Gelöst 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

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pannscheck

Sehr aktives Mitglied
1. Mai 2009
232
50
Hallo,

bei uns wird bei einem Mahnlauf nicht die "Zahlungsfrist" hinzugerechnet (z.B. "5 Tage"; unter Mahnstufen hinterlegt), sondern es wird das "Zahlungsziel" hinzugerechnet (z.B. "60 Tage"; beim Auftrag hinterlegt).


Somit bekommt eine offene Rechnung vom 8.5. mit 60 Tage Zahlungsziel bei einem heutigen Mahnlauf (8.7.) erneut einen Aufschub von 60 Tagen (also bis zum 8.9.) ...

Gruss, Pannscheck
 

vovo

Aktives Mitglied
1. November 2013
45
5
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Können wir bestätigen, ist bei uns auch so. Es wird, egal ob bei Zahlungserinnerung, 1. Mahnung oder 2. Mahnung, immer das Zahlungsziel welches beim Kunden hinterlegt ist hinzugerechnet. So hat es zumindest den Anschein.

Grüße, Volker
 

Star Piercing

Sehr aktives Mitglied
1. Dezember 2012
1.201
285
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Ich verwende die Wawi 1.0.11.5 und auch dort ist das Zahlungsziel falsch! Ist mir gerade gestern aufgefallen und wir verwenden denn Mahnlauf schon lange... Jetzt stehe ich natürlich wieder dumm da wenn wir ein Zahlungsziel setzen das falsch ist.
Das sollte nun endlich behoben werden!

Ansonsten finde ich denn Mahnlauf klasse, spart uns viel Zeit.
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Hallo,

das kann ich bestätigen. Es wird nun so korrigiert, dass es folgendermaßen ist. Bitte einmal bestätigen ob ihr das auch als korrekt anseht:

1. Mahnung: Sobald eine Rechnung angelegt wird, wird das Zahlungsziel für die Rechnung geholt nach folgendem Schema: 1. Gibt es ein Kundenzahlungsziel? Falls ja, nehme dieses, ansosnten das Zahlungsziel gemäß Mahnstufeneinstellung.
2te bis letzte Mahnung: Immer das Zahlungsziel gemäß den Mahnstufeneinstellungen nehmen. <- Aktuell wird es auch aus dem Auftrag/Kunden übernommen, was falsch ist.
 

WIMA Webdesign

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8. Januar 2011
443
18
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Hallo Maik,

Also aus meiner Sicht sollte das erste Zahlungsziel wie folgt berechnet werden:

Prio 1 ist das Zahlungsziel, welches im Auftrag direkt hinterlegt wurde. (Es gibt denke ich viele gerade im B2B Bereich, welche telefonisch einen größeren Auftrag oder eine Vororder erhalten, wo ein Auftragsspezifisches Zahlungsziel verhandelt wird)

Prio 2 das Zahlungsziel welches im Kundenstamm hinterlegt ist

Prio 3 wenn bei beiden vorherigen Punkten keine Angabe gemacht wurde, dann Zahlungsziel aus erster Mahnstufe nehmen.

Die Berechnung der weiteren Zahlungsziele nach der 1 Mahnung ergibt sich klar aus der Einstellung bei Mahnstufe 2 etc.

Viele Grüße
Mario
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Genauso ist es auch. Wenn ein Auftrag angelegt wird ohne spezifisches Zahlungsziel, wird das Zahlungsziel vom Kunden übernommen. Falls der Kunde kein spezifisches hat, dann das Zahlungsziel aus den Mahnstufeneinstellungen. Man kann jedoch immer das Zahlungsziel im Auftrag explizit angeben bzw. überschreiben. In diesem Fall hat dies immer Vorrang gegenüber Kunde und Mahnstufe.

PS: Der Fehler ist für die 1.1.3 korrigiert.
 

hertee

Gut bekanntes Mitglied
13. September 2014
269
0
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Zahlungsziel + Karenzzeit = Termin 1.Mahnung

Mahntag + Karenzzeit = Nächstes Zahlungsziel und nicht anders

Was ist daran so schwer?
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

@hertee: Man kann es sich auch einfach machen...

Wir reden ja darüber woher das Zahlungsziel der ersten Mahnung kommt. Du ignorierst einfach worüber wir reden und sagst "macht es euch einfach".

Mahntag + Karenzzeit ist doch absolut sinnfrei. Da fehlt die Zahlungsfrist der Mahnstufe. Sonst würde ich ja bei 2 Tagen Karenzzeit ihn in 2 Tagen wieder anmahnen, wenn ich heute die Mahnung erstelle. Karenzzeit ist ja nicht die Zeit, die er für die zweite Mahnstufe Zeit hat, sondern die Zeit, die man dem Kunden zusätzlich Zeit geben möchte, bevor man ihn anmahnt. Z.b. um Überweisungsdauern abzubilden.

Ich denke aber es ist alles so weit geklärt und verstanden.
 

hertee

Gut bekanntes Mitglied
13. September 2014
269
0
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Der Kunde hat bei mir 21 Tage Zeit die Rechnung zu bezahlen!

Karenzzeit 7 Tage

Die Karenzzeit ist/sind für mich die Tage vom Ablauf der Zahlungsfrist bis zur Mahnung!

Der Kunde bekommt doch nach verendeter Mahnung nicht wieder die volle Zahlungsfrist bis zur nächsten Mahnung!

Beispiel: Zahlungsziel 1.Januar - Mahnung 8.Januar. Karenzeit Mahnstufe 2 --- 7 Tage dann Mahnung 2 am 15.Januar

Der Fehler von Jtl - Wawi: Nach Druck der Mahnung werden dem Kunden wieder 21 Tage + 7 Tage Karenzzeit gegeben.


Von mir aus könnt ihr alles so lassen wie es ist, mit ein bisschen Aufwand ist das auch so zu machen.

Es Bedarf auch hier keiner weiteren Antwort seitens JTL mehr!
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Du hast anscheinend oben unsere Beiträge nicht gelesen.

Es gibt doch extra in den Mahnstufen 2,3,4, etc die Zahlungsfrist UND Karenzzeit. Trag dort 7 Tage Zahlungsfrist bei Dir ein und gut ist. Der Bug das die 21 Tage auch bei der 2ten Stufe als Zahlungsfrist eingetragen wurde und nicht der Wert der Zahlungsfrist aus der 2ten Mahnstufe wird ja in der 1.1.3 behoben. Das war ja auch der Grund für dieses Ticket.

Ich glaube es ist alles gesagt und es wird mit der 1.1.3 so laufen wie ihr es wünscht.
 

Star Piercing

Sehr aktives Mitglied
1. Dezember 2012
1.201
285
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Wir wollen hier doch alle eine saubere Lösung, da bring eine Antwort wie von hertee genau gar nichts! Bischen auf dem Boden bleiben, dann kommt es gut. ;)

Ich sehe das so:
Mahnkonfiguration:

Zahlungserinnerung - 30 Tage + 5 Tage Karenzzeit
1. Mahnung - 10 Tage + 5 Tage Karenzzeit
2. Mahnung - 10 Tage + 5 Tage Karenzzeit

Nun schicken wir die Rechnung am 01.01.2016 raus mit Zahlungsziel 31.01.2016
Erhalten wir bis zum 05.02.2016 keine Zahlung geht die 1. Mahnung (Zahlungsziel 15.02.2016) raus.
20.02.2016 geht die 2. Mahnung raus mit Zahlungsziel 30.02.2016.
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Wir wollen hier doch alle eine saubere Lösung, da bring eine Antwort wie von hertee genau gar nichts! Bischen auf dem Boden bleiben, dann kommt es gut. ;)

Ich sehe das so:
Mahnkonfiguration:

Zahlungserinnerung - 30 Tage + 5 Tage Karenzzeit
1. Mahnung - 10 Tage + 5 Tage Karenzzeit
2. Mahnung - 10 Tage + 5 Tage Karenzzeit

Nun schicken wir die Rechnung am 01.01.2016 raus mit Zahlungsziel 31.01.2016
Erhalten wir bis zum 05.02.2016 keine Zahlung geht die 1. Mahnung (Zahlungsziel 15.02.2016) raus.
20.02.2016 geht die 2. Mahnung raus mit Zahlungsziel 30.02.2016.

Genau so! 1.1.3
 

hertee

Gut bekanntes Mitglied
13. September 2014
269
0
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

So und da unterscheidet sich unsere Denkweise!

Das der Kunde nach Ablauf des Zahlungsziels nochmal eine Karenzzeit bekommt ist ok.

Aber zwischen der 1. und 2.Mahnung zusätzlich zum Zahlungsziel nochmal eine Karenzzeit? Was soll das?

Nach der 1. Mahnung hat die Zahlung gefälligst sofort zu erfolgen da gibt es keine Bonusfrist meh!
 

maik.schwefer

Moderator
Mitarbeiter
1. August 2012
2.548
45
Köln
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Dann lass doch die Karenzzeit einfach auf 0. Andere lesen evtl. nur alle 1-2 Tage die Zahlungen ein und stellen daher zur Sicherheit eine Karenzzeit von 1-2 Tagen ein. Teilweise dauern die Überweisungen auch noch 1 Tag, welche man mit der Karenzzeit abfangen kann. Das hat nichts mit unterschiedlicher Denkweise zu tun, sondern mit ein bisschen nachdenken. Es ist doch genauso möglich wie du es willst. Man ist nicht immer selbst der Nabel der Welt und andere brauchen evtl. die Karenzzeit UND die Zahlungsfrist.
 

hertee

Gut bekanntes Mitglied
13. September 2014
269
0
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Ok ich habs jetzt´gesehen und probiere es aus
 

pannscheck

Sehr aktives Mitglied
1. Mai 2009
232
50
AW: 1.1.2.1 Mahnlauf, neues Zahlungsziel falsch

Gut.
Jetzt noch Nümmernchen vor´s Thema - und den lästigen Mahnungs-Fehler schnell rausprogrammieren bevor Ihr neue "Features & Bugs" reinbaut ... ;)
 

mischael134

Gut bekanntes Mitglied
5. September 2013
140
10
Hallo, ich muß das Thema auch nochmal aufwärmen weil das bei uns einfach nicht funktioniert, oder ich grundsätzlich was nicht verstehe.
Wir sind jetzt auf 1.1.4.7
Ich habe die Mahnstufen Zahlungserinnerung (28+3), Mahnstufe 1 (10 + 3), Mahnstufe 2 (10 +3 ) (
Ich bekomme einen Auftrag über einen Webshop rein und möchte diesen auf Rechnung umstellen (wir bieten das nur auf Nachfrage an).
Damit bekommt die REchnung das Zahlungsziel "Rechnungsdatum + 28 Tage" (weil das im Auftrag so hinterlegt ist und das ja auch richtig ist). Die 28 Tage werden, wenn ich das richtig verstanden habe aus der Mahnstufe Zahlungserinnerung gezogen (alles andere wird in der neuen Wawi nicht mehr unterstützt).
Über die Mahnlaufverwaltung kann ich dann nach Ablauf der 28(+3) Tage den Mahnlauf starten.
Damit lande ich in der Mahnstufe Zahlungserinnerung und es werden auf das Zahlungsziel (RNrDat +28) wieder 28 Tage aufgeschlagen.
Und das ist genau das Problem, was andere hier auch haben (zumindest verstehe ich das so).
Nach meinem Verständnis ist die Zahlungserinnerung eine Mahnstufe deren Zahlungsfrist auf das ursprüngliche Zahlungsziel addiert wird.
Das heißt, der Wert 28 Tage aus der ersten Mahnstufe wird zweimal benutzt. Einmal für das Zahlungsziel selbst, womit man sich aber nach meinem Verständnis noch nicht im Mahnlauf befindet und dann noch mal als zweite Frist für die erste Stufe (Zahlungserinnerung) des Mahnlaufs.
Und das geht eben nicht, weil damit genau das passiert was hier immer wieder beschrieben wird.
Ich starte nach den 28 Tagen den Mahnlauf und wenn ich nicht bevor ich die Mahnung dann rausschicke, dass Zahlungsziel nochmal manuell auf die 10 Tage ändere, steht das Datum in der Zahlungserinnerung drin (wenn man es reinschreibt) und der Kunde hat nach erreichen des Zahlungsziels nochmal die selbe Zeit (28 TAge) bis man die nächste Mahnstufe aktivieren kann. Das heißt man ist manuell immer am nachstellen was eigentlich automatisch gerechnet werden sollte.

Ich habe auch schon versucht noch eine Mahnstufe davor zu stellen, Zahlungsziel genannt (28+3 und dann Zahlungserinnerung auf 10+3 ...), damit man das eigentliche Zahlungsziel eben getrennt einstellen kann (wenn es automatisch gezogen werden soll). Wenn ich dann aber den Mahnlauf starte, lande ich erstmal in der Zahlungszielstufe, muß das neu errechnete Zahlungsziel auf gestern setzen und kann dann in die eigetnliche Mahnstufe "Zahlungserinnerung" stellen (wo ich dann die 10 TAge eingestellt habe....). Wirklich weniger Aufwand ist das auch nicht und führt damit zu Fehlern...

Ich hoffe ich habe das jetzt einleuchtend erklärt. Wenn ich dazu was grundlegend falsch verstanden habe, könnt ihr mich gerne korrigieren. Ich will das verstehen und brauche den Mahnlauf so, dass ich im Normalfall keine Änderungen machen muß und er die Fristen selbst korrekt berechnet und man nicht erst nochmal überprüfen muß was nun in der Mahnung steht und ob das zu den eigentlich gesetzten Mahnfristen passt oder ob sich da wieder die 28 Tage eingemogelt haben.

Aus meiner Sicht wäre es notwendig wieder einen eigenen Wert für das Zahlungsziel zu haben und ihn nicht aus der Zahlungsfrist der ersten Mahnstufe zu nehmen (weil er sonst für zwei unterschiedliche Zwecke verwendet wird (Original Zahlungsfrist und Zahlungsfrist der ersten Mahnung ). Vielleicht kann man das originale Zahlungsziel ja der Mahngruppe mitgeben, oder eben eine zusätzliche erste Stufe Zahlungsziel, die aber vom Mahnlauf übersprungen wird.
Oder jemand sagt mir wo mein Denkfehler liegt....


Grüße
Michael
 
Status
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