40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.824
1.545
"Das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 14. Dezember 2012, Az. 17 C 4362/12) urteilte, dass die 40 € – Klausel rechtmäßig sei und der Kunde daher keinen Kostenersatz erhalte. Das Gericht stellte zunächst klar, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Setzen eines entsprechenden Häkchens bei der Bestellung akzeptiert habe. Die Kostenklausel benachteilige den Käufer auch nicht unangemessen. Zwar habe dieser wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Daraus folge auch, dass sämtliche erbrachten Leistungen, d.h. grundsätzlich auch die Rücksendekosten, zurück zu gewähren seien. Allerdings könne der Ersatz für Rücksendekosten – wie vorliegend geschehen – durch Allgemeine Geschäftsbedingungen anders geregelt werden. Diesbezüglich sei eine Benachteiligung des Kunden nicht gegeben, da die Klausel lediglich den Wortlaut des § 357 Abs.3 S.2 BGB wiedergebe.
Hinsichtlich des Werts von 40 € sei auf die einzelnen Kaufgegenstände abzustellen und nicht auf den Gesamtwert der Bestellung, so das Amtsgericht Augsburg. Schon der Wortlaut von § 357 Abs.2 3 S.2 BGB spreche von der „zurückzusendenden Sache“, also der Einzahl. Zudem verfolge diese Formulierung das Ziel, einem Missbrauch von Bestellungen Einhalt zu gebieten. Es solle verhindert werden, dass Kunden mehrere Waren bestellen, von denen dann im Zweifel nur eine oder gar keine gekauft wird."

Widerruf und 40 Euro-Klausel: Wann muss der Kunde nach Widerruf die Rücksendekosten zahlen?

Das ist mir neu, ich dachte immer der Gesamtwert aller Teile sei relevant und nicht jedes einzelnen Teiles ?!
D.h. wenn keines der Teile über 40 Euro kostet, dann muss der Kunde die Rücksendung zahlen auch wenn er in Summe Teile im Wert von z.B. 100 Euro zurück sendet ?
Macht das jemand von euch so ?!?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Einzelwert oder Gesamtwert? - Neues zur 40-Euro-Klausel » shopbetreiber-blog.de

Mir war das auch neu, als dieses Urteil rauskam, so zu verfahren ist meines Erachtens nach aber ziemlich unsinnig... Wenn der Kunde also 100 Teile je 20€ zurückschickt, hat er zwar einen Rücksendewert von 2000€, bekäme aber keine Rücksendkosten erstattet, da der Wert jedes teils unter 40€ liegt.
 

mopeppers

Gut bekanntes Mitglied
1. April 2013
370
1
Esternberg, OÖ
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

... wie du schon eingangs zutiert hast, sollte diese Klausel wohl wirklich davor abschrecken, 200 Teile zu bestellen und 100 davon zurückzusenden, obwohl es kaum vorstellbar ist, daß eine Klausel zu Gunsten der Händler ausgelegt wird ;o)
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Wir machen das so ...

Nach Rücksprache mit dem Händlerbund geht es um die "zurück zusendende Sache" - also Einzahl.
Wie oben erwähnt - bestellt der Kunde 100 Paar Socken á 2,99 EUR und schickt alles wieder zurück, muss er die Rücksendekosten selbst bezahlen.

Punkt - Ende. Und genauso machen wir das auch seit einigen Monaten und es hat sich merkwürdigerweise gerade mal einer beschwert. Der will dann auch nie wieder bei uns was kaufen, wo wir doch so böse und überhaupt nicht kulant sind ;)
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Nach Rücksprache mit dem Händlerbund geht es um die "zurück zusendende Sache" - also Einzahl.

Als die zurückgesendete Sache ist aber die Rücksendung ansich als eins zu verstehen. Ich finde diese Regelung noch komplizierter, als es eh schon ist, ist schon schwer genug, dem kunden zu erklären, das er bei Rechnungskauf grundsätzlich die Rücksendekosten zu tragen hat und dann soll man ihm noch erklären, das in seiner Rücksendung ein teil über 40€ dabei sein muss, für die Rücksendekostenerstattung.

Wie dem auch sei, die Frage der Rücksendekostentragung erübrigt sich ja zum Glück Mitte nächsten Jahres...

Der will dann auch nie wieder bei uns was kaufen, wo wir doch so böse und überhaupt nicht kulant sind ;)

Naja, das ja grundsätzlich, wenn man König Kunde die Ware nicht gleich schenkt... Die denken immer, die treffen einen so hart mit solchen Drohungen, uhhhhhh...
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Wir machen das so ...

Nach Rücksprache mit dem Händlerbund geht es um die "zurück zusendende Sache" - also Einzahl.
Wie oben erwähnt - bestellt der Kunde 100 Paar Socken á 2,99 EUR und schickt alles wieder zurück, muss er die Rücksendekosten selbst bezahlen.

Punkt - Ende. Und genauso machen wir das auch seit einigen Monaten und es hat sich merkwürdigerweise gerade mal einer beschwert. Der will dann auch nie wieder bei uns was kaufen, wo wir doch so böse und überhaupt nicht kulant sind ;)

Hmm aber die vom händlerbund erstellte WRB sagt etwas anderes oder sehe ich das falsch?
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

100x Socken a 2,99 und Kunde sendet alle zurück liegt der Wert der Zurückzusendenden Sache über 40 Euro!
Von Einzelwert steht da nichts

oder sehe ich das falsch?
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Noch mal:

"der Preis der zurückzusendenden Sache" nicht "Sachen".
Einzahl = 1 Artikel

Mmh, ok - bei 100 Paar gleicher Socken á 2,99 EUR würde ich vermutlich dem Kunden die Rücksendekosten erstatten. Aber bei

1 Kleid für 39,90 EUR
1 Haarkranz für 12,90 EUR
1 Strumpfhose für 5,90 EUR
1 Paar Handschuhe für 12,90 EUR

usw. - da gibt's nüscht!
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Ok jetzt hab ich gecheckt :)

aber man sollte es besser etwas verständlicher Formulieren zb das Wort "Einzelwert" einbauen, denn gerade bei einem Kauf von mehreren Artikel wo Kunde alles zurück schickt könnte man auch das Gesamtpaket = 1 Kauf als "Sache" ansehen bzw interpretieren.

so führt es auf jeden Fall zu unzufriedenen Kunden, wenn nicht mal ich als Händler es direkt verstehe :)
Manchmal sind auch viele E-Mails an den Kunden um es zu erklären teuer als die paar Euro Rücksendekosten ;)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Also...
Zu der Geschichte "Sache" / "Sachen"...
Im BGB ist erklärt, was eine "Sache" ist: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände." [vgl. §90 BGB]

Dementsprechend:
Wenn der Kunde 3 Paar Socken kauft, sind es 3 Sachen!
Das der Kauf mehrere Sachen unfassen kann, hat nichts damit zu tun, dass es immer um den Wert EINER Sache geht.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Wir haben, um beim Kunden von vornherein Missverständnisse zu vermeiden, auf unserem Rücksendeformular stehen:

Rücksendung mit einem Artikeleinzelpreis ab je 40,00 EUR - das sollte eigentlich reichen. Nur in der WRB habe ich es nicht gemacht, da weiß man nie, was da die Abmahner wieder draus machen ...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Wir haben, um beim Kunden von vornherein Missverständnisse zu vermeiden, auf unserem Rücksendeformular stehen:

Rücksendung mit einem Artikeleinzelpreis ab je 40,00 EUR - das sollte eigentlich reichen. Nur in der WRB habe ich es nicht gemacht, da weiß man nie, was da die Abmahner wieder draus machen ...

Ganz dumme Idee - damit bist du erst recht anfällig für Abmahner!
Denn du verwendest 2 verschiedene Regularien und willst ggf. das Schlechtere von beiden für den Kunden geltend machen... Entweder beide (sprachliche) Regelungen gleich oder gar nichts auf dem Rücksendeformular davon schreiben, sondern nur auf die WRB verweisen. Aber unterschiedliche sprachliche Regelungen in der WRB und dem Rücksendeformular sind ein absolutes No-Go.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Das ist schon klar - allerdings denke ich, dass das ein Missverständnis ist. Wir haben keine WRB auf dem Retourenformular, sondern einfach nur eine Mitteilung, wie bei Rücksendungen zu verfahren ist:

Rücksendungen mit Artikeleinzelpreis ab 40,00 € oder Reklamation:
Bei Rücksendungen ab einem Artikelwert von je 40,00 EUR oder bei Reklamationen können Sie sich hier ein Retourenlabel ausdrucken:
usw....

bzw.

Rücksendungen mit einem Artikeleinzelpreis unter 40,00 €:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Rücksendekosten dieser Artikel nicht aufkommen.
Benutzen Sie für die Rücksendung unser Retourenlabel, stellen wir Ihnen das dafür verauslagte Porto in Höhe von 6,90 EUR in Rechnung bzw. ziehen diesen Betrag vom zu erstattenden Kaufpreis ab
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Das ist schon klar - allerdings denke ich, dass das ein Missverständnis ist. Wir haben keine WRB auf dem Retourenformular, sondern einfach nur eine Mitteilung, wie bei Rücksendungen zu verfahren ist:

Rücksendungen mit Artikeleinzelpreis ab 40,00 € oder Reklamation:
Bei Rücksendungen ab einem Artikelwert von je 40,00 EUR oder bei Reklamationen können Sie sich hier ein Retourenlabel ausdrucken:
usw....

bzw.

Rücksendungen mit einem Artikeleinzelpreis unter 40,00 €:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Rücksendekosten dieser Artikel nicht aufkommen.
Benutzen Sie für die Rücksendung unser Retourenlabel, stellen wir Ihnen das dafür verauslagte Porto in Höhe von 6,90 EUR in Rechnung bzw. ziehen diesen Betrag vom zu erstattenden Kaufpreis ab

Noch schlimmer...
Du musst dem Kunden die WRB schriftlich zukommen lassen, damit die Widerrufsfristen beginnen. Solltest du also KEINE WRB der Lieferung beilegen, so hast du das Problem, dass der Kunde behaupten kann, dass er die WRB nie erhalten hat. Da du beim Mailversand NICHT nachweisen kannst, dass die Mail wirklich beim Kunden angekommen ist und die WRB auf der Website NICHT als schriftliche Übermittelung an den Kunden gilt, beginnen also gewisse Fristen nie...

Wenn du jedoch die WRB und das Rücksendeformular dem Paket beilegst und dort unterschiedliche Wortlaute verwendest, dann hast du prinzipiell auch Probleme...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Die WRB bekommt der Kunde ja. Und auf dem Rücksendeformular ist ja der Inhalt der WRB ja nur noch mal in abgespeckter Form dargelegt, quasi auf einen Blick. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das ein Problem darstellen soll. Solange beide inhaltlich nichts Gegenteiliges aussagen, kann ich doch auf meinem Rückendeformular schreiben, was ich will - ist ja keine WRB, sondern eine "Anleitung". Oder doch nicht?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

Die WRB bekommt der Kunde ja. Und auf dem Rücksendeformular ist ja der Inhalt der WRB ja nur noch mal in abgespeckter Form dargelegt, quasi auf einen Blick. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das ein Problem darstellen soll. Solange beide inhaltlich nichts Gegenteiliges aussagen, kann ich doch auf meinem Rückendeformular schreiben, was ich will - ist ja keine WRB, sondern eine "Anleitung". Oder doch nicht?
Wenn die beiden Aussagen rechtlich widersprüchlich sind (und dafür kommt es auf den genauen Wortlaut an - im Zweifel von einem Juristen prüfen lassen!), dann kann dem Kunden dies nicht als Nachteil ausgelegt werden, sondern wird dir als Händler als Nachteil ausgelegt. Ggf. machst du dich damit aber auch abmahnfähig, weil du Vorschriften durch die "vereinfachte" Formulierung umgehst...

Deshalb: Entweder bei beiden identische Formulierungen -oder- juristisch abklären lassen, dass beide Formulierungen identisch und mit geltendem Recht vereinbar sind.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.951
571
AW: 40 Euro Klausel auf Einzelstücke berechnen ?!

... sehr interessant das Ganze, man lernt nie aus in Deutschland ;)
 
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