Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
Wir als Onlinehändler haben schon vieles in rechtlichen Dingen erlebt, wissen auch, man darf nicht mal husten, sonst gibt es ne Abmahnung.
Auch in Sachen patenrechtliches und geschützter Namen gab es schon vieles, was man einfach nicht verstehen kann, vorallem, welche
Gerichte solche Sachen auch noch zulassen.
Das neuste was ich gerade in unserer Zeitung fand, da hat sich jemand doch tatsächlich das Wort "Weltuntergang" schützen lassen.
Unsere heimische Disco wurde nun wegen einer "Weltuntergangsparty" verklagt.
In welcher Welt leben wir eigentlich ? Warum kann man diesem Treiben nicht ein Ende machen.
Wie soll man den bald Sachen verkaufen, wenn man Sachen nicht mehr beim Namen nennen darf?!
Ich schütze jetzt meinen Nachnahmen und verklage jeden der auch so heisst.

Hier ist der ganze Bericht zu finden
http://www.siegener-zeitung.de/a/639383/3000-euro-fuer-34weltuntergang34
 

Freaky

Sehr aktives Mitglied
7. Mai 2009
1.240
67
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Tja, armes Deutschland.

Und da fragt man sich, wie ein berühmter Schlagerstar einen von jemand anderem geschützten Namen verwenden darf und dies auch nach Gerichtsbeschluss weiter tun darf.

Ich glaube um Sinn geht es dabei auch gar nicht.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.696
30
Wien
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Nun ja verlangen kann der ja mal was er will, vor gericht wird er da trotz marke wenig chancen haben da weltuntergang ja ein allerweltsbegriff ist und es auch schon vor seiner anmeldung weltuntergangsparties gab.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Wie soll man den bald Sachen verkaufen, wenn man Sachen nicht mehr beim Namen nennen darf?!
Ich schütze jetzt meinen Nachnahmen und verklage jeden der auch so heisst.

Einmal tief durchatmen bitte.

Besser?

Zum besseren Verständnis lese ein bisschen im Markengesetz, ein paar Urteile und Kommentare. Hilfe bieten hier auch die FAQ des DPMAregister

Da wirst du erfahren, dass jeder alles als Marke anmelden kann. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird die Marke eingetragen. Ob eine Marke vor den Augen des Richters Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt.

Natürlich verteidigt der Markeninhaber seine Rechte, warum hätte er sonst die Marke anmelden sollen?

Natürlich ist es die Pflicht von Frau Gliesche, eine Markenrecherche durchzuführen. Nur weil sie die Marke nicht kennt, hat sie kein Recht, anderer Leute Markenrechte zu verletzen. Dass sie für eine Abmahnung im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Marke "Ballermann" Verständnis hätte, zeigt nur die Fragwürdigkeit ihrer Argumentation.

Ich glaube nicht, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Marke "Weltuntergang" Bestand haben würde, wenn doch, wird ihr Bekanntheitsgrad in einem Maße steigen, dass Abmahnungen künftig seltener nötig werden.

Ungeachtet dessen bin ich mir nicht sicher, ob die angemeldete Klasse 43 überhaupt Ansprüche in diesem Falle rechtfertigt, aber ich bin nur ein Laie.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Ich trage dann mal das Wörtchen "und" als Marke ein. Dann kann ich mir das lästige Verpacken meiner Ware sparen.

;)
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

War ja nur ein Scherz. Aber Weltuntergang ist ja auch nur eine Wort und eigentlich keine Marke. Da könnte man sich ja offenbar alles mögliche schützen lassen....und da hab ich eben das Wörtchen "und" im Sinn gehabt.
Das verwenden sehr viele.....

Nicht ernst gemeint.....
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

ich denke er meint damit, das man Geld nicht mehr "für ehrliche, lästige Arbeit" verdient
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

War ja nur ein Scherz. Aber Weltuntergang ist ja auch nur eine Wort und eigentlich keine Marke. Da könnte man sich ja offenbar alles mögliche schützen lassen....und da hab ich eben das Wörtchen "und" im Sinn gehabt.
.

Bei "und" liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein absolutes Schutzhinderniss vor, eine Eintragung würde dann vom DPMA abgelehnt. "Aber" wurde vor über 10 Jahren aber auch nicht abgelehnt, inzwischen inhaberseitig aber nicht verlängert.

Bei "Weltuntergang" lagen offenbar keine absoluten Schutzhindernisse vor, was nicht heißt, dass ein Gericht nicht doch ein Schutzhindernis sieht. Um das festzustellen, müsste allerdings erstmal jemand klagen. Und soweit ist der Fall noch lange nicht.

Hier die Meinung eines RA dazu: http://anwalt-blog.com/abmahnung/ph...ahnt-weltunergang-durch-alberter-kollegen-ab/
Meine Meinung: Wenn man in diesem Fall Ruhe bewahrt und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreibt, kann man relativ gelassen einer Klage entgegensehen.

Zitat von Siegener Zeitung:
Philip-Nicholas Blank hatte sich das Wort "Weltuntergang" beim Deutschen Patentamt in München heimlich, still und leise bereits Anfang des vergangenen Jahres schützen lassen.
Hätte er Frau Gliesche persönlich informieren sollen? Hätte er selbst recherchieren sollen, wer in nächster Zeit vorhat, mit diesem Namen Geld zu verdienen? Von denen die das wollten oder auch schon vorher taten, hat niemand der Markeneintragung widersprochen. Dabei wäre das der einfachste Weg gewesen. Spätere Markenlöschungen lassen sich nur noch gerichtlich durchsetzen.
 

okh

Gut bekanntes Mitglied
20. Oktober 2007
585
4
Buchholz
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Ich sehe in den Massenabmahnungen in dieser Sache eine Rechtsmissbräuchlichkeit.

Zu dem Schutzbedürfniss einer Wortmarke, gehört auch immer die (aktive) Nutzung der Wortmarke. Soweit ich informiert bin, wird die Wortmarke "Weltuntergang" vom Markeninhaber lediglich zu den o.a. Zwecken unterhalten.

Bin gespannt wie die Angelegenheit ausgeht.
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Es mag für alles Fürsprecher geben so wie hier, aber ich gehe von gesundem Menschenverstand aus, einem Funken Anstand auch einem anderen Dreck unter dem Fingernagel zu gönnen. Du magst das anders sehen und zu allem eine Notwendigkeit und das ist das Recht des Einzelnen.
In anderen Ländern kommt man nicht auf so Ideen, denn da würdest Du damit nachts nicht mehr ruhig schlafen können!
Ich sage nicht, das diese Eintragungen von Markennamen und Rechten generell ein Schmu ist, aber wer sich solche Worte schützen lässt, um damit eventuell bewusst den Kapitalgewinn im Auge hat - das gehört für mein gelernten Anstand verboten.
Bei uns in der Elektronikbranche ist auch mehr als einmal passiert, das sich irgend ein xx von der Gasse bewusst Worte schützen lies, weil eine sogar namhafte Firma dieses Wort als Bezeichnung nutzte, aber selber den Begriff nicht schützen ließ.
Am Ende wurde natürlich nicht die Firma, die dieses Teil halt so nannte und wenn man es verkaufen wollte, auch so nennen musste, verklagt sondern die ganzen kleinen dummen Händler die eben diesen Artikel mit dieser Bezeichnung anboten.
Ich habe für sowas einfach kein Verständniss und ich verstehe diese Leute nicht, denen sowas einfällt und die Leute nicht, die fröhlich mitmachen und das gut finden. Daher muss ich mich auch nicht rechtfertigen, ob ich durchgeatmet habe und es mir besser geht ... nein, in diesem Land geht es den meisten nicht mehr gut, die auf ehrliche Weise versuchen Ihr Geld zu verdienen.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Hier die Meinung eines RA dazu: Abmahnung: Weltuntergang durch Philip-Nicholas Blank geschützt (Abmahnung Alberter und Kollegen) » anwalt-blog.com

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte man Ruhe bewahren und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ich glaube, man kann hier relativ gelassen einer Klage entgegensehen. Frau Gliesche hätte den Ärger trotzdem vermeiden können, indem sie entweder die Marke anficht oder sie eben nicht benutzt.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Es mag für alles Fürsprecher geben so wie hier...

Ich möchte Herrn Blank nicht von vornherein böse Absicht unterstellen, das können Gerichte klären. Mal angenommen, er hatte ein tolle Geschäftsidee (nicht die Abmahnung), dann will er sich die Marke dazu schützen lassen.

Wo kämen wir hin, wenn jeder Trittbrettfahrer den guten Namen von BSF electronic systems für sein eigenes Geschäft benutzen darf? Möglicherweise deine Preise unterbietet, deinem Ruf schadet oder dich gleich ganz aus dem Markt verdrängt? Was, wenn deine Kunden dein Geschäft nicht von seinem unterscheiden können?

Jede Medaille hat zwei Seiten.
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

ich gebe Dir ja Recht und sage ja auch, nicht generell ist alles Schmu.
Klar darf man nicht jedes Taschentuch "Tempo" nennen, nicht jedes Küchentuch ist ein "Zewa" und nicht jede Cola als "Coca Cola" oder "Pepsi" und da mag ich das alles verstehen.
Aber es soll doch bitte in dem Rahmen sein, das man für das geschützte auch etwas selber dazu beigetragen haben sollte und nicht auf Worten anderer sich ausruht oder Allerweltsnamen und Bezeichnungen von Alltagsgegenständen!
Und an dem Wort Weltuntergang was ja hier jetzt nur als beispiel steht, hat der gute Herr nunmal selber nichts beigetragen, er hat das Wort nicht erfunden, und wird auch garantiert selber keinerlei persönlichen oder gesundheitlichen Schaden tragen, wenn ein anderer das Wort nutzt.
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

ich gebe Dir ja Recht und sage ja auch, nicht generell ist alles Schmu.
Klar darf man nicht jedes Taschentuch "Tempo" nennen, nicht jedes Küchentuch ist ein "Zewa" und nicht jede Cola als "Coca Cola" oder "Pepsi" und da mag ich das alles verstehen.
Aber es soll doch bitte in dem Rahmen sein, das man für das geschützte auch etwas selber dazu beigetragen haben sollte und nicht auf Worten anderer sich ausruht oder Allerweltsnamen und Bezeichnungen von Alltagsgegenständen!
Und an dem Wort Weltuntergang was ja hier jetzt nur als beispiel steht, hat der gute Herr nunmal selber nichts beigetragen, er hat das Wort nicht erfunden, und wird auch garantiert selber keinerlei persönlichen oder gesundheitlichen Schaden tragen, wenn ein anderer das Wort nutzt.

Ich bin glücklich, in einem Land zu leben, in dem vor Gericht alle gleich sind. Nicht nur die "Großen" (Tempo, Zewa, Coca Cola) haben ein Recht auf freie gewerbliche Tätigkeit, sondern auch du und ich und jeder andere. Warum es so klar sein sollte, dass man ein Taschentuch nicht "Tempo" und eine Party nicht "Ballermann-Party" nennt, leuchtet mir nicht so ein. Der Tenor ist doch der: Die bekannte Marke eines "Großen" respektiert man, die unbekannte eines "Kleinen" dagegen nicht. Zum Glück sehen Gesetzgeber und Justiz das anders. Ich kann hier mein Recht einfordern und gleichzeitig nachts ruhig schlafen. Ich hörte davon, dass das in anderen Ländern nicht selbstverständlich ist.

Ich habe das Gefühl, das der Markeninhaber hier übers Ziel hinausgeschossen ist, immer noch keine böse Absicht unterstellend. Aber es ist natürlich sein Recht, seine Interessen zu verteidigen.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Für mich sieht das ganz klar so aus, als wolle sich da jemand mit dem Schutz eines Wortes, das eher beschreibend und aus ausserdem auch im Duden ist, eine goldene Nase verdienen.
Oder wie will er seinen wirtschaftlichen Verlust begründen, wenn jemand eine Weltuntergangsparty veranstaltet?
Vor allem jetzt, wo die Welt offensichtlich nicht untergegangen ist.......
Deshalb mein etwas überspitzter Vorschlag, das Wort "und" schützen zu lassen.....oder noch besser....lassen wir doch "Markengesetz" schützen und schicken dem Abmahner eine Abmahnung. Der hat ja sogar eine Gewinnabsicht mit der Verwendung des Begriffes.

;)
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
890
10
Coburg
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

@ralph_1
"Ich bin glücklich, in einem Land zu leben, in dem vor Gericht alle gleich sind."

Du lebst aber nicht in DE, oder?

zur Sache... Was es hierüber zu diskutieren gibt erschliesst sich mir nicht? Das ist ein Abzocker der wahrscheinlich noch nie richtig arbeiten musste, nicht mehr und nicht weniger. Dem ist nur der persönliche Weltuntergang zu wünschen!
 

ralph_1

Gut bekanntes Mitglied
12. August 2011
586
5
AW: Auch andere Bereiche von Abmahnungen genötigt.

Was es hierüber zu diskutieren gibt erschliesst sich mir nicht? Das ist ein Abzocker der wahrscheinlich noch nie richtig arbeiten musste, nicht mehr und nicht weniger. Dem ist nur der persönliche Weltuntergang zu wünschen!

Ich habe versucht, sachlich und unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten, diesen Vorgang zu bewerten. Mit anderen Worten: meine Meinung dargelegt.
Bleibt zu hoffen, dass du nie Opfer von Vorverurteilungen wirst, die auf falschen Annahmen beruhen.
 
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