Gutschriften Handling?

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
14
Hallo zusammen!

Da ich eher zu den Neulingen gehöre und wir mit unserem JTL Shop bald online gehen, habe ich eine Frage bzgl von Gutschriften:

Folgender Fall soll bspw. eintreten:

--> Kunde kauft im Shop für € 50 über die zahlungsart PayPal.
--> ich übernehme die Bestellung als Auftrag und sehe zugleich dass die Bestellung bereits bezahlt wurde

Wie mache ich nun eine Gutschrift wenn noch KEINE Rechnung erstellt wurde???
Oder muss ich immer zuerst eine Rechnung erstellen um eine Gutschrift zu einem speziellen Auftrag zu erstellen?

Danke schon mal!!!

VG

P.S:
Ach ja noch was: Wann würdet Ihr die Rechnung immer erstellen? Immer wenn bezahlt wurde oder wann sonst? Sorry für die nicht gerade intelligente Frage.... ;)
 

Janusch

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
13.921
264
AW: Gutschriften Handling?

Hallo,

Man kann keinen Auftrag aus dem Shop übernehmen der bereits andersweitig bezahlt wurde. Zahlt der Kunde bei der Shopkaufabwicklung, so wird die Bestellung sofort als bezahlt in die Wawi übernommen. Nicht das dies gemeint ist. Es ist aber keine Doppeltzahlung.

Sollte der Käufer aus versehen eine 2te Zahlung per Paypal gesendet haben - Rückzahlungsknopf benutzen.

Es ist auf jeden Fall keine Gutschrift. Da man in diesem Fall um 50 ER reicher ist, bei der Gutschrift muß man 50 EUR dem Käufer erstatten.

Man kann dies nach Einverständnis des Käufers in ein Guthaben / Kupon umwandeln um dies bei der nächsten Bestellung zu verrechnen.
 

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
14
AW: Gutschriften Handling?

Ok ich habe wohl das falsche beispiel gewählt.

Nehmen wir an ich hab ne Überweisung welche ich als bezahlt markiert habe aber noch keine Rechnung existiert. Wie mache ich dann Schritt für Schritt die "Rückabwicklung" am besten bei einem Widerruf???


Ach ja und wo ist der Rückzahlungsknopf in der Wawi?
 

D********t

Guest
AW: Gutschriften Handling?

Ok ich habe wohl das falsche beispiel gewählt.

Nehmen wir an ich hab ne Überweisung welche ich als bezahlt markiert habe aber noch keine Rechnung existiert. Wie mache ich dann Schritt für Schritt die "Rückabwicklung" am besten bei einem Widerruf???

So wie es korrekt ist, erst Rechnung erstellen, dann Gutschrift zu dieser Rechnung. Keine Transaktion ohne Beleg.


Ach ja und wo ist der Rückzahlungsknopf in der Wawi?

Er meint den Rückzahlungsknopf bei Paypal.
 

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
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AW: Gutschriften Handling?

Ok verstanden. Danke!

Das einzige was vielleicht jetzt noch bisschen umständlich ist, ist dass zwar bei der jeweiligen Rechnung der Minus-Betrag da steht der wieder zurück zu überweisen ist, ich jedoch extra wieder in den Auftrag gehen muss um überhaupt zu sehen wie der Artikel denn bezahlt wurde....

und was noch blöd ist, ist dass im Kundenkonto des jeweiligen Käufers der Status der Bestellung auf versendet bleibt. Müsste da nicht sowas hin wie z.B. "zurückgegeben" hin?
 

D********t

Guest
AW: Gutschriften Handling?

Ich versteh nicht, wo das Problem liegt, wenn ein Auftrag bezahlt wird, wird bei Paypal und Co. der Zahlungstatus schon beim Import auf bezahlt gesetzt, bei Banküberweisung oder anderweitiger, späterer Zahlung setzt Du den Status selsbt auf bezahlt bzw. das passiert über den automatischen Zahlungsabgleich. Somit ist der Auftrag erstmal bezahlt. Kommt ein Widerruf, erstellst Du eine Gutschrift, dann steht bei der Rechnung natürlich ein Minusbetrag. Hast Du die Zahlung dann erstattet, musst Du dies natürlich auch beim Auftrag/der Rechnung setzen, z.B indem Du Dir eine Zahlungsart "Gutschrift" anlegst und den entspr. Betrag als Minusbetrag setzt (z.B. -69,90), ins Kommentarfeld zur Zahlung schreibe ich immer die Art der Rückerstattung, z.B. Paypal oder Banküberweisung, zusätzlich steht das auch nochmal im Freitext der Gutschrift. Somit wird der Saldo zur Rechnung auf 0 gesetzt und Du siehst anhand der Zahlungen später immer, das Du zu der Rechnung eine Gutschrift erstellt hast und wie diese erstattet wurde.

Der Status "Versendet" wird ja nur gesetzt, wenn Du die Bestellung auch wirklich versandt hast, somit ist ja alles korrekt. Das es einen Widerruf o.ä. gab, siehst Du am "GS" in der Betragspalte bzw. in der Gutschriftenübersicht.
 

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
14
AW: Gutschriften Handling?

also nocheinmal damit ichs endlich geschnallt habe:

ich bin folgendermaßen vorgegangen:
Als beispiel habe ich Ware im Wert von 95 € + 5 € Versand

1. Auftrag als bezahlt und versendet markiert (Überweisung)

2. Widerruf ist angekommen --> Somit eine Gutschrift erstellt über 95 € da den Versand der Käufer zu tragen hat. Dazu habe ich die Position des 5€ Versandes aus der Gutschrift gelöscht. Soweit richtig????

3. Jetzt habe ich den Betrag wieder auf das Konto des Kunden überwiesen. Ich bin dann in den Auftrag rein --> auf Zahlung und nun den betrag -95 € als Zahlungsart "Gutschrift" gesetzt. Einen kommentar habe ich unter dem Hinweisfeld platziert.


--> So, in der jeweiligen Rechnung sehe ich nun dass die Rechnung bei "Bezahlt" auf "Ja" steht und ein Betrag von 0.00 noch offen sind.
Aber ich sehe nirgends auf den ersten Blick dass da eine Gutschrift stattgefunden hat.
Dazu müsste ich immer erst wieder in den Auftrag auf Zahlung klicken wo jetzt 2 Positionen sind.
hab ich was falsch gemacht? So wies jetzt ist, find ichs irgendwie sehr unübersichtlich.

Ebenso wenn ich die Rechnung nun ausdrucke, wenn noch 0.00 € offen sind, wird dies jedoch nicht in der Rechnung so angezeigt. die Rechnung müsste doch jetzt auf 0 stehen oder?
 

D********t

Guest
AW: Gutschriften Handling?

Nur mal so nebenbei, wie kommst Du darauf, das bei einem Komplettwiderruf der Kunde die Versandkosten zu tragen hat? In Deutschland ist der Händler (leider) zur Erstattung der Hinsendekosten verpflichtet und bei Warenwert ab 40€ eben auch der Rücksendekosten.

Ansonsten ist Dein Vorgehen richtig, allerdings stimmt es, das Du eine Gutschrift erstellt hast siehst Du in der Rechnungsübersicht nur, wenn der Rechnungsbetrag komplett erstattet wurde.
 

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
14
AW: Gutschriften Handling?

In Deutschland ist der Händler (leider) zur Erstattung der Hinsendekosten verpflichtet und bei Warenwert ab 40€ eben auch der Rücksendekosten.

Eine Schweinerei!

Ok das GS wird jetzt endlich angezeigt!

Muss ich denn auch die Rücksendekosten tragen wenn die Ware wieder vom Ausland kommt? Sagen wir zB von Australien? :) Wie wäre es bei Österreich?
 

D********t

Guest
AW: Gutschriften Handling?

Ist schwierig zu beantworten, hier darf auch keine Rechtsberatung gegeben werden. Es gibt dazu 2 Sichtweisen, also generell sind die Rückversandkosten auch ins Ausland zu erstatten, da immer das Recht des Landes gilt, in dem der Händler sitzt, andererseits heißt es ja "regelmäßige Versandkosten", von daher ist davon auszugehen, das man nur 6.90 € für den Standard-Paketversand wie sie innerhalb von Deutschland anfallen würden zu erstatten hat. Ist insgesamt kein einfaches Thema.
 

vmgmbh

Sehr aktives Mitglied
26. November 2010
1.054
14
AW: Gutschriften Handling?

Das ist ne Frechheit würd ich sagen. Der Händler zieht doch immer den kürzeren!

Ach ja, und wie ist es denn beim Teilwiderruf, sofern es sowas gibt?
Muss ich da auch die Rücksendekosten tragen wenn die ware über 40 € wert , bzw 1 Teil der Lieferung.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Gutschriften Handling?

es kommt bei der 40 EUR-Klausel auf den "Wert der zurückgelieferten Ware" an....

liegt dieser über 40 EUR -> Händler
liegt dieser unter 40 EUR -> Kunde

keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung ;)
 

zakus

Gut bekanntes Mitglied
15. Mai 2009
117
0
AW: Gutschriften Handling?

Bei einem Umtausch verbunden mit einem Widerruf, also Kunde will einen Artikel zurückgeben und einen von M in L umgetauscht haben, erstatte ich keine Rücksendekosten, da ich ja auch nochmal erneute Hinsendekosten habe. Alternative wäre, der Kunde widerruft die gesamte Bestellung, bekommt die Rücksendekosten erstattet, muss aber das umzutauschende Teil nochmal neu bestellen und zahlt dafür wieder Versandkosten. Kommt also beides in etwa aufs Gleiche raus.

Umtausch:
Bei Bekleidungen ist es immer ein Problem mit den Größen. Mal fallen sie größer aus mal kleiner. Hier würde ich an deiner Stelle in den AGB´s und im Retourenformular folgenden Text als Hinweis aufnehmen.


Im Falle eines Umtausches gilt folgende Regel: (sofern verfügbar)

Die Ware kann im ungetragenen Zustand (mit Ausnahme von anprobieren) zurückgenommen werden.
Sie haben die Kosten der Sendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Bitte überweisen Sie die für uns entstehende Kosten in Höhe von xxxxx Euro (DHL-Paketsendung) an: xy Bank."

Noch besser wäre, wenn man irgendwo im Bestellprozess den folgenden Service anbietet:
"Unsicher welche Größe? bestellen Sie gleich zwei Größen"

was wie ein Werbeslogan anhört, bringt für den (Verkäufer) den Vorteil mit, das man Umtauschaktionen eingrenzt und somit---> nicht an den Versandkosten sitzen bleibt [FONT=&quot]
[/FONT]
 

chef1568

Sehr aktives Mitglied
4. Mai 2009
1.265
2
Bayern
AW: Gutschriften Handling?

Hallo,

also ich stehe im Moment noch vor dem Problem des korrektem Umgangs mit den GS:

Garantiefall:
1. Kunde meldet Anspruch auf Garantie
2. Kunde schickt das Gerät an uns zurück
3. Gutschrift wird über den defekten Artikel erstellt (mit Hinweis zur Verrechnung mit dem Austauschgerät)
4. bei dem originalen Auftrag wird der GS-Betrag über "Zahlung" als bezahlt markiert (Zahlungsart Gutschrift)
5. Auftrag wird dupliziert
....
wie wird jetzt diese Gutschrift verrechnet? Ich hätte hier 2 Möglichkeiten:
- Artikel mit Gutschrift anlegen und den Gutschriftenbetrag mit "-" im Auftrag aufnehmen (Auftragssumme = 0,00€)
- Zahlung des vollen Rechnungsbetrags mit Zahlungsart "Gutschrift" und in der Bemerkung der Zahlung GS-Nr hinterlegen


generelle Fragen:
- wird die Gutschrift irgendwo als inaktiv/eingelöst/verrechnet deklariert? (aus der Übersicht der Gutschriften ist dies nicht ersichtlich)



gruß feder
 
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