Naja ganz kostenlos jetzt nicht ...
Ich biete meinen Kunden immer bestmöglichen Service! Qualität, schnelle Lieferzeit und faire Preise.
Ich werde aber einen Teufel tun und ein Bewertungssystem einführen, es gibt auch immer **** die einem nur eines rein würgen wollen.
Ich glaube das macht sich nur marginal bemerkbar, wenn negative Bewertungen fallen, geht der Schuss evtl. sogar nach hinten los.
Ich befürchte es, sehen dem aber etwas gelassener entgegen, denn ich habe definitiv keine Nachricht über die Preiserhöhung erhalten. Habe extra auch nochmal die Mails die ich so auf Anhieb gesichtet habe überprüft. Zumal, so eine wichtige Information zum Vertragsgegenstand lediglich per E-Mail versendet zu haben, wäre doch sehr leichtsinnig.
Mal sehen..
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft wird für einen Zeitraum von 12 Monaten begründet und verlängert
sich um jeweils weitere 12 Monate, soweit nicht der Austritt aus dem Verein 3
Monate vor Ablauf des 12-Monatszeitraumes schriftlich gegenüber dem Vorstand
erklärt wird.
2.
Im Falle der Beitragserhöhung im Verhältnis zum Zeitpunkt der Begründung der
Mitgliedschaft ist jedes Mitglied, welches satzungsgemäß an der Beschlussfassung
hierzu nicht mitgewirkt hat, berechtigt, binnen 14 Tagen nach Mitteilung der
Änderung schriftlich seinen Austritt aus dem Verein zu erklären. Der Austritt wird zu
dem Zeitpunkt wirksam, zu dem das entsprechende Mitglied gem. § 9 Abs. 1 der
Satzung hätte seinen Austritt erklären können, ohne dass die Beitragserhöhung für
den Restzeitraum der Mitgliedschaft wirksam wird
Es ist richtig, dass Sie Mitglied im Händlerbund e.V. geworden sind.Nachstehend habe ich Ihnen den Link zu unserer Satzung hinzugefügt:
http://www.haendlerbund.de/images/pdf/Satzung.pdf
Die Händlerbund Management AG sichert im Auftrag des Händlerbunde.V. insbesondere die Mitgliederverwaltung und Leistungserbringung ab.
In diesem Zusammenhang ist sie auch mit dem Einzug des Mitgliedsbeitrages in eigenem Namen beauftragt. Das ändert jedoch nicht daran, dass Sie dabei den Mitgliedsbeitrag für den Händlerbund e.V. entrichten.
binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung schriftlich seinen Austritt aus dem Verein zu erklären
Im Falle der Beitragserhöhung im Verhältnis zum Zeitpunkt der Begründung der
Mitgliedschaft ist jedes Mitglied...,
Aber wo siehst Du denn jetzt das Austrittsproblem (für mich)?
ich habe weder Rechnung noch sonst eine Mitteilung erhalten der ich entnehmen konnte dass es zu einer Erhöhung kam. Meine Erkenntnis war dem zufälligen Besuch der Seite und der entsprechenden Feststellung der Werbung geschuldet.