Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
Einen Überblick was auf uns und das Layout des JTL- Shop zukommt gibt der Händlerbund Achtung: Bundestag beschließt Gesetz zur

Wenn ich das richtig verstehe ist die Übersichtsseite des JTL-Shop ausreichend, wenn der Bestellbutton den folgenden Text enthält:
Code:
Zulässig sind danach die folgenden Formulierungen zur Bezeichnung des Bestell-Buttons:
„zahlungspflichtig bestellen“
„kostenpflichtig bestellen“
„zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
„kaufen“

Demnach muß nur der Buttontext geändert werden, reicht das?
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ich kann darin nichts finden was von der Einschätzung des Händlerbundes abweicht.

Was meinst du genau?
 

uzdor

Gut bekanntes Mitglied
18. Dezember 2007
166
11
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Geht nicht darum, dass es von der Einschätzung des Händlerbundes abweicht sondern darum, dass neben dem Button auch das Prozedere beim Bestellen an diversen Stellen überarbeitet werden muß. Es geht eben nicht darum, dass NUR der Buttontext geändert werden muß, wie es im Fredstartbeitrag geäussert bzw. gefragt, sondern auch anderes. So verstehe ich zumindest den kompletten Beitrag egal, ob Händlerbund/Anwaltskanzlei. Aber wie immer werden 10 Leser zehn Meinungen vertreten, denke ich.
Hauptsache die Lösung die es letztlich wird ist (so gut es eben geht) abmahnsicher, alles andere ist mir persönlich egal.
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ich sehe das so, das in einem JTL- Shop nicht drum herum geändert werden muß, da alles was das Gesetz vorschreibt auf der letzten Bestellübersichtsseite drauf ist.
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hi, der Button wurde bereits mit Shopversion 3.12 umbenannt in "zahlungspflichtig bestellen", siehe auch JTL-Shop3-Changelog
Wer also mindestens Shop 3.12 installiert hat braucht sich keine Sorgen bezüglich Buttonlösung zu machen, die Button-Beschriftung lautet dann bereits "zahlungspflichtig bestellen".

Die Bezeichnung kann natürlich auch einfach per Sprachverwaltung im Admin-Backend geändert werden ( die Sprachvariable heißt "orderLiableToPay" und befindet sich in der Sektion "checkout").
 

donot

Aktives Mitglied
3. August 2007
210
0
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Oh man, hoffentlich klickert das den Shopping Portalen auch bald ein, wie DaWanda, Amazon etc.

Ich hab jetzt in meinem OsCommerce Shop auf "Kaufen" geändert. "kostenpflichtig Bestellen" konnt man in dem kleinen Button kaum lesen. Wobei ich persönlich "Bestellen" um einiges klarer ansehe als "kaufen". Weil bei "Bestellen" erwartet man danach nichts mehr, "Kaufen" wird oftmals auch schon vor dem Bestellung abschicken verwendet. Aber was solls.

Schwierig wird es mit den Merkmalen, weil nirgends steht, was genau unter Merkmalen verstanden wird. An sich hab ich die wichtigsten Merkmale schon im Titel. Aber genaue Größenmaße zum Beispiel nicht.

Aber was ist denn mit "Mindestlaufzeit des Vertrages" gemeint? Gilt das überhaupt bei Produktbestellungen?
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

So wies aussieht ist die JTL-Bestellübersicht am ende doch noch nicht ausreichend!
Siehe: http://www.haendlerbund.de/images/pdf/news/button-loesung-whitepaper.pdf

Es muß die Produktbeschreibung rein und so wie es aussieht auch die Warnhinweise, ähnlich wie bei den Stoffprodukten die Inhaltsangabe.
Und es muß noch ein Hinweis auf Zölle und Steuern rein.

Man muß also doch einiges ändern :(
 

Mitsumi

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2011
151
1
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hallo,

in räumlicher Nähe zur Schaltfläche (siehe 2. b)
(Informationen und Schaltfläche müssen bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig ohne scrollen zu sehen sein

ich frage mich jetzt wie auf einer Seite ohne zu scrollen die Artikelbeschreibung und der
Bestellbutton (Kaufbutton) zu sehen sein soll wenn,
10 Artikel im Warenkorb liegen und die Artikelbeschreibung na sagen wir mal 1 Din A4 Seite lang ist. ????
oder habe ich da was falsch verstanden ??

mfg
Frank
 

meYedesign

Aktives Mitglied
9. Februar 2011
36
6
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

So wies aussieht ist die JTL-Bestellübersicht am ende doch noch nicht ausreichend!
Siehe: http://www.haendlerbund.de/images/pdf/news/button-loesung-whitepaper.pdf

Es muß die Produktbeschreibung rein und so wie es aussieht auch die Warnhinweise, ähnlich wie bei den Stoffprodukten die Inhaltsangabe.
Und es muß noch ein Hinweis auf Zölle und Steuern rein.

Man muß also doch einiges ändern :(

So sehe ich das auch. Ist denn da eine Änderung bzw. ein Upddate in Planung ?
Da ich Bekleidung anbiete und laut Händlerbund ja zukünftig z.B. die Materialangaben und die Waschbarkeit in der Bestellübersicht erscheinen müssen wäre es doch evtl. die über die Anzeige von Merkmalen oder der Kurzbeschreibung zu lösen. Auch die Anzeige von Bildern (z.B. Merkmalbilder) wäre in dem Zusammenhang von Vorteil, da gerade bei Bekleidung so z.B. die Pflegeanleitung per Bild dargestellt werden könnte.

Eine kurze Info von JTL hierzu wäre prima!
 

Diedrichs

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2008
2.418
10
Darmstadt
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Wo soll das "zahlungspflicht bestellen" im Bestellprozeß stehen? Ich habe es nicht gefunden, obwohl es in der Sprachdatei drin ist.
 

Diedrichs

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2008
2.418
10
Darmstadt
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Dachte ich mir. Da steht bei mir aber "Bestellung abschließen". Bei Dir im Shop steht da "zahlungspflichtig bestellen", aber bei mir nicht. Bei mir steht "Bestellung abschließen". Letzteres finde ich bei den Sprachvariablen unter checkout. (3.12). "zahlungspflichtig bestellen" steht aber bei der Variable orderLiableToPay drin!
 

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mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Also der Händlerbund lehnt sich hier ziemlich weit mit seiner Interpretation aus dem Fenster und macht die Pferde scheu. Ohne Angabe einer Quelle heisst es da zur Frage nach den "wesentlichen Merkmalen"
Diese Angaben waren bisher nur in der Artikelbeschreibung am Produkt erforderlich.
[COLOR=rgb(49.800003%, 49.800003%, 49.800003%)]„Gefordert ist eine [/COLOR][COLOR=rgb(49.800003%, 49.800003%, 49.800003%)]detaillierte und übersichtliche Beschreibung ohne Weitschweifigkeit, aus derder Verbraucher die für seine Kaufentscheidung maßgeblichen Merkmale entnehmen kann.“


Die Frage ist also rein juristisch betrachtet, was zu den "wesentliches Merkmalen" gehört. Solange dazu keine rechtskräftigen Urteile existieren, würde ich mal gar nichts an der Shopprogrammierung ändern, wie es der Händlerbund aber vorschlägt.

Das ist Aktionismus, ohne fundierte juristische Bewertung!
[/COLOR]
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Also der Händlerbund lehnt sich hier ziemlich weit mit seiner Interpretation aus dem Fenster und macht die Pferde scheu.
Da stimme ich dir zu. Wir warten mit den definitiven Änderungen auch erstmal ab, bis hier etwas mehr Klarheit herrscht.

Wer nicht abwarten möchte, kann die Bestellpositionen einfach im Template /templates/JTL-Shop3-Tiny/tpl_inc/bestellvorgang_positionen.tpl bzw. bestellvorgang_positionen_custom.tpl um Artikelmerkmale und Kurzbeschreibung ergänzen. Die notwendigen Änderungen sind hier als "Diff" dokumentiert: Template Entwicklung - Buttonloesung_Bestellpositionen_Kurzbeschreibung_und_Merkmale.diff - JTL Developer Base

Im Template für Shop3.13 wird dieser Code zunächst auskommentiert enthalten sein.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

na ja .... sooooweit lehnt sich der HB imho nicht aus dem Fenster ... und auch die it-recht weist darauf hin ...

Online-Händler aufgepasst: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung der

letztlich heisst es auch im Gesetz:

" ... muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge- setzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich zur Verfügung stellen ..."
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Artikel 246 BGBEG Absatz 1 Nr. 4 sagt:

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung...

Es geht also um die Frage, was ist ein "wesentliches Merkmal" !!

Entweder gibt es dazu bereits Urteile (dann sollte man als "Händlerbund" die Quellen dazu nennen!) wenn daraus hervorgingen würde, dass zum Beispiel eine Waschanleitung oder stoffliche Zusammensetzung eines Artikels dazugehörten, wie es wohl weiter oben als Notwendigkeit (nach Lektüre des Händlerbundes-Whitepaper?!) gemutmaßt wurde, oder es handelt sich eben um Spekualtion.

Ich verkaufe zum Beispiel Kosmetika. Hier könnte man die Frage stellen, ob nun die INCI Angaben, also die Auflistung der Inhaltsstoffe Bestandteil der "wesentlichen Merkmale" wären oder nicht. So aus dem Bauch heraus, würde ich sagen das:

Shampoo, gegen Schuppen Marke XYz, mit Aloe Vera 200ml

sind bereits die wesentlichen Merkmale!!

und so (oder so ähnlich) sehen bei mir die Artikel-Titel auch aus. Ich sehe allein aus dem Gesetzestext auch keinen Grund zur Änderung. Im übrigen lässt sich dieser Begriff vermutlich auch nicht pauschal eingrenzen, sondern es wäre eine Fall zu Fall Entscheidung. Da müsste man mal sehen, ob einer wirklich wegen dem Vorwurf die vorstehende Zeile enthalte nicht die "wesentlichen Merkmale" des Artikels den Gang zum Kadi wagt. Da wird das Eis doch recht dünn!

Und ich habe schon einige Tausend Taler bei Rechtsstreitigkeiten verloren, und wenn ich daraus eines gelernt habe, dann das ein Richter diesen Sachverhalt so, und der nächste diesen Sachverhalt anders betrachten würde. Das weiß auch ein potentieller (weil als Abmahner geübter ) Angreifer.

FAZIT: Ich finde die Hinweise des Händlerbundes zur Änderung der Darstellung der letzten Bestellseite sehr einseitig auf Aktionismus ausgerichtet. Auch die Formulierungen des Whitepapers sind juristisch nicht untermauert, es stellt sich auch die Frage nach der Qualifiaktion des Autors (oder habe ich die Übersehen?)

Ich würde jedenfalls solche Änderungs-Empfehlungen vorsichtiger angehen.

Gut ist allerdings das JTL hier gleich anbietet die letzte Bestellseite entsprechend nach Bedarf zu erweitern.

Je länger ich darüber nachdenke um so sicherer werde ich mir, dass dieser Aspekt der wesentlichen Artikelmerkmale eine Fall zu Fall Entscheidung sein wird. Da kannst Du nämlich Deine Bestellabschlußseite mit der gesamten Artikelbeschreibung zuspammen, und wenn ich dann auch nur ein "wesentliches Merkmal" Deines Artikels kenne, dass Du in der Artikelbeschreibung vergessen hättest flattert die Abmahnung rein!

Btw: wird Zeit, dass die Bundesregierung die gesamte Abmahnarie auf ein paar hundert Euro deckelt, dann ist endlich Schluß mit der ganzen Kinderka**e!
 

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