Gelöst Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

regor

Aktives Mitglied
5. März 2007
34
0
Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

<p class="footerklein">Powered by <a class="powered" href="http://www.jtl-software.de">JTL- Shop 2</a></p>

Ich möchte ja keinem auf die Füße treten, habe aber schon viele JTL Shops gesehen ohne diesen link.

Habe leider in der suche nichts Passendes gefunden.
Und als alter xtc Hase kenne ich die Problematik.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Wir handhaben das aktuell noch sehr "locker" und haben uns bisher darauf verständigt, dass der Hinweis auf JTL-Shop2 wahlweise auch ins Impressum gesetzt werden darf. So völlig komplett weglassen bitte nicht. Im Impressum sollte er ja in aller Regel auch nicht stören...
 

regor

Aktives Mitglied
5. März 2007
34
0
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Ok, ich war zu langsam!
Wenn ich die richtig verstehe, dann ist es aber nicht unbedingt zwingend, aber erwünscht.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Marcel schrieb ja, dass es AKTUELL noch sehr locker gehalten wird. Und wie er auch sagte, sollte der eine kleine Backlink im Impressum nicht stören. Und so ein gutes Shopsystem hat das auch verdient wie ich finde.
 

immerhin123

Aktives Mitglied
27. Januar 2009
196
0
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Das finde ich auch!
Was dazu kommt: die Wawi ist kostenlos!

Also, solange wo die Wawi kostenlos angeboten wird, ist es nur fair, auch in irgendeiner Form Werbung dafür zu machen.
Eine Hand wäscht schließlich die andere.

Ich denke aber auch mal, dass es nicht zwingend erforderlich ist, auf der Startseite auf JTL-Wawi aufmerksam zu machen. Dennoch würde ich es irgendwo anpreisen, wessen Shopsystem du nutzt.

Wenn du dir dein eigenes Template schreibst, dann darfst du das Copyright vom "Template" entfernen, bzw. auf dich in dem moment aufmerksam machen.
Allerdings wird das Template ja auf einem Shopsystem genutzt, welches du nicht selber programiert hast.
Vondaher müsste das Copyright in irgendeiner Form erhalten bleiben, da ansonsten "geistiges Eigentum" beschädigt / gestohlen wird.
 

kennius

Aktives Mitglied
8. Januar 2009
22
0
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

aktuell noch sehr "locker" und haben uns bisher darauf verständigt, dass der Hinweis auf JTL-Shop2 wahlweise auch ins Impressum gesetzt werden darf. So völlig komplett weglassen bitte nicht. Im Impressum sollte er ja in aller Regel auch nicht stören...

Hallo,

unbestritten ist, dass die Urheberrechte auf jeden Fall bei JTL liegen, ob mit oder ohne Erlaubnis des Urhebers -gibt es hier klare gesetzliche Richtlinien im UrHG zur Programmierten Software.
Auch wenn der Shop/Cms käuflich erworben und mit zustimmung des Urhebers der Hinweis zum Urheber unterlassen* wird, stellt das schon eine Verletzung dar.

* absolut kein hinweis auf Herkunft.

Gesetz den Fall, das Script ist Defekt und verursacht beim Käufer überhöhten Traffic auf dem Webspace oder Datenbank, der eventuell zu Serverschäden beim Anbieter führt, so ist in erster Linie der Admin-C verantwortlich, da hier sein Script in die verantwortung genommen wird hat er schlechte Karten was die Fehlerbeseitigung betrifft.

Sich jetzt mit Rechts/oder Schadensansprüchen an den Urheber des Scripts zu wenden wäre eventuell fatal;
1. der kann jetzt sämtliche Verantwortung wegen Selbsteingriff des Kunden ablehnen.
2. Abmahnen wegen Verstoss gegen das Urheberrecht.

Fazit: der Gesetzgeber appelliert nicht auf die Vernunft des Bürgers und hat hiermit festgeschriebene gesetzl. Richtlinien entworfen.

@regor, in diesem Sinne kannst du auch Schriftgröße 0,005 px nehmen. :D

Gute Software verdient es angepriesen zu werden.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

unbestritten ist, dass die Urheberrechte auf jeden Fall bei JTL liegen, ob mit oder ohne Erlaubnis des Urhebers
Stimmt so nicht ganz, denn das Urheberrecht kann als solches gar nicht übertragen werden, sondern allenfalls entsprechende Nutzungsrechte.

Ich glaube wir brauchen hier aber nun nicht wirklich über Urheberrechte, Nutzungsrechte usw. reden, zumal ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen kann, dass es dem Threadstarter um solche Dinge geht.

Gute Software verdient es angepriesen zu werden.
Das ist doch die eigentlich wichtige Aussage ;) Und wie schon gesagt, sehe ich eigentlich keinen wirklich triftigen Grund, warum man nicht irgendwo, sei es im Footer oder auf der Seite des Impressums, einen derartigen Hinweis belassen könnte. Ich sehe durchaus ein, dass es in manchen Fällen einfach nicht ins Bild passt, einen solchen Hinweis im Footer zu haben. Sei es aus Gestaltungsgründen oder warum auch immer. Deshalb gibt es ja den Vorschlag, den Hinweis alternativ auf die Impressum-Seite zu setzen.

Man muss bei derartigen Dingen sicher nicht immer alles von A-Z aus rein rechtlicher Sicht betrachten. Wir hätten den Hinweis gerne im Footer oder im Impressum - das ist einfach zu verstehen und einfach umzusetzen und diese Aussage sollte doch eigentlich auch genügen. Wir haben ganz sicher nicht vor (wie gewisse andere Herrschaften), den Backlink bzw. den Hinweistext zu einem Heiligtum zu machen und jedem Shopbetreiber aufs Dach zu steigen, der das vielleicht nicht tut. Wenn man das einfach mal mit klarem Menschenverstand betrachtet, dann gibt es auf der einen Seite eben diese "Bitte" von uns - und auf der anderen Seite keinen wirklich triftigen Grund, dieser Bitte nicht nachzukommen. :)
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Kleiner Hinweis hierzu. Ich habe den Shop 2.17 in August 08 gekauft. Das mitgleifierte IDR-Smooth enthielt einen Fehler. Der Link im Footer ist garnicht vorhanden.
Da ich mit Verlinkungen auch sehr zurückhalte, die nicht Themenspezifisch sind, ist dieser Link bei mir auch so fehlerhaft gelassen und den Footer-Platz benötige ich für die Navigation, somit stört dieser Linkt zu JTL dort sowieso.
Ich unterstütze das Projekt sehr gerne, dennoch wenn ich den Footer für andere Dinge benötige, weil ich das Template neu-gestaltet habe, dann kann ich das dort nicht abbilden.
Im Quelltext selbst ist doch ersichtlich woher diese Software stammt. Template und Software sind in meinen Augen auch zwei paar Schuhe. Was ist, bei Templates wie bei Jörg, warum sollte hier unbedingt irgendwo JTL stehen, wenn er das nicht will ? Das ist ja sein "geistiges Eigentum". An der Software hat er ja nichts geändert. JTL hat er dann im Quelltext stehen, bzw. hat es im Impressum eingepackt.
Impressum: da gibt es auch Vorschriften was dort stehen muss. Frage ist, ob da auch andere Dinge mit stehen dürfen, ob dann das nicht ein Abmahnpunkt ist ? Weiss ich nicht, wäre eine Frage zu klären. Eine dortige Angabe zu JTL hat ja auch nichts mit dem Unternehmen zu tun. Könnte vielleicht jemand das anders auslegen, man würde bei JTL arbeiten oderdorthin irgendeine Verbindung haben. Bin mir nicht im klaren, ob das so geschickt ist im Impressum.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Also bei Schuh-You steht es ganz unten im Impressum, da sollte es doch erlaubt sein so was rein zu schreiben.

Ich sehe es wie kennius. Gute Software braucht Unterstützung, und da kann ich auch ruhig nen Backlink setzen.

Anfang nächsten Monats brauch ich übrigends mal eure Meinung zu Schuh-You 2.0. Also macht euch da template-technisch schon mal auf was gefasst ;)
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Impressum: da gibt es auch Vorschriften was dort stehen muss. Frage ist, ob da auch andere Dinge mit stehen dürfen, ob dann das nicht ein Abmahnpunkt ist ?
Nach der Logik wären Millionen von Shops, Firmenseiten, Portalen und sonstigen Internetseiten "abmahngefährdet", bei denen auf der Impressum-Seite mehr Informationen stehen, als die eigentlichen Pflichtangaben. "Konzeption", "Gestaltung", "Technische Umsetzung", Anfahrtsskizzen, Wegbeschreibungen und weiß der Geier was noch alles, ist an allen Ecken und Enden auf Impressum-Seiten zu finden. Ich wüßte weder, welche Vorschrift das verbieten sollte, geschweige denn dass sowas überhaupt schon mal erfolgreich abgemahnt worden wäre.

Ich versteh ja die inzwischen große "Ehrfurcht" und dass man in vielerlei Hinsicht lieber zu vorsichtig als zu nachlässig ist. Aber man kann natürlich auch alles und jedes in Frage stellen und mit "Abmahngefahr" betiteln.

Könnte vielleicht jemand das anders auslegen, man würde bei JTL arbeiten oderdorthin irgendeine Verbindung haben. Bin mir nicht im klaren, ob das so geschickt ist im Impressum.
Deswegen steht dort "Powered by" und nicht "Mitarbeiter von". Und dass ein Shopbetreiber mit einem JTL- Shop eine Art "Verbindung" mit JTL hat, ist so falsch ja auch nicht.
 

regor

Aktives Mitglied
5. März 2007
34
0
AW: Ist die Umgestaltung oder Entfernung des footers erlaubt.

Ich fasse mal zusammen:
Von Gesetzeswegen ist es nicht zwingend im JTLShop den Shop Entwickler zu nennen!
Selbstverständlich gehört es aber zum guten Ton diesen auf einer Seite (z.B. Impressum) zu erwähnen.

Ach ja, Jörg R. ich finde nur in einem deiner zwei Shops den gewünschten Hinweis.
Und weil das bei vielen so ist habe ich dieses klären wollen.
 
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