Quo vadis

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
Hallo,

ja wohin geht nun der Weg?

Haben nun die Situation (alle Jahre wieder ) neue
Verträge mit unseren Herstellern.

Und, ei der Daus, unsere Hersteller reagieren auf das Internet.

Man mag's nicht glauben, Sie haben bemerkt, das es Internethändler gibt.
Uninteressant, das wir Fachhändler seit Jahren darauf hingewiesen haben,
immer häufiger auch mal den Finger erhoben haben und gemahnt:"Ihr müßt da mal
schauen..."
"Nö, das is alles nich so, Zeiterscheinung, legt sich wieder, Panikmache, jetzt kommen die wieder"
waren nette Antworten.

Thema: Es geht um das verschachern von Produkten über Internethändler auf Plattformen,
die Preisgestaltungen und Warenwirtschaften haben, das es einem Ferkelchen graust.

Wird jeder Händler mittlerweile kennen.

Ergebniss: Sie hätten jetzt 2Jahre gebraucht um rechtssichere Verträge zu bauen, die
den verkauf Ihrer Produkte über internet zu regeln.

Bedeutet: Das bereits einige Hersteller unserer Branche den Verkauf über allseits bekannte
Plattformen unterbinden. Allerdings Händlereigene Seiten zulassen.

Wir befürworten dieses Vorgehen für unsere Branche.

Tja, mal sehen was daraus wird.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.966
50
Enger
AW: Quo vadis

Hi,

ganz so einfach ist das aber nicht mit dem Unterbinden. Unser Hauptlieferant möchte das auch hat es bis jetzt aber noch nicht rechtlich regeln können. Ich habe denen auch ganz viele einfach Beispiele gegeben was man machen kann. So wirklich wurde das nicht umgesetzt. Leider.

Man wird sehen was mit den Lieferanten passiert die nicht reagieren.

Gruß Dustin
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Quo vadis

Das ist aber ein ganz heißes Pflaster für den Lieferanten...
Es ist einfach rechtlich nicht möglich, den Händler Vertriebswege oder Preisgestaltungen vorzuschreiben. § 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen - dejure.org
Vertragsbedingungen die gegen ein Gesetz verstoßen sind gem. §134 BGB nichtig.
Es bleibt dem Lieferanten nur die Möglichkeit der Nichtbelieferung. Wenn aber ein Liefervertrag besteht mit entsprechenden Klauseln, bleibt der Rest des Vertrages bestehen und der Lieferant kann zur Lieferung an den Händler verpflichtet sein...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Quo vadis

Das ist aber ein ganz heißes Pflaster für den Lieferanten...
Wenn aber ein Liefervertrag besteht mit entsprechenden Klauseln, bleibt der Rest des Vertrages bestehen und der Lieferant kann zur Lieferung an den Händler verpflichtet sein...

Was machst Du wenn es dann z.B. für Dich als reinen Onlinenhändler Ware vom Lieferanten plötzlich nur mehr zum normalen (schlechtesten) Händlerstaffelpreis (weil die neuen Mindestabnahmemengen in utopischen Höhen sind) für Kleinstabnehmer, gegen Vorkasse und mit 3 Monaten Lieferzeit gibt? Oder wenn sich "leider sehr bedauerliche" Falschlieferung (falsche Ware, falsche Stückzahlen) häufen? Der neue Kollege im Lager hat schon wieder....
Legale Möglichkeiten gibt es genug. Man kann sich seine Kunden auch vergraulen.

lg
Gerhard
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Quo vadis

Wenn ein Vertragsverhältnis besteht, ist zu prüfen, ob die Lieferant hier haftbar gemacht werden kann ! Ganz einfach...
Grundsätzlich steht es dir frei, einen anderen Lieferanten zu suchen...
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Quo vadis

Natürlich ganz einfach, deswegen haben, wie erwähnt, Firmen angeblich mit ihren Rechtsberatern
2Jahre gebraucht um die Sache "Dingfest" zu machen.

Ausserdem, müßten wir in Zukunft erklären welche "Firmen" (Wiederverkäufer) wir beliefern. Das könnte der
Hersteller angeblich verlangen. Um eben nachzuvollziehen was der dann so treibt.

Und, richtig - es dreht sich dann alles um Rabatte.

Mal so eben den Liferanten zu wechseln ist bei uns halt kaum möglich (Bekanntheit, Qualität, Preis usw.)
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.745
51
Wien
AW: Quo vadis

Das hält vor keinem Gericht. Wird zwar eine zeit dauern aber dafür werden die Strafen und die erklagten Verdienstentgänge um so höher werden. Kein Hersteller darf Vertriebswege verbieten.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Quo vadis

Ausserdem, müßten wir in Zukunft erklären welche "Firmen" (Wiederverkäufer) wir beliefern. Das könnte der
Hersteller angeblich verlangen. Um eben nachzuvollziehen was der dann so treibt.

Dazu benötigst du aber auch das Einverständnis der Wiederverkäufer. Dies von einer Belieferung abhängig zu machen, könnte jedoch sittenwidrig sein und somit nichtig.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Quo vadis

Naja, feststeht, unterschreibe ich den Vertrag
sollte ich mich daran halten. Wenn nicht dann nicht.

Hersteller weg. Punkt

Wie auch immer, wenn der Hersteller will, macht er Probleme,
die Frage ist: Will er das?.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Quo vadis

wenn du in der position bist ihm wehzutun, dann schmeiß ihn raus. klar, das kann man sich nicht immer leisten, aber meine erfahrung: die kommen alle wieder, wenn ihnen nennenswerte umsätze fehlen oder ihnen die preise kaputt gemacht wurden.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Quo vadis

Suche mal auf sennheiser vertragshändler wen man sich nicht halt an dieser ..... hat man rückwirkend zu zahlen unsw. ( bis zgzgl. Strafe in geldsummen)

Blöd weil wen man vorher die immer bekannt gemacht hat auf EVENTS und MESSE, bekomt man nachher so etwas.

Wie Auch HP mit den Kontrole wegen Verträge was man ja oder nein über welche vetrieb und wie machen darf, die Rebates zurück hold, Accountant checks macht unsw. 5 Stellig oder selbst 6 stellig Beträge sind ja in fachkreisen bekannt.

Wetbewerb und Grenze setzen, hmm tja wen es wirklich alles ehrlich zu geht, ist aber in ganz viele fälle nicht den fall wie die Razia's Mediamarkt so zum beispiel mal gezeigt haben ;)
Nur fest beweisen kan man wen es nur aussagen sind meist nicht.

OJA habe mall mehrmals so etwas beim glaube Wetbewerbzentrale dld und nl gemeldet, hmm die gehen nur den ganz grosse sachen nach wie die BIER.... womit die in den Presse kommen möchten und können weiter haben die auch kein Zeit.
(DEN deutsche ans Telefon, bekamen wir aussage auch in die Richtung , brauchen für untersuchung feste beweisen, und wen kleines dan auch kein Zeit, also selbe machen die nur wen erfolg etwa 100% sein kan, und es gros genug ist)

Und IN NL meist nur Warnungen, wen überhaupt, auch wen die einsehen es ist nicht erlaubt unsw.

Lass die mal laufen in endeffekt, sind die Hersteller, dan nur doch noch anhängig von ein par wie Amaz. mediamark.. und so weiteres, die bestimmen dan die Preisen und gewinmargen, weil die Hersteller zu bl.. d sind um ... ( dan komt mal wider ein Razia Untersuchung mit ergebnis , tja die und die Manager ist es aber wir den Geschäftsführung ganz oben weisen niemals davon und machen alles sauber ;)

Den extra kickback rabatte laufen in wirklichkeit von etwa 20% bis fast 60% , deswegen können ganz grosse dan doch so Dumping Preisen machen unsw
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Quo vadis

Verträge sind immer dass man auch die Buchhaltung ganz genau einsehen darf ( einkauf und verkauf), zum Kontrolle, dies scheint/ist Gesetzlich erlaubt hat man mir mitgeteild auch durch den Gesetzliche Instanzen)

Datenschutz meist greift die nicht, weil in deiner AGB's sollen dieser so angepast werden das es denen erlaubt. Einsicht zu haben.
Ja die sind damit Jahren mit Juristen unsw , wer möchtet kan es versuchen zu kämpfen. ;)

Also wen dan einer wirklich durchsetzt, sagen die danach einfach passen wir an haha witz oder

und
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Quo vadis

Oja hier mal zum lesen.

Bundeskartellamt - Homepage - Arbeitskreis Kartellrecht dan dort nachsehen Vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie

Gardena unsw Bundeskartellamt - Homepage - Bundeskartellamt erwirkt Änderung des Händler-Rabattsystems bei GARDENA

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Beschwerden zu vermeintlichen Beschränkungen des Internethandels. Hier ist eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Ein Hersteller kann bei der Ausgestaltung seines Vertriebssystems durchaus auf die unterschiedlichen Gegebenheiten verschiedener Vertriebskanäle in angemessener Form eingehen. In jedem Fall sollte sich ein Hersteller aber darüber bewusst sein, dass er dabei den Internetvertrieb nicht ohne weiteres ausschalten oder benachteiligen darf. Bei GARDENA konnte schnell und konstruktiv eine Lösung gefunden werden: Die neuen Konditionen unterscheiden nicht mehr zwischen stationärem und Online-Handel.“
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Quo vadis

Man lese dieses "und dem klagenden Onlinehändler einen Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp einer Million Euro zugesprochen." wenn man den richtigen Lieferanten hat, kann man danach grad in Rente gehen ... :) :) :) ... oder der Lieferant in Konkurs.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Quo vadis

Na, Michael,

so kommt mir das vor. Mir lichtet sich büschelweise das
Haupthaar vor Schreck und dann lese ich sowas.

Aktuell dreht sich das ganze um drei Verträge die quasi ähnliche
sagen wir (Anstrengungen) versuchen.

Aber auch nur, weil sie selber dafür gesorgt haben, daß ihre
Produkte auf allen möglichen Plattformen, naja, versemmelt wurden und
werden. Für den Fachhandel vor Ort wird sowas natürlich uninteressant.
Auf einemal, "ei dar Daus" gehen da natürlich die Stückzahlen zurück.
Ja, und jetzt? Also muß man versuchen das wieder in die Gänge zu bringen.

Es gäbe jetzt plötzlich Geräte, für den Fachhandel (Rabatt, Rabatt)
Und Geräte zum "freien" Handel (Internet) (Rabatt),

Offensichtlich versucht man über eine Komplexe Rabattsteuerung
darüberi einzugreifen, um den Fachhandel vor Ort wieder zu stärken.

Das Problem leuchtet ein.

Der Hersteller möchte mit seinen Produkten
einerseits seine angestammte Kundschaft (die Ortsgebundenen Fachhändler)
nicht verlieren aber andererseits auf den Internethandel (einige Händler in Mill. € höhe)
nicht verzichten, hat aber eben nur eine Produktpalette.

Nun versucht er seine Palette aufzuteile.
Und steuert das über Rabatte.

Mir gut bekannte I-Händler brauchen etwa 13% vom Vk
davon etwa 4% für Verpackung und Transport (Maschinen sind schwer und groß)
Die meisten "Lassen Verpacken"
Ab dann wird es uninteressant. (Geldwechseln)

So, ungefähr läuft das

Ach ja, es gibt ja noch das "europäische Ausland" (mein Unwort des Jahres)
= gleiche Maschiene, gleicher Hersteller. Nur in Tschechien zum Fantasiepreis (Ek=VK)
zu bekommen.
Und jetzt????

Anfrage an Hersteller. Man könne das zur Zeit nicht anderst in den Griff bekommen.

Ach so, na dann.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Quo vadis

Tschechien/Osten - na ja, ist im Autohandel auch nicht andres -> Re-Import um zig% günstiger.
Und so ließe sich das auch regeln. Z.B. verkauft AT die meisten VW-California in die BRD, alles Re-Importe, umgekehrt sind Transporter aus der BRD günstiger als in AT.


Die Hersteller müssen den Service vor Ort eben stützen mit Geld oder Ersatzteilen oder so was, über den Händlerpreis alleine geht es eben nicht mehr. Oder eben eine Fachwerkstätten mit Wartungsvertrag (oder so) bekommt einen Sonderrabatt um die Service zu stützen, das hat ein reiner Internethändler nicht.

Z.B. Auch hier siehe Autohandel, da gibt es A-Händler und B-Händler mit Vorgaben (sonst wird man kein A Händler) und der B muss beim A kaufen - bin nicht vom Fach, aber so läuft es doch ?


Ganz generell orte ich schon ein kleines Problem für den Online-Handel, wenn in den Medien steht: Arbeitsplatzverlust im Handel (wir handeln ja nicht - no na) und über Ursachen spekuliert wird die eh bekannt sind. Fehlt nur noch, dass der Handel reguliert wird von oben herab, dann bestellen die Deutschen eben im Ausland, z.B. in Österreich. ;)
Na ja, ein endloses Thema ...
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Quo vadis

Somit kommen wir auf ein weiteres Thema
daß ich nicht weiter vertiefen möchte.

Was hält man den von dem "Beratungsklau".

Kunde kommt zu Dir, Du redest dir die Seele aus dem Leib.
Und mit seinem erworbenen Kenntnissen kauft er, meinetwegen
in "Sonstwo"".

Ach naja. is ein anderes Thema.
 

cschulle

Gut bekanntes Mitglied
1. November 2013
130
0
Österreich
AW: Quo vadis

Bin schon echt gespannt wie das weitergeht. Zum Glück bin ich Produzent und künftig auf Direktvertriebler per Onlineshop (zumindest arbeite ich gerade dran :) ). Das Thema ist immer das Gleich: Wie hoch ist mein Gewinn? Wird an Großhändler oder Fachhandel geliefert und welcher UVP ist zeitgemäß.
Mir grausst wenn ich die Preise unserer Produkte im Fachhandel anschaue und dann ein paar Schlaue auch noch bei Amazon die Artikel reinstellen mit 3% oder 4% Aufschlag vom EK Großhandel. Echt krank der Onlinehandel.