Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Wir leben in einem Land, welches sich als modern und vor allem im Bereich RECHT als vorbildlich ausgibt.
Dem kann aber leider nicht zugestimmt werden, da Unternehmen wie Ebay und co sich ihre Rechte selbst basteln.
Wie kann es sonst sein, dass z. B. ein Premium Angebot in Kategorie und Suche mit folgenden Eigenschaften verkauft wird:

Sie zahlen für 30 Tage Premium Angebot 104,304347 netto
Sie erwerben die Option, unter den ersten 2 Suchergebnissen angezeigt werden zu können, (zahlen jedoch auch dann, wenn Ihr Angebot gar nicht angezeigt wird).
Buchen Sie diese Leistung zum Ende eines Angebotzykus (Angebot beginnt am 01.01.2013 und wieded bis auf wiederruf eingestellt), z. B. 25.01.2013, dann zahlen Sie die volle Gebühr für die restlichen 5 Tage und nicht nur anteilig.
Da diese Option automatisch wieder alle 30 Tage erneuert wird, muss man den Haken bei dieser Option retzeitig wieder entfernen, bevor die 30 tage wieder abgelaufen sind.
Nimmt man den Haken jedoch früher raus, weil man vielleicht am besagten Termin keine Zeit hat oder nich vergessen will, am letzten Angebotstag den Haken zu entfernen, so wird die Option Premiumangebot direkt entfernt.
Man zahlt also für 30 Tage, kann aber nicht vorher bestimmen, dass nach diesen 30 Tagen, die Option automatisch beendet wird.
Es wird also darauf spekuliert, sich an den Fehlern von Verkäufern zu bereichern, auch wenn man dies natürlich nicht mit Absicht so programmiert hat.

Ich möchte an dieser Stelle ein mal erwähnen, dass ich mir das Verhalten von Premiumangeboten seit mehr als 12 Monaten genau ansehe und teilweise auch an Hand von Videoaufzeichnungen fest halte.
Demnach kann ich versichern, dass Angebote mit den Hauptbegriffen wie in meinem Fall Spannbettlaken oder Bettlaken in 2 Monaten vielleicht 15 Tage angezeigt wurden.
Nach mehrmaligem telefonat mit Ebay und deren Technikern wurde mir als Grund genannt, dass Angebote nicht zu oft überarbeitet werden dürfen, da dies das Ranking bei Premiumangeboten erheblich verschlechtern würde.
Wie soll man dann seine Bestände aktuell halten, wenn man diese Bestände am besten nur alle 7 Tage überarbeiten soll?

Eine Frage an euch, bietet jemand in seinen Angeboten vielleicht die Option an, einen Artikel zu verkaufen, jedoch nicht zwingend zu liefern?
Wenn Ebay solche Angebote verkaufen darf, weshalb nicht auch wir Verkäufer?
Ist dies vielleicht schon ein Glückspiel?
Und müssen Glückspiele nicht durch strengste Auflagen und Notare überwacht werden?
Eigentlich müssten alle Kriterien, die für das Anzeigen eines Premiumangebots wichtig sind auch aufgelistet werden, damit der Verkäufer genau nachvollziehen kann, weshalb sein Angebot nicht angezeigt wird und das von anderen Verkäufern irgendwie mit Kleber in des Suchergebnissen fixiert zu sein schenen.

Ich wede diesen Beitrag nun beenden, da es sonst zu lang wird.
Es werden aber noch einige Folgen, denn ich habe mich dazu entschlossen, gegen bestimmte Sachen vorzugehen.
Nur so wird Deutschland auch zu dem, was es vorgibt zu sein, nämlich gerecht für alle.

Gruß

NICO
 

niro

Sehr aktives Mitglied
15. August 2012
280
32
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Das ist echt unglaublich was eBay sich erlaubt - wenn man Monopolist ist darf man wohl alles! Es wird höchste Zeit das der Laden mal in die Schranken gewiesen wird - leider fehlt es an gesunder Konkurrenz und der Gesetzgeber ist vermutlich überfordert mit den modernen Onlinegeschäften.

gruß
niro
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Hallo,

also ich habe schon mit Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale und IHK Kontakt aufgenommen und man wundert sich auch dort über diese seltsamen Vorgehensweisen.
Leider benötigt man mehr Mut, was den ganzen Zentralen anscheinend fehlt, da diese auch nur auf Beiträge aus sind.
Da sich die Umsätze jedoch bei Ebay seit der letzten Änderungen viel zu weit nach unten eingeordnet haben, sollte man hier ein mal für Ordnung sorgen.
Ich werden ganz sicher versuchen, mich hier auch rechtlich gegen diese faulen Machenschaften zu wehren.
Schließlich kann ich nachweisen, dass die Umsätze auf die fehlerhaften Suchergebnisse (siehe Ebay Garantie) und eben diese teuren PremiumAngebote, welche nur bei einigen Verkäufern kontinuirliche angezeigt werden, zurückzuführen sind.
Das grenzt schon an Schadenersatzansprüchen.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Mal so als Gedankenanregung:
Niemand zwingt euch, auf eBay, Amazon oder co. anzubieten. Aber wenn ihr dort anbietet, dann seid ihr auf Gedeih' und Verderb auf das Geschäftsgebahren von denen angewiesen.
Sich darüber aufzuregen bringt nichts, solange ihr trotzdem weiter bei denen anbietet.

Und noch was:
Niemand zwingt euch, bei eBay noch irgendwelche Premiumdienste zu nutzen. Wenn ihr sie nutzt, dann zu den Konditionen, die eBay vorgibt (egal ob sie euch gefallen oder nicht).
Und dort wird sehr wohl drinstehen, dass die Zahlung pro angefangenem Abrechnungszeitraum anfällt - und ebenfalls, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Zeit im Abrechnungszeitraum deine Angebote oben stehen müssen. Sofern dieser Prozentsatz eingehalten ist, kannst du eBay nicht an den Karren pinkeln (und im Zweifel müsstest du nachweisen, dass es anders war - was ziemlich problematisch werden dürfte, da ein Einzelabruf nicht ausreichend ist um eine fundierte Aussage mit halbwegs brauchbarer statistischer Sicherheit zu erlangen).

Ergo: Regt euch ab - viel mehr als heiße Luft bringt die Aufregung eh nicht. Wenn euch das Geschäftsgebahren von eBay nicht gefällt, macht euren eigenen Onlineshop auf und eBay dicht - fertig. Aber heult dann nicht rum, dass euch ja Umsatz auf eBay verloren geht.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Mal so als Gedankenanregung:
Niemand zwingt euch, auf eBay, Amazon oder co. anzubieten. Aber wenn ihr dort anbietet, dann seid ihr auf Gedeih' und Verderb auf das Geschäftsgebahren von denen angewiesen.
Sich darüber aufzuregen bringt nichts, solange ihr trotzdem weiter bei denen anbietet.

Und noch was:
Niemand zwingt euch, bei eBay noch irgendwelche Premiumdienste zu nutzen. Wenn ihr sie nutzt, dann zu den Konditionen, die eBay vorgibt (egal ob sie euch gefallen oder nicht).
Und dort wird sehr wohl drinstehen, dass die Zahlung pro angefangenem Abrechnungszeitraum anfällt - und ebenfalls, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Zeit im Abrechnungszeitraum deine Angebote oben stehen müssen. Sofern dieser Prozentsatz eingehalten ist, kannst du eBay nicht an den Karren pinkeln (und im Zweifel müsstest du nachweisen, dass es anders war - was ziemlich problematisch werden dürfte, da ein Einzelabruf nicht ausreichend ist um eine fundierte Aussage mit halbwegs brauchbarer statistischer Sicherheit zu erlangen).

Ergo: Regt euch ab - viel mehr als heiße Luft bringt die Aufregung eh nicht. Wenn euch das Geschäftsgebahren von eBay nicht gefällt, macht euren eigenen Onlineshop auf und eBay dicht - fertig. Aber heult dann nicht rum, dass euch ja Umsatz auf eBay verloren geht.

Es ist wegen Leuten wie dir, dass man im Leben nicht weiter kommt und nichts am aktuellen Stand der Dinge ändern wird.
Würde alle so denken wir du, würde niemand einen Schritt nach vorne wagen.

Dass die AGB von Ebay und co die Konditionen beinhalten ist eins.
Die Frage ist, ob diese vor Gericht auch so akzeptiert werden.
Jeder kann in seinen AGB irgendwelche Stätze verewigen, jedoch werden viele vom Richter als unwirksam deklariert.
Auch ich hatte in meinen AGB vermerkt, dass Kunden bei ..... 10 € Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.
Fakt ist, dass es nicht aufrecht gehalten werden kann und ich es entfernt habe.

Gott sei Dank, gibt es auch Leute, die nicht so denke wie du und sich gegen unangemessene Vorgehensweisen wehren.

Gruß

NICO
 

Alec

Aktives Mitglied
11. Januar 2010
87
0
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Dann klag doch! Verschwende doch hier nicht noch Zeit, in dem du Kaufläuten, die ersthaft ein Unternehmen führen, versuchst zu missionieren. Die verstehen doch eh nix, oder?
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Hast du mal gelesen wo wir hier sind?
Im Forum und zwar im Bereich Business Jungle mit den Stichworten Recht, Finanzierung, Geschäftspartnerschaften, Einkaufsgemeinschaften, Außenhandel, Geschäftsideen, Werbung...

Also halt dich mit deinen Antworten etwas zurück.

Es ist immer das selbe, es kommen fast nur dumme Antworten.
Und wenn man oben ein mal sesen würde, dann wüsste man auch, dass entsprechende Schritte schon vorgenommen wurden.

Gruß

NICO
 

Alec

Aktives Mitglied
11. Januar 2010
87
0
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Und weil dir mein Tipp nicht passt, bin ich jetzt auch der Buhmann?

Verklag die doch einfach, ohne, andere mit in die Schei... zu reiten.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

@dc-nico:
Wenn du der Meinung bist, dass die Klauseln unwirksam sind, dann steht dir jederzeit der Klageweg gegen eBay offen.
Ebenfalls kannst du ja auch eine einstweilige Verfügung gegen eBay anstreben, dass diese Vertragsbestandteile nicht mehr genutzt werden dürfen - aber ich warne dich: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe.

Und nur weil dir ein Vertragsbestandteil nicht passt und Verbraucherzentralen dies ebenfalls anmeckern, heißt dies noch längst nicht, dass der Vertragsbestandteil auch wirklich nicht gesetzeskonform ist. Denn ansonsten würden die Verbraucherzentralen schon längst Klagen und Unterlassungserklärungen angestrengt haben.

Und was deine eigenen AGB anbetrifft:
Du darfst ziemlich viel in die AGB reinschreiben - allerdings nichts, was gegen andere Gesetze [i.allg. das BGB] verstößt. Wenn also z.B. eine Bearbeitungsgebühr bei Rücksendung vereinbart werden soll, dann ist diese auf jeden Fall nicht gesetzeskonform (bei Widerruf dürfen lt. BGB keine Kosten außer den Versandkosten keine weiteren Kosten berechnet werden, einzig Wertminderung (die nachgewiesen werden muss und keine Pauschale sein kann) darf zusätzlich berechnet werden; bei Gewährleistungsgeschichten ist eine Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht statthaft, da der Verkäufer zur (für den Kunden kostenfreien) Nachbesserung bzw. Ersatz lt. BGB verpflichtet ist; ein anderer Fall der Rücksendung wären höchstens Austausch wegen Falschbestellung, wird aber lt. Rechtsprechung einem Widerruf mit Neubestellung gleichgesetzt).

Und generell:
Wenn du ein Problem mit eBay hast, dann ist es DEIN Problem. Ich habe kein Problem mit eBay, nutze aber auch die Dienste nicht (weil mir das zu blöd ist) - ergo habe ich auch gar kein Problem mit deren Geschäftsgebahren; mir kann es nämlich ziemlich am Ar... vorbei gehen, ob DU Probleme mit eBay hast. Und wenn viele Leute die Dienste NICHT in Anspruch nehmen, dann wird eBay irgendwann auch einknicken und die Dienste entweder nicht mehr anbieten oder so modifizieren, dass sie für die Anbietenden wieder interessant sind.
Nicht umsonst sind andere Dienstleister (z.B. Quelle und Otto als Versandhändler) schon in arge Bedrängnis gekommen, weil sie nicht die Anforderungen der Kunden erfüllt haben.
Merke: Der Kunde hat es in der Hand, sich den Dienstleister auszusuchen - und wenn du meinst, dass du unbedingt auf eBay angewiesen bist, dann meckere nicht rum und verhandele mit eBay! Oder verlasse eBay und nutze die Dienstleistungen nicht mehr!
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

@ dc-nico

wenn ich Dich jetzt nicht verwechsle, dann hast Du doch irgendwie einen engen Draht zu einer Juristin oder so?!

Daher wundert mich Deine (rechtliche) Einschätzung, obgleich ich Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen kann. Hatte mich vor einiger Zeit auch genau über den selben Mist geärgert.

Das Problem dürfte sein, dass es bei dem Angebot sich um eines handelt, dass sich an Gewerbetreibende richtet, und da greifen die üblichen Schutzmechanismen die man aus dem B2C Bereich kennt nicht. Unter Kaufleuten (@Alec: bitte mit eu nicht äu - hätte fast Augenkrebs bekommen ;) ) kann man eigentlich alles "verhandeln" was möglich ist. Was ja soviel bedeutet wie, was in den AGB steht gilt. Wenn also nicht irgendwo etwas anderes behauptet wird, als das was geliefert wird, sehe ich nicht viel Chance auf einen erfolgreichen Rechtsstreit.

Ich denke auch, dass sich der Ärger nicht lohnt. Ich hab's so gehandhabt, wie Du beschreibst. Einfach einen Eintrag im Kalender 2-3 Tage vor Ablauf der Option und dann entscheide ich, ob ich weiter buche oder nicht. Die Entscheidung beruht einzig auf der Berechnung/Einschätzung ob die Investition sich gelohnt hat, oder nicht. Vorher, als die Angebote noch die Hälfte gekostet hatten, habe ich einfach die Saison durchgebucht. Ist doch letztendlich eine Frage von Angebot und Nachfrage.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

@ dc-nico

wenn ich Dich jetzt nicht verwechsle, dann hast Du doch irgendwie einen engen Draht zu einer Juristin oder so?!

Ja genau, der Draht ist vorhanden und genau aus diesem Grund kann ich es mir leisten, auch ein mal was größeres anzuleiern.

Aber Scherz bei seite, es geht auch darum, anderen Verkäufern ein mal die Augen zu öffnen.
Denn viele wissen überhaupt nicht, was alles so schief läuft.
Es werden noch andere Themen aus dem Bereich Ebay folgen.
Da sollte man auch ein mal mit schreiben und vielleicht Vorschläge machen.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

...es geht auch darum, anderen Verkäufern ein mal die Augen zu öffnen.
...
Da sollte man auch ein mal mit schreiben und vielleicht Vorschläge machen.

Gruß

NICO

Da gebe ich Dir voll umfänglich recht. Schätze aber mal das die wirkungsvollste Gegenwehr gegen eBay bereits existiert und mit "A" anfängt und mit "mazon". ;)

eBay ist was Neuware-Verkauf betrifft längst Geschichte, die wissen es nur noch nicht. Amazon macht einfach alles besser und kassiert dafür auch noch mehr Geld.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Aus Ärger und Initiative kann etwas entstehen, was genau weiß man nicht, man lernt auf jeden Falle dazu.

Wenn sich jemand das antut, dann darf man ihn loben und unterstützen, ich selber würde mich weder mit eBay noch mit Amazon anlegen, sondern Alternativen suchen, aber wenn ich davon abhängig wäre, dann finde ich es mutig, wenn dc-nico Taten setzt !
Auch andere Große mussten schon AGB und Angebote ändern, eben weil sich jemand dagegen gewehrt hat !
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Ja, man muss das aber ein mal aus meiner sicht sehen.
Ich war auch schon fast Platin Seller bei Ebay und sehe hier nur noch Müll.
Wenn ich diese Schritte einleite, dann brauche ich auch kein Ebay mehr.

Bei A bin ich auch schon seit ca. 1 Jahr und es gibt auch dort so manches Problem.
Gestern erst hatte ich mich über die Antworten der Performance Abteilung geärgert, da man nur Artikel anbieten darf, die auch der EAN entsprechen, jedoch nichts gegen gemeldete Verkäufert unternimmt, welche mit meiner EAN falsche Ware ausliefern.
Dann sollen sie die AGB löschen, denn wenn man diese nicht umsetzen kann, ist es traurig.
Also muss ich hier auch wieder selbst gegen den Verkäufer vorgehen.
Wie man sieht, ist es ein Faß ohne Boden.

OK für heute ist mal gut, sonst bleibt nix mehr für die nächsten Tage zu schreiben ;)

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

etwas OT zu den EAN:
Hast du die EAN selbst beantragt oder kommen die vom Zulieferer? Uns ist es schon des öfteren untergekommen, dass andere Verkäufer die EAN eines "alten" Produktes (Modelljahr 2012) für das "neue" Produkt (Modelljahr 2013) verwendet haben und sich die Kunden gewundert/beschwert haben, als wir MJ12 ausgeliefert haben (was vom MJ13 abwich, aber die EAN besaß, während das MJ13 eine ganz andere EAN hatte).
Gleiches auch mal bei Schuhen, wo die 40 mit der EAN der 43 bei Amazon hinterlegt wurde und sich der Kunde gewundert hat, als wir ihm die 43 statt der 40 geliefert haben...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Das mit Modelljahren oder "Verionen" die einfach auf das gleiche Produkt übertragen werden habe ich auch schon festgestellt, allerdings auf Amazon, da wird 1 Produkt (Router) verkauft das Bewertungen von 2010 hat, aber im 2013 bekommt man letztlich ein anderes Modell geliefert. Das ist Unsitte die bei vielen Sachen egal sein mag, aber eben nicht bei allen, wenn ich ein bestimmtes Produkt suche, dann will ich auch dieses haben und keine neue Version.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Hallo,

ich habe eigene EAN, da einige Hersteller zu sparsam sind, sich welche zu kaufen.
Daher bin ich Inhanber der EAN und auch durch den Hersteller autorisiert, diese Artikel bei Amazon zu verkaufen.
Ich habe sogar die Marke bei Amazon registriert bekommen.

Aber es ist ja auch Bekannt, dass man oft eigene EANs für Produkte einsetzt, um eben nicht zu viele Konkurrente zu haben.
Amazon ändert nichts daran, da es zu aufwendig ist.
Man kann also sagen, dass das Amazon Konzept gescheitert ist, nur ein gleiches Produkt auf der Plattform zu listen.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Hallo,

ich habe eigene EAN, da einige Hersteller zu sparsam sind, sich welche zu kaufen.
Daher bin ich Inhanber der EAN und auch durch den Hersteller autorisiert, diese Artikel bei Amazon zu verkaufen.
Ich habe sogar die Marke bei Amazon registriert bekommen.

Aber es ist ja auch Bekannt, dass man oft eigene EANs für Produkte einsetzt, um eben nicht zu viele Konkurrente zu haben.
Amazon ändert nichts daran, da es zu aufwendig ist.
Man kann also sagen, dass das Amazon Konzept gescheitert ist, nur ein gleiches Produkt auf der Plattform zu listen.

Gruß

NICO

Nun frage ich dich:
Wenn du eigene EAN-Blöcke hast und diese bei der GTIN bezogen hast, wie andere Verkäufer auf die Idee kommen sollten, ein völlig anderes Produkt mit der gleichen EAN auszustatten (die sie dann ja offensichtlich nicht bei der GTIN gekauft haben). Vielleicht hilft da ein freundlicher Hinweis (nicht gleich eine Abmahnung), dass der andere Verkäufer es zu unterlassen hat, deine EAN ohne Autorisierung zu verwenden.

Solltest du aber den Instore-Block benutzen (vulgo EANs, die mit einer 2 beginnen), dann hast du Pech gehabt - der Instore-EAN-Block heißt nicht umsonst "Instore"-Block - weil er eben nicht eindeutig auf einen Artikel mappt. Ich bin mir nicht sicher, ob Amazon da nicht sogar Prüfungen drin hat und diesen EAN-Block komplett zurückweist.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Nun frage ich dich:
Wenn du eigene EAN-Blöcke hast und diese bei der GTIN bezogen hast, wie andere Verkäufer auf die Idee kommen sollten, ein völlig anderes Produkt mit der gleichen EAN auszustatten (die sie dann ja offensichtlich nicht bei der GTIN gekauft haben).

Ich habe die schriftliche Autorisierung des Herstellers, meine EAN für dieses Produkt nutzen zu dürfen.
Auch ist es dem Verkäufer bekannt, dass es sich um ein anderes Produkt handelt.
Nur gibt es diese Farbe / Größe momentan nicht vom richtigen Hersteller, was den Verkäufer dazu gebracht hat, einfach andere Ware zu liefern.

Da es nicht das erste mal ist, dass hier falsche Ware geliefert wurde und mir hierdurch Beschwerden von Kunden entstaden sind, welche bei mir eine und beim Konkurrenten andere Größen bestellt haben, werde ich hier nicht mehr freundlich bleiben.

Übrigens handelt es sich nicht um EANs, die mit einer 2 beginnen.

Gruß

NICO
 
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