konsumenten, oder?
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
2+1 Gratis ist KEIN UWG und erlaubt. Das ist auch der Einzige Fall wo Zugaben erlaubt sind. Auch Kombipackungen mit Werbeabgabe sind erlaubt.

Die genannten Großpackungen fallen nicht unter "agressives Verkaufen". Rabatte sind immer erlaubt aber UWG ist ein sehr komplexes Thema in der Rechtsbranche (und für den "angeklagten" sehr kostspielig! Ist mit den höchsten Sätzen behaftet). Es bedarf auch eines speziell ausgebildeten Anwaltes in diesem Thema und jeder Richter entscheidet anders.

Wie ust-tunning selbst auch erkannt hat: es gibt auch genug "Große" in Österreich, die machen was sie wollen, ist halt eine Frage wer am längeren Ast sitzt. Der Wiwe-Schutzverband geht bis zur letzten Instanz. Sind einige Fälle bekannt, wo die geklagte Partei einige hunderte tausende Euro in der letzten Instanz dann doch hingelegt hat. Ein "Großer" hat das vielleicht auf der "hohen Kante", ein "Kleiner" sollte sich besser dem Gesetz beugen. Ich jedenfalls warne, weil ich den Prozess verloren habe und mir das rausgeschmissene Geld doch sehr weh getan hat. Ich dachte auch im Recht zu sein, weil die Konkurrenz das so ebenso handhabt...
Entschieden hat der Richter und der nächste Weg wäre zum EUGH. Mein Mitbewerber konnte sich über den Sieg auch nur kurzfristig freuen. Wurde er von einem ebenso "Großen" ein halbes Jahr später selbst angeklagt und auch der Weg zum EUGH hat ihn nichts geholfen. Ich meinerseits habe dann meine Niederlage schadenfroh etwas leichter verarbeiten können.
Die Kosten für unsere Gerichte haben mir dennoch gereicht und ich habe meinen Shop e-commerce-konform gemacht. Heute biete ich dies als Dienstleistung an (Beratung und Durchführung e-commerce-Konformität), weil es viele "Kleine" eben nicht wissen und das AUS bedeuten kann...

Auch wenn wir Österreicher nicht so klagwutig sind wie unsere Deutschen Nachbarn, dennoch sind wir nicht auf der "Insel der Seeligen". Die Konkurrenz wartet auf "Futter" und die Anwälte auf ihr Leckerbissen.

Entscheiden muss jeder selbst, ob er das Risiko eingeht, oder es drauf ankommen lässt.
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
da muss ich dir recht geben, in Österreich entscheidet nicht das Gesetz sondern der Richter und die Brieftasche bzw. dei Rechtsschutzversicherung ;)

ich mach mir da aber keine Sorgen, da mein Rechtsschutz etwaige Klagen in diese Richtung deckt, zumindest die Prozesskosten, und ich bis dato immer das Glück hatte, Richter zu erwischen die meine Ansichten geteilt haben ;)
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Zitat von shop1060:
Selbst beim Verkauf an Endkunden ist (in Österreich) die Angabe von 'ab-Preisen' üblich. Wer aufmerksam durch einen Supermarkt geht, oder einen Prospekt durchblättert, kann dies bestätigen. Ich habe noch nichts von diesbezüglichen Klagen gegen die allgegenwärtigen großen Ketten mitbekommen ...

z.B. Red Bull ab 0,99 (bei Abnahme 6er-Pack) / Einzeldose 1,29
Klar, dass dieses Angebot Käufer locken soll, und es auch tut. Wer aber (bewußt) zur (gekühlten) Einzeldose greift, der zahlt eben mehr. Wir sind doch alle mündige Konsumenten, oder?

Ab Preise sind erlaubt, dennoch darfst Du nicht vom günstigsten ausgehen. Du suggerierst Deinen Kunden, Dein Artikelpreis ist z.B. Euro 9,50, was ja nicht stimmt. Ich gebe Dir Recht, dass es psychologisch so besser aussieht, aber das ist leider gesetzlich nicht erlaubt. Du sagst jeden Dein Preis wäre Euro 9,50, bindest diesen jedoch an die Kondition xxx-Stück kaufen zu müssen, damit er den Preis bekommt.

Artikelpreise darf man auf keinen Fall manipulieren. Artikelpreis entspricht immer der üblich verkauften Einheit. Meistens 1 Stück, wie auch bei Dir.
Dass Du Rabatte gewährst ist auch schön für Deine Kunden, aber der Artikelpreis entspricht noch immer den Preis eines Stücks, wenn Du 1 Stk. verkaufst. Wenn Du dennoch Pakete verkaufst, dann ist der Preis für das kleinste Paket/teuerste Variante.

Rabatte/Staffeln (ab-Preise) und Kombipakete sind immer erlaubt, dennoch darfst Du nicht den Artikelpreis(Grundpreis) manipulieren. Wer auch noch Artikel verkauft, die der Grundpreisauszeichnung unterliegen (ml, l, kg, m, usw.) sind auch noch verpflichtet die Einheiten anzugeben. Das Kleingedruckte im Supermarkt...

Deine Preisauszeichnung ist ein gefundenes Fressen für den WIWE, bzw. Anwälte, die so nebenbei ihr "Körberlgeld" verdienen und das Internet ist leider doch sehr "offen".

Was steht gegen meinen Vorschlag, wie ich das selbst gelöst habe ? Ist mit Sicherheit auch elegant und psychologisch gesehen einwandfrei.

Kunde sieht Artikelpreis = Euro 20,00 bei einem Stück und bei 2 Stk. Vorteilspreis von Euro 38,00. das ab steht dann nur bei den Staffeln.

Das red-bull-Beispiel ist genau eines der "Großen" Konkurrenz. Manchmal scheint es mir so, dass diese provoziert werden, damit ein kleiner auch gleich darauf einsteigt, um einen Abmahnung in der Tasche zu haben. Die Großen wissen genau was sie tun, um die Konkurrenz schnell auszuschalten...
Wie zuvor geschrieben: Staffeln sind erlaubt, Rabatte sind erlaubt,- kaufe drei, zahle zwei -, ist erlaubt, sobald es die gleiche Warenklasse betrifft. Bei Zugaben ist davon auszugehen, dass grundsätzlich verboten bzw. eine "Gummi"-Grauzone.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben und Deine Fragen beantwortet zu haben. Thema UWG ist leider sehr komplex...
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Zitat von ust-tuning:
da muss ich dir recht geben, in Österreich entscheidet nicht das Gesetz sondern der Richter und die Brieftasche bzw. dei Rechtsschutzversicherung ;)

ich mach mir da aber keine Sorgen, da mein Rechtsschutz etwaige Klagen in diese Richtung deckt, zumindest die Prozesskosten, und ich bis dato immer das Glück hatte, Richter zu erwischen die meine Ansichten geteilt haben ;)

UWG ist nicht versicherbar, somit aus jeder Rechtschutzversicherung ausgeschlossen !!! Unlauterer Wettbewerb wird daher ausgeschlossen, weil

1) sehr komplex,
2) für die Versicherungen zu teuer. Es besteht nirgendwo eine Deckung. Glaube das mir.

Ich dachte auch so wie Du. Irrtum, meine eigene Geldbörse hat das bezahlen müssen. Ich dachte auch ich bin im Recht, weil es der andere (Klagende) auch so macht...
Tja, man muss halt selbst entscheiden. Gesetz ist Gesetz und da fällt man sehr schnell auf die Nase...

Weil ich so tierlieb bin, soll es anderen "kleinen" so wie ich so etwas erspart bleiben...
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Zitat von ust-tuning:
zum thema übliche kleinste einheit, und wenn ich in meinem shop nun mal aus prinzip mindestabnahme 100 stk mache ^^

hi, das steht schon weiter oben. Kleinste Einheit/teuerster Preis ist der Artikelpreis. Die Möglichkeit Pakete zu verkaufen besteht natürlich, aber auch hier gilt: Artikelpreis ist der Preis der kleinsten Einheit und im Regelfall auch der teuerste. Die andere Richtung (also ab kleinstem Preis/größte Einheit) ist UWG (Unlauterer Wettbewerb). Da entscheidet jeder Richter zu Gunsten des Klägers und wie gesagt, es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die UWG inbegriffen hat. Nicht in Österreich und auch nicht in Deutschland.

Wenn Du machst, also Kunde kann nur 100 Stk. bestellen, dann wird kaum jemand bei Dir einkaufen, oder ? Da sind Pakete mit günstigerem Preis schon kundenfreundlicher.

Im übrigen ist auch der Mindestbestellwert bei B2C-Geschäfte nicht erlaubt (anders bei Gewerblicher Abnahme).
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
man lernt nie aus... ;)

ja mindestbestellwerd haben wir auch "nur" bei B2B und beim Verkauf an Züchter... da diese dafür ja auch wieder einen völlig anderen preis bekommen...

tja der umsatz steigt bei uns seit wochen sowieso laufend, also lassen wir die einstellungen auch mal so wie sie sind, ich find halt nur, dass die ab variante psychologisch viel besser gehen würde...
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
4
Österreich
Gebe ich Dir völlig Recht, aber nicht immer was gut ist, ist auch Recht :wink:
Wenn der Shop gut geht, dann würde ich auch nichts ändern, warum auch ?

Viel Erfolg weiterhin mit JTL.