"Das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 14. Dezember 2012, Az. 17 C 4362/12) urteilte, dass die 40 € – Klausel rechtmäßig sei und der Kunde daher keinen Kostenersatz erhalte. Das Gericht stellte zunächst klar, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Setzen eines entsprechenden Häkchens bei der Bestellung akzeptiert habe. Die Kostenklausel benachteilige den Käufer auch nicht unangemessen. Zwar habe dieser wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Daraus folge auch, dass sämtliche erbrachten Leistungen, d.h. grundsätzlich auch die Rücksendekosten, zurück zu gewähren seien. Allerdings könne der Ersatz für Rücksendekosten – wie vorliegend geschehen – durch Allgemeine Geschäftsbedingungen anders geregelt werden. Diesbezüglich sei eine Benachteiligung des Kunden nicht gegeben, da die Klausel lediglich den Wortlaut des § 357 Abs.3 S.2 BGB wiedergebe.
Hinsichtlich des Werts von 40 € sei auf die einzelnen Kaufgegenstände abzustellen und nicht auf den Gesamtwert der Bestellung, so das Amtsgericht Augsburg. Schon der Wortlaut von § 357 Abs.2 3 S.2 BGB spreche von der „zurückzusendenden Sache“, also der Einzahl. Zudem verfolge diese Formulierung das Ziel, einem Missbrauch von Bestellungen Einhalt zu gebieten. Es solle verhindert werden, dass Kunden mehrere Waren bestellen, von denen dann im Zweifel nur eine oder gar keine gekauft wird."
Widerruf und 40 Euro-Klausel: Wann muss der Kunde nach Widerruf die Rücksendekosten zahlen?
Das ist mir neu, ich dachte immer der Gesamtwert aller Teile sei relevant und nicht jedes einzelnen Teiles ?!
D.h. wenn keines der Teile über 40 Euro kostet, dann muss der Kunde die Rücksendung zahlen auch wenn er in Summe Teile im Wert von z.B. 100 Euro zurück sendet ?
Macht das jemand von euch so ?!?
Hinsichtlich des Werts von 40 € sei auf die einzelnen Kaufgegenstände abzustellen und nicht auf den Gesamtwert der Bestellung, so das Amtsgericht Augsburg. Schon der Wortlaut von § 357 Abs.2 3 S.2 BGB spreche von der „zurückzusendenden Sache“, also der Einzahl. Zudem verfolge diese Formulierung das Ziel, einem Missbrauch von Bestellungen Einhalt zu gebieten. Es solle verhindert werden, dass Kunden mehrere Waren bestellen, von denen dann im Zweifel nur eine oder gar keine gekauft wird."
Widerruf und 40 Euro-Klausel: Wann muss der Kunde nach Widerruf die Rücksendekosten zahlen?
Das ist mir neu, ich dachte immer der Gesamtwert aller Teile sei relevant und nicht jedes einzelnen Teiles ?!
D.h. wenn keines der Teile über 40 Euro kostet, dann muss der Kunde die Rücksendung zahlen auch wenn er in Summe Teile im Wert von z.B. 100 Euro zurück sendet ?
Macht das jemand von euch so ?!?