Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

In diese Zusammenhang sollte eventuell mal eine Bestätigung eingebaut werden:

Das Urteil zeigt, dass es auch bei der Eröffnung eines Kundenkontos eingesetzt werden sollte. Legt also ein Interessent ein Kundenkonto in einem Online-Shop an, sollte anschließend eine Bestätigungs-Mail verschickt werden, wobei ein Kundenkonto erst angelegt wird, wenn der Empfänger dieser Mail den Bestätigungslink geklickt hat.Diese Mail muss inhaltlich völlig werbefrei sein. Möglich wäre ein Inhalt wie:
"Sehr geehrter XYZ,
zu Ihrer E-Mail-Adresse wurde soeben eine Registrierung für ein Kundenkonto in unserem Shop vorgenommen. Wenn diese Registrierung von Ihnen vorgenommen worden ist, klicken Sie bitte diesen Bestätigungslink: LINK
Erst dann wird ein Kundenkonto für Sie eröffnet. Sollten Sie dies nicht veranlasst haben, wurde Ihre E-Mail-Adresse womöglich für diese Zwecke missbraucht. In diesem Fall brauchen Sie nichts tun, da ohne die Bestätigung des Links kein Kundenkonto zu Ihrer Mail-Adresse angelegt wird."
oder Ähnliches.
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.057
86
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Interessant finde ich diesen Teil:
Problem: Nachweis der Registrierung

Das Problem im zu entscheidenden Fall war also, dass es der Beklagten nicht gelungen ist, zweifelsfrei nachzuweisen, dass sich tatsächlich der Kläger registriert hat. Möglich - und in der Rechtsprechung anerkannt - wäre dies durch ein Double-Opt-In-Verfahren gewesen.

Ich warte darauf, dass das dann auch jemand auf Bestellbestätigungen anwendet. Womöglich brauchen wir dann auch double-opt-in für Bestellungen.
Irgendwo hat der Spass doch ein Loch....
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Interessant finde ich diesen Teil:


Ich warte darauf, dass das dann auch jemand auf Bestellbestätigungen anwendet. Womöglich brauchen wir dann auch double-opt-in für Bestellungen.
Irgendwo hat der Spass doch ein Loch....

Eben, das habe ich ja auch im SB kommentiert. Ebenso wird es nicht funktionieren, ein Kundenkonto wird fast immer im Laufe einer Erstbestellung angelegt und dann soll der Kunde den Shop verlassen, um sein Kundenkonto zu bestätigen... Es ist so schon schwierig genug, den Kunden bis Bestellabschluss im Shop zu halten, ein Fehler oder eine Unklarheit, weg ist er, das kennen wir alle...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Interessant dürfte es werden, wenn man dank IP-Aufzeichnung nachweisen kann, dass es eben DOCH der Kunde war, der felsenfest behauptet, dass er es nicht war.
In dem Fall dürfte die eidesstattliche Versicherung, dass man sich nicht angemeldet hat, ziemlich schnell zum Eigentor werden.
Und im Fall, dass die Mailadresse missbräuchlich verwendet wurde, kann man den Inhaber der IP ranbekommen, weil er (wie heißt es doch gleich) Computersabotage betrieben hat.
Insbesondere im letzteren Fall dürften dem unberechtigten Nutzer der Mailadresse auch die Kosten aus dem Rechtsstreit auferlegbar sein...

Frei nach dem Motto: "Ich hab sie nie angerufen - aber das ist doch ihre Telefonnummer, oder? - öhm... *hust*"

Dies stellt aber alles nur meine eigene Meinung dar - hier wäre es mal interessant, was ein (Fach-)Anwalt dazu sagt...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Ist nur die Frage, inwiefern oder ab welchem Zeitpunkt Du die IP überhaupt speichern darfst... Personenbezogene Daten und so... Kann auch ganz schnell nach hinten losgehen...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Zur Abwehr von Straftaten dürfte die Aufzeichnung der IP-Adressen in Ordnung sein.
Und genau im genannten Fall -wie auch beim Warenkreditbetrug- kann über die IP der Betrüger schneller verfolgt werden.

Übrigens: Log-Files zur Fehlerauswertung enthalten i.d.R. auch die anfragende IP-Adresse...
Und ich bin zumindest der Meinung, dass IP-Adressen nur "halb" personenbezogen sind. Immerhin ist eine Rückzuordnung der IP zu einer bestimmten Person nur dann möglich, wenn die Person sich dem Server gegenüber offenbart (z.B. durch Anmeldung im Shop) -oder- ein entsprechendes Cookie verwendet (wobei letzteres dann das Problem ist und nicht die IP-Adresse). Denn rein aus der IP-Adresse kann zwar auf den ISP, nicht aber -ohne dessen Mithilfe oder einen Gerichtsbeschluss- auf den Kunden zurückgeschlossen werden.

Und ja, mir ist klar, dass das nach hinten losgehen KANN (ich betone KANN) - wenn man aber dank Warenkreditbetrug schon mal mehrere 100 Euro Verlust hatte, bei dem der Empfänger wegen fehlender IP-Zuordnung nicht als Betrüger geoutet werden konnte und man auf dem Schaden sitzen bleibt, so überdenkt man die Situation schon. Immerhin muss beim Warenkreditbetrug nachgewiesen werden, wer den Auftrag mit ggfs. gestohlenen Bank- oder Kreditkartendaten ausgelöst hat - und nicht wer die Ware in Empfang genommen hat. Denn alleinig gegen den Auftraggeber kann rechtlich vorgegangen werden, der Warenempfänger kann sich immer -wegen nicht selbst geschlossenem Vertrag- aus der Situation ziehen.
 

saw

Gut bekanntes Mitglied
1. Januar 2012
218
22
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Wir haben jetzt mal über die Checkboxenverwaltung ein neues Pflichtfeld bei der Registrierung eingefügt: Bestätigung Kundenkonto mit dem Spruch, damit niemand Ihre E-mail benutzt senden wir Ihnen eine E-Mail mir Ihren Daten.
Ohne Häckchen, keine Registrierung.
Gleichzeitig haben wir unsere IT Kanzlei angeschrieben und um Rat gebeten. Wenn da was kommt, melde ich mich nochmal.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Bin auch mal gespannt, was der Händlerbund dazu sagt...
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
2.592
496
Berlin
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Die Checkbox ist aus meiner Sicht keine Lösung.

Szenario: Ein Fremder füllt das Registrierfornular mit den Daten des Opfers aus, setzte brav die Checkbox > Opfer bekommt "Spam".

Ich habe unsere Kontoeröffnungsmail jetzt vom "freundlichen willkommen" auf eine nüchterne Information umformuliert. Aus meiner Sicht hat das ganze dann keinen Werbecharakter mehr.

Ja, der Fall mag einmal mehr ärgerlich für uns sein aber man sollte auch die andere Seite der Medaille im Auge haben, in denen sich ein unseriöser Händler Adressen einkauft, automatisch Kundenaccounts generiert und eindeutig werbende Bestätigungsemails verschickt - vielleicht noch mit einem "Wikkommensgutschein" dazu. Das ist dann berechtigt abgemahnter Spam.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Ich habe unsere Kontoeröffnungsmail jetzt vom "freundlichen willkommen" auf eine nüchterne Information umformuliert. Aus meiner Sicht hat das ganze dann keinen Werbecharakter mehr.

Sobald in der Mail Dein Shopname auftaucht oder diese von Deiner Emailadresse stammt, was ja zwangsläufig immer so ist, hat die Mail werbenden Charakter, egal ob stinkfreundlich oder furztrocken geschrieben.

Ja, der Fall mag einmal mehr ärgerlich für uns sein aber man sollte auch die andere Seite der Medaille im Auge haben, in denen sich ein unseriöser Händler Adressen einkauft, automatisch Kundenaccounts generiert und eindeutig werbende Bestätigungsemails verschickt - vielleicht noch mit einem "Wikkommensgutschein" dazu. Das ist dann berechtigt abgemahnter Spam.

Und wegen wenigen unseriösen Händlern gleich 100000e ehrliche Händler pauschal bestrafen? Selbst die erste Double-Opt-In Mail ist bereits Werbung und könnte mit Gutscheinen versehen werden. Von daher ist das absolut keine Lösung.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
59
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Ich denk ja gar nicht dran: irgendwo muss auch mal Schluss sein. Habe IT-Rechts Hinweise für mich in Richtung "furztrocken" interpretiert. Weil, auf eins kann man definitiv einen lassen (sorry, aber ist doch wahr!): kriegt der Kd. KEINE Bestätigungsmail, isses auch wieder falsch ...

Jetzt also nur noch: hier die Daten. Nicht erwünscht? Kontakt aufnehmen! Over and out.

Damit kann ich noch leben ...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

@aaha:
Nicht: "Hier die Daten. Nicht erwünscht? Kontakt aufnehmen!"
Sondern "Hier die Daten. Erwünscht? OK... Wenn nicht, sind die Daten automatisch weg..." (à la Double-Opt-In).

Denn alleine das der Kunde selbst aktiv werden muss, um GELÖSCHT zu werden, ist schon das Problem...
Die Austragung muss automatisch erfolgen, während die Eintragung vom Kunden bestätigt werden muss - und hier besteht das Problem, dass selbst diese Double-Opt-In-Methode ja auch -zumindest lt. OLG München- nicht sauber ist.
Denn wie auch hier ausgeführt, kann IMMER ein Missbrauch der Daten erfolgen...

Genau um diesem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, braucht man als Betreiber schon handfeste Beweise, WER die Funktionen benutzt hat.
Und dies geht meiner Meinung nach nur mit dem Tracking der IP-Adresse...
Entweder derjenige hat sich selbst registriert und will jetzt dem Shopbetreiber einen reinwürgen - hier würde die IP den Registrierer selbst entlarven, seine ganze Argumentation umhauen (schließlich hat er die Anforderung dann ja selbst getan) und ihn ggfs. noch in die Bredouille reinreiten (Falschaussage/Falsche Bezichtigung einer Straftat) -oder- ein Dritter hat die Adresse missbräuchlich verwendet (wäre als Computersabotage ebenfalls eine Straftat).
In beiden Fällen kann das Tracking der IP-Adresse den Shopbetreiber weiterhelfen - nämlich entweder die ungerechtfertigten Forderungen abzuschmettern (und ggfs. rechtliche Schritte einzuleiten oder Schadenersatz zu fordern) -oder- um der falschen Verwendung der Adresse auf die Schliche zu kommen und somit dann wiederum Schadenersatz vom Missbrauchenden fordern zu können.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.079
82
Schwarzach a Main
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

und was ist mit den Kunden die sagen wir mal 5 x pro Woche bei mir Bestellen teils Zahlungsmethode Paypal oder SÜ angeben und nie zahlen...
Kann ich die jetzt auch verklagen- den bestellt haben die, ich hatte ja auch Arbeit damit (wir schauen schon mal bei Paypal oder SÜ ob die bezahlt haben oder nicht manchmal geht es nicht alles 100%).
Wenn nicht dann ist die Ware immer noch reserviert denn die haben nie WR somit gesetzwiedrig :+)
Man kann langsam aus jeder Gacke Geld rausholen dazu muss man nur RA oder Richter sein und vor allem Zeit haben.
Da ich aber weder so eine Berufsgruppe zugehöre oder nicht gewählte Politiker bin der in BU oder LT nicht sitzen muss aber dafür Geld kassiert habe ich dafür nicht die entsprechende Mittel und bezahlten Zeit von uns allen.
Nun was mich beruhigt ich habe noch ungefähr 10 Jahre zu Arbeiten dann bekomme ich meine bescheidende Rente und kann ich nur zuschauen wie die Berufswelt immer mehr verreckt :+)
In dem Sinne an alle Selbstständige: Arbiete Ständig und Selbst, zahle brav Steuer und halte gefällig die Klappe.. :+(
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
59
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Sondern "Hier die Daten. Erwünscht? OK... Wenn nicht, sind die Daten automatisch weg..." (à la Double-Opt-In).
"à la" ist gut! Habe ich es richtig verstanden: Der Kunde soll also - da die JTL- Shop-Registrierung kein DOI bietet - pro-aktiv zurückschreiben "Ja, ich will."??? Ich bin sicher, jeder 1001. tut das auch ... Und bei all jenen, die es nicht tun, löschen wir dann die Registrierung per Hand wieder. Super Idee!


Ach ja, und Gastbestellungen lassen wir dann gar nicht mehr zu ... oder - falls doch - natürlich erst, wenn der Kunde die Bestellbestätigung (da ja auch hier kein Board-DOI einsetzbar) per E-Mail pro-aktiv bestätigt hat, nicht wahr? Erst dann darf er bezahlen. Klingt auch nach 'nem richtig guten Plan ... <Sarkasmus aus>




Entweder derjenige hat sich selbst registriert und will jetzt dem Shopbetreiber einen reinwürgen -
Ja, dieses Deutschland ist z. T. echt zum Kot...en! Hier gönnt einerseits der Eine dem Anderen nicht "das Schwarze unter dem Nagel" und die "Neuland"-Politiker machen so etwas mit ihren weltfremden Gesetzen (und -Richter mit ihren Urteilen) doch erst möglich.


und hier besteht das Problem, dass selbst diese Double-Opt-In-Methode ja auch -zumindest lt. OLG München- nicht sauber ist.
Denn wie auch hier ausgeführt, kann IMMER ein Missbrauch der Daten erfolgen...
eben! Das meinte ich mit "irgendwo muss auch mal Schluss sein" Ich habe keine Lust mehr, mein Leben als Shopbetreiber nur noch in Paranoia zu verbringen, wer mir denn jetzt wieder "einen reinwürgen" will!


Und bevor wir uns deswegen noch völlig verrückt machen lassen, erstmal abwarten, ob der Quatsch nicht in der nächsten Instanz wieder zurückgenommen wird. Muss man "nur" den "richtigen" Richter erwischen ...

Und bis dahin: kein "werblicher Charakter" und gut ist! (Meinung)
 

euromann

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2006
105
0
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

bin ich froh, dass ich hauptsächlich ins nicht-deutschsprachige Ausland verkauf. Um so einen Dreck muss man sich dort nicht kümmern.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Einfach die Email abschalten bis eine Lösung da ist..

Wie dem auch sei, Mail abschalten oder der Kunde bestellt als Gast, dann wird ebenso die Bestellbestätigung abgemahnt, ist genauso eine Mail mit werbendem Inhalt... Also am besten gleich den Shop abschalten...


Das ist alles nur wieder kranker, typisch deutscher Irrsinn!